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Das Budget für Arbeit nutzen

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Das Budget für Arbeit nutzen
Symbolbild zu Das Budget für Arbeit nutzen. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Budget für Arbeit ermöglicht dir eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, statt in einer Werkstatt zu arbeiten. Rechtsgrundlage ist Paragraf 61 SGB IX.
  • Dein Arbeitgeber bekommt einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent deines Lohns, gedeckelt auf 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, 2025 sind das rund 1.498 Euro.
  • Anders als in der Werkstatt gilt der gesetzliche Mindestlohn, und du bekommst einen echten Arbeitsvertrag mit tariflichem oder ortsüblichem Lohn.
  • Zum Geld gehört die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, meist durch einen Jobcoach, damit der Einstieg gelingt.
  • Klappt es nicht, hast du ein gesetzliches Recht, in die Werkstatt zurückzukehren. Eine Lücke bleibt die fehlende Arbeitslosenversicherung.

Was das Budget für Arbeit ist

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit der Menschen aus dem Kreis der Werkstattberechtigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Eingeführt wurde es zum 1. Januar 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz und steht seither bundesweit in Paragraf 61 SGB IX. Die Idee dahinter ist einfach: Wer die Fähigkeiten für eine Arbeit in einem normalen Betrieb hat, aber wegen seiner Behinderung weniger leistet als andere, soll trotzdem regulär angestellt werden können. Der Staat gleicht die geringere Leistungsfähigkeit über einen dauerhaften Zuschuss an den Arbeitgeber aus.

Der Kern ist der Wechsel der Rolle. In der Werkstatt bist du in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt, ohne echten Arbeitsvertrag. Mit dem Budget für Arbeit wirst du regulärer Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Vertrag, einem tariflichen oder ortsüblichen Lohn und einem Platz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts. Das Budget ist damit einer der wichtigsten Wege aus der Werkstatt heraus und ein starkes Werkzeug für ein selbstbestimmtes Leben, weil Arbeit für viele Menschen nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Struktur, Kontakte und Anerkennung.

Für wen das Budget für Arbeit gedacht ist

Anspruch auf das Budget für Arbeit hast du, wenn du Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen hast, dort also arbeiten könntest, aber lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein möchtest. Das betrifft Menschen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben oder durchlaufen könnten. Du musst nicht erst jahrelang in der Werkstatt gewesen sein. Auch der direkte Weg in das Budget für Arbeit ist möglich, wenn der Anspruch auf den Werkstattplatz feststeht.

Voraussetzung ist außerdem, dass ein konkreter Arbeitgeber bereit ist, dich einzustellen. Das Budget für Arbeit ist also kein Geld, das du für dich beantragst und dann verwaltest, sondern ein Zuschuss, der an ein bestehendes oder geplantes Arbeitsverhältnis geknüpft ist. Wer sich die Passung selbst nicht zutraut, findet Unterstützung bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa durch einen Integrationsfachdienst, der Betriebe sucht und den Kontakt herstellt. Die Werkstatt selbst hilft in vielen Fällen ebenfalls bei der Vermittlung nach draußen.

1Anspruch auf einen Werkstattplatz2Beratung und passender Arbeitgeber3Arbeitsvertrag mit Lohnkostenzuschuss4Begleitung durch einen Jobcoach
Der Weg von der Werkstatt in eine reguläre Anstellung Bild: KI generiert.

Der Lohnkostenzuschuss im Detail

Das Herzstück des Budgets ist der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber. Er beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Arbeitgeber dir regelmäßig zahlt. Nach oben ist er gedeckelt, und zwar auf 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV. Diese Bezugsgröße liegt 2025 bundeseinheitlich bei 3.745 Euro im Monat, sodass der Zuschuss auf rund 1.498 Euro monatlich begrenzt ist. Einzelne Länder haben diese Grenze über eigenes Landesrecht angehoben, weil sie in Regionen mit höheren Löhnen sonst zu niedrig ausfällt.

Der entscheidende Unterschied zu anderen Förderungen ist die Dauer. Der Zuschuss ist nicht befristet, sondern läuft, solange die Voraussetzungen bestehen. Damit unterscheidet er sich vom befristeten Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit, der nach einigen Monaten oder Jahren ausläuft. Für den Arbeitgeber ist das ein wichtiges Argument, weil er die Mehrkosten deiner Behinderung dauerhaft ausgeglichen bekommt und nicht befürchten muss, dass die Förderung plötzlich endet. Zuständig für Bewilligung und Auszahlung ist der Träger der Eingliederungshilfe.

MerkmalWerkstattBudget für Arbeit
Rechtsverhältnisarbeitnehmerähnlich, kein Arbeitsvertragregulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag
LohnWerkstattentgelt, im Schnitt rund 226 Eurotariflicher oder ortsüblicher Lohn, mindestens Mindestlohn
FörderungTräger finanziert den WerkstattplatzLohnkostenzuschuss bis 75 Prozent an den Arbeitgeber
BegleitungFachpersonal der WerkstattJobcoach und Anleitung im Betrieb
Absicherungvoll sozialversichert inklusive Arbeitslosenversicherungohne Arbeitslosenversicherung, dafür Rückkehrrecht

Anleitung und Begleitung durch den Jobcoach

Geld allein macht einen Arbeitsplatz nicht barrierefrei. Deshalb gehört zum Budget für Arbeit immer auch die nötige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. In der Praxis übernimmt das meist ein Jobcoach, also eine Fachkraft, die dich in den ersten Wochen und Monaten begleitet, Arbeitsabläufe mit dir übt und zwischen dir und den Kolleginnen und Kollegen vermittelt. Wie viel Begleitung du brauchst, hängt von deiner Situation ab und wird im Verfahren festgelegt.

Diese Begleitung ist nicht als kurze Anlernhilfe gedacht, sondern kann so lange laufen, wie du sie brauchst. Sie sorgt dafür, dass kleine Schwierigkeiten nicht zum Grund für eine Kündigung werden. Auch der Arbeitgeber profitiert, weil er einen festen Ansprechpartner hat, wenn im Arbeitsalltag etwas hakt. Damit wird aus dem Zuschuss ein echtes Unterstützungspaket und nicht nur eine Zahlung. Wer im laufenden Job zusätzlich technische Hilfen oder eine persönliche Assistenz braucht, kombiniert das Budget mit den weiteren Hilfen am Arbeitsplatz, etwa der Arbeitsassistenz.

Was du verdienst und wie du abgesichert bist

Beim Lohn liegt der größte Gewinn gegenüber der Werkstatt. Weil das Budget für Arbeit ein reguläres Arbeitsverhältnis ist, gilt der gesetzliche Mindestlohn, und in vielen Betrieben zahlt der Arbeitgeber nach Tarif oder ortsüblich. Statt der durchschnittlich rund 226 Euro Werkstattentgelt im Monat bekommst du einen richtigen Lohn, von dem sich leben lässt, auch wenn ein Teil davon über den Zuschuss finanziert wird. Du zahlst wie jeder andere Beschäftigte in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein.

Eine wichtige Lücke musst du aber kennen. Beschäftigte im Budget für Arbeit sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das heißt, es fließen keine Beiträge, und wenn dein Arbeitsverhältnis endet, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. An dieser Stelle greift stattdessen das Rückkehrrecht in die Werkstatt, das dich absichert. Diese fehlende Arbeitslosenversicherung ist einer der Hauptkritikpunkte an der Ausgestaltung des Budgets, weil sie den Wechsel für manche riskanter erscheinen lässt, als er tatsächlich ist.

Das Rückkehrrecht als Sicherheitsnetz

Der Schritt aus der Werkstatt in einen normalen Betrieb wirkt für viele Menschen wie ein Sprung ins Ungewisse. Genau deshalb ist der Wechsel keine Einbahnstraße. Klappt die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt doch nicht, weil der Betrieb schließt, die Aufgaben nicht passen oder die Belastung zu groß wird, hast du das Recht, in die Werkstatt zurückzukehren. Dieses Rückkehrrecht ist gesetzlich abgesichert und nimmt dem Wechsel das Risiko.

Für dich bedeutet das: Du kannst den Versuch wagen, ohne deine bisherige Sicherheit endgültig aufzugeben. Fällt die Entscheidung gegen die neue Stelle, verlierst du nicht deinen Anspruch auf einen Werkstattplatz. Dieses Sicherheitsnetz ist einer der wichtigsten Punkte, die viele nicht kennen, und es ist ein starkes Argument, das Budget für Arbeit überhaupt auszuprobieren. Wenn dein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest wird, kommt dazu noch der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte.

Warum die Zahlen bisher niedrig sind

Trotz der Vorteile nutzen bislang wenige Menschen das Budget für Arbeit. Bundesweit wechselt jährlich weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, und ein Teil davon über das Budget für Arbeit. In einem Stadtstaat wie Hamburg sind es im Schnitt etwa 40 Übergänge pro Jahr. Das liegt weniger am Instrument selbst als an den Rahmenbedingungen: Betriebe müssen gefunden, Ängste abgebaut und Zuständigkeiten geklärt werden, und die fehlende Arbeitslosenversicherung schreckt manche ab.

Für dich als einzelne Person ändert die niedrige Quote nichts an deinem Anspruch. Wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten willst und der Anspruch auf einen Werkstattplatz besteht, steht dir der Weg offen. Wichtig ist, früh zu beraten und die passende Stelle in Ruhe zu suchen. Neben dem Budget für Arbeit lohnt der Blick auf die weiteren Alternativen zur Werkstatt, etwa andere Leistungsanbieter, die unterstützte Beschäftigung oder Inklusionsbetriebe, denn nicht jeder Weg passt zu jedem Menschen.

So kommst du an das Budget für Arbeit

Der Weg beginnt mit dem Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe. Weil das Budget an einen konkreten Arbeitsplatz gebunden ist, laufen Arbeitssuche und Antrag oft parallel. Eine gute erste Anlaufstelle ist eine unabhängige Beratung, die den Ablauf kennt und dir hilft, Betriebe und Zuständigkeiten zu klären. Auch der Integrationsfachdienst und die Werkstatt begleiten den Übergang.

  1. Lass klären, ob du Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer Werkstatt hast, denn das ist die Eintrittskarte zum Budget für Arbeit.
  2. Such mit Unterstützung einen passenden Arbeitgeber, der bereit ist, dich regulär anzustellen.
  3. Stelle beim Träger der Eingliederungshilfe den Antrag auf das Budget für Arbeit und halte das Datum fest.
  4. Kläre gemeinsam Höhe des Lohnkostenzuschusses und Umfang der Begleitung durch einen Jobcoach.
  5. Lass dir das Rückkehrrecht in die Werkstatt schriftlich bestätigen, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst.

Rechne vor dem Wechsel durch, wie sich der neue Lohn auf ergänzende Leistungen auswirkt. Weil du im Budget für Arbeit nicht arbeitslosenversichert bist, gibt es bei einem Jobverlust kein Arbeitslosengeld, dafür aber das Rückkehrrecht in die Werkstatt. Auch die Rentenansprüche fallen anders aus als in der Werkstatt, wo der Träger auf einer höheren Bemessungsgrundlage einzahlt. Beides lässt sich in einer Beratung genau durchrechnen, am besten bei der kostenlosen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung oder einem Sozialverband.

Häufige Fragen

Was ist das Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX?

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung, mit der Menschen aus dem Kreis der Werkstattberechtigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Der Arbeitgeber erhält einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Lohns, und du bekommst einen regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag sowie Begleitung durch einen Jobcoach. Rechtsgrundlage ist Paragraf 61 SGB IX.

Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit?

Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. 2025 liegt diese Grenze bei rund 1.498 Euro im Monat. Einige Länder haben den Deckel über eigenes Landesrecht angehoben. Der Zuschuss ist nicht befristet, sondern läuft, solange die Voraussetzungen bestehen.

Gilt der Mindestlohn beim Budget für Arbeit?

Ja, beim Budget für Arbeit gilt der gesetzliche Mindestlohn, weil es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt. In vielen Betrieben zahlt der Arbeitgeber sogar nach Tarif oder ortsüblich. Das unterscheidet das Budget für Arbeit deutlich von der Werkstatt, in der kein Mindestlohn gilt und das durchschnittliche Entgelt bei rund 226 Euro im Monat liegt.

Kann ich aus dem Budget für Arbeit in die Werkstatt zurück?

Ja, du hast ein gesetzliches Recht, in die Werkstatt zurückzukehren, wenn die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht funktioniert. Dieses Rückkehrrecht sichert dich ab, weil du im Budget für Arbeit nicht arbeitslosenversichert bist und bei einem Jobverlust kein Arbeitslosengeld bekommst. Es nimmt dem Wechsel das Risiko.

Bin ich im Budget für Arbeit sozialversichert?

Im Budget für Arbeit zahlst du in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein wie jeder andere Beschäftigte. Eine Ausnahme ist die Arbeitslosenversicherung, in der du versicherungsfrei bist. Deshalb entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis endet. An dieser Stelle greift stattdessen das Rückkehrrecht in die Werkstatt.

Was ist der Unterschied zum Budget für Ausbildung?

Das Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX richtet sich an eine reguläre Anstellung. Das Budget für Ausbildung nach Paragraf 61a SGB IX überträgt denselben Gedanken auf eine reguläre Berufsausbildung, statt den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt zu durchlaufen. Beide sollen echte Alternativen zur Werkstatt eröffnen und den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bahnen.

Quellen

  1. Paragraf 61 SGB IX, Budget für Arbeit, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
  2. Aktion Mensch: Budget für Arbeit, ein Weg aus der Werkstatt. aktion-mensch.de
  3. Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Budget für Arbeit. umsetzungsbegleitung-bthg.de

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