Absicherung für Solo-Selbstständige
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Als Solo-Selbstständiger sicherst du vier große Risiken selbst ab: Krankheit, Berufsunfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit. Dazu kommen Haftung und eine Liquiditätsreserve.
- Die Krankenversicherung ist Pflicht. Wichtig ist zusätzlich ein Krankentagegeld, weil dein Einkommen bei längerer Krankheit sonst wegbricht.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Solo-Selbstständige oft die wichtigste, weil kein Arbeitgeber und keine gesetzliche Absicherung einspringt.
- Manche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig (Paragraf 2 SGB VI). Alle anderen sollten fürs Alter aktiv selbst vorsorgen.
- Gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich freiwillig weiterversichern (Paragraf 28a SGB III), wenn du den Antrag binnen drei Monaten nach dem Start stellst.
- Eine Rücklage von mehreren Monatskosten ist keine Kür, sondern der Puffer, der dich durch jede Delle trägt.
Als Solo-Selbstständiger hast du keinen Arbeitgeber, der die Hälfte deiner Sozialbeiträge zahlt und dich bei Krankheit oder im Alter auffängt. Diese Absicherung musst du selbst organisieren, und zwar in einer klaren Rangfolge: zuerst die Risiken, die deine Existenz sofort bedrohen, dann die langfristige Vorsorge. Am wichtigsten sind die Krankenversicherung mit Krankentagegeld und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Diese Seite geht die Bausteine der Reihe nach durch, damit keine Lücke bleibt.
Krankheit: Versicherung plus Krankentagegeld
Die Krankenversicherung ist für alle Pflicht, du hast die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kasse. Damit ist aber nur die Behandlung bezahlt, nicht dein Einkommensausfall. Genau hier liegt die häufigste Lücke: Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, verdienst du nichts, während die Kosten weiterlaufen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als Selbstständiger standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz, und der enthält keinen Anspruch auf Krankengeld. Willst du Krankengeld ab der siebten Woche, musst du entweder den allgemeinen Beitragssatz wählen oder einen entsprechenden Wahltarif abschließen. Zusätzlich oder alternativ gibt es das private Krankentagegeld, das ab einem vereinbarten Tag einen festen Betrag pro Krankheitstag zahlt. Wichtig ist, die Karenzzeit auf deine Rücklage abzustimmen: Je früher das Tagegeld einsetzt, desto teurer, aber desto kürzer die Zeit, die du selbst überbrücken musst.
Berufsunfähigkeit: der wichtigste Schutz für Solo-Selbstständige
Was passiert, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst? Als Angestellter gäbe es zumindest eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Viele Selbstständige haben nicht einmal die, weil sie keine Rentenbeiträge zahlen. Fällt dann die Arbeitskraft weg, fällt das gesamte Einkommen weg. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Solo-Selbstständige oft die wichtigste Police überhaupt.
Sie zahlt dir eine vereinbarte monatliche Rente, wenn du deinen Beruf zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben kannst. Schließe sie so früh wie möglich ab, denn je jünger und gesünder du bist, desto günstiger und leichter bekommst du sie. Achte auf den Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung, damit dich der Versicherer nicht auf irgendeinen anderen Beruf verweisen kann. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, sollte Alternativen wie eine Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prüfen.
Alter: Pflicht für manche, sinnvoll für alle
Anders als oft angenommen sind nicht alle Selbstständigen frei von der Rentenversicherung. Bestimmte Gruppen sind nach Paragraf 2 SGB VI pflichtversichert: unter anderem Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die dauerhaft im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben. Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialkasse abgesichert, die wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt.
Wer nicht pflichtversichert ist, hat keine automatische Altersvorsorge und muss selbst handeln. Möglich sind freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente, eine Basisrente mit steuerlicher Förderung oder andere Formen des langfristigen Sparens. Wichtig ist vor allem, überhaupt und früh anzufangen, denn Zeit ist bei der Altersvorsorge der stärkste Hebel. Prüfe zuerst, ob du ohnehin pflichtversichert bist, damit du nicht doppelt vorsorgst oder eine Pflicht übersiehst.
Arbeitslosigkeit: die freiwillige Weiterversicherung
Wenn dein Betrieb scheitert, stehst du als Selbstständiger normalerweise ohne Arbeitslosengeld da. Dagegen gibt es die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach Paragraf 28a SGB III. Damit sicherst du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du deine Selbstständigkeit aufgeben musst.
Zwei Bedingungen musst du beachten. Erstens brauchst du eine Vorversicherungszeit: Innerhalb der letzten 30 Monate vor dem Start deiner Selbstständigkeit musst du mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein oder eine Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld bezogen haben. Zweitens musst du den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit stellen, sonst ist die Tür zu. Deine Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Der Beitrag beträgt 2026 monatlich 102,83 Euro, wobei Existenzgründer im ersten Jahr nur den halben Beitrag zahlen. Für diese überschaubare Summe bekommst du im Ernstfall ein Sicherheitsnetz, das dir sonst komplett fehlt.
| Baustein | Wogegen er schützt | Dringlichkeit |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Behandlungskosten | Pflicht |
| Krankentagegeld | Einkommensausfall bei Krankheit | sehr hoch |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | dauerhafter Verlust der Arbeitskraft | sehr hoch |
| Altersvorsorge | Armut im Alter | hoch, je früher desto besser |
| freiwillige Arbeitslosenversicherung | Scheitern der Selbstständigkeit | sinnvoll, nur bei frühem Antrag |
| Betriebshaftpflicht | Schäden gegenüber Dritten | je nach Tätigkeit hoch |
Haftung und die Reserve, die alles zusammenhält
Neben den persönlichen Risiken solltest du dein berufliches Handeln absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn du bei einem Kunden einen Schaden verursachst. Je nach Beruf kommen eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht hinzu, in beratenden und heilenden Berufen ist sie oft unverzichtbar. Prüfe genau, welche Schäden in deiner Tätigkeit realistisch sind, und versichere die, statt Policen zu sammeln, die du nicht brauchst.
Der letzte und oft unterschätzte Baustein ist die Liquiditätsreserve. Sie ist keine Versicherung, aber der Puffer, der dich durch Auftragsflauten, verspätete Zahlungen und kleinere Notfälle trägt, ohne dass du sofort Kredite brauchst. Ziel sind mindestens drei, besser mehr Monatskosten auf einem separaten Konto, betrieblich und privat zusammengerechnet. Diese Reserve macht dich handlungsfähig und nimmt jeder Krise die Schärfe.
Pflegeversicherung und Steuervorteile mitdenken
Zwei Punkte gehen im Absicherungsplan oft unter. Der erste ist die Pflegeversicherung. Sie ist an die Krankenversicherung gekoppelt, du bist also automatisch mit abgesichert, ob gesetzlich oder privat. Sie deckt aber nur einen Teil der Pflegekosten. Weil eine Pflegesituation im Alter oder nach einem Unfall schnell teuer wird, kann eine ergänzende private Pflegevorsorge sinnvoll sein, gerade wenn du keine Familie hast, die einspringen könnte.
Der zweite Punkt ist die Steuer. Viele Absicherungen kannst du steuerlich geltend machen, und das senkt die tatsächlichen Kosten spürbar. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Basisabsicherung als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Auch die Beiträge zu einer Basisrente fürs Alter werden steuerlich gefördert. Rechne deine Absicherung deshalb immer nach Steuern, nicht nach dem Bruttobeitrag. Was auf den ersten Blick teuer wirkt, kostet dich nach Abzug der Steuerersparnis oft deutlich weniger. Ein Steuerberater zeigt dir, welche Beiträge in deinem Fall wie wirken.
In welcher Reihenfolge du absicherst
Alles auf einmal geht selten. Setz deshalb Prioritäten. Zuerst die Krankenversicherung, sie ist Pflicht. Dann der Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft, also Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung, denn hier hängt deine Existenz unmittelbar dran. Danach die Altersvorsorge, die von jedem gesparten Jahr profitiert. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheidest du gleich zu Beginn, weil die Frist von drei Monaten sonst verstreicht. Und parallel baust du deine Reserve auf. Wer diese Reihenfolge einhält, deckt mit begrenztem Budget zuerst die größten Risiken ab.
Häufige Fragen
Welche Versicherung ist für Solo-Selbstständige am wichtigsten?
Nach der pflichtigen Krankenversicherung ist der Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft für Solo-Selbstständige am wichtigsten. Das sind das Krankentagegeld gegen kurzfristigen Einkommensausfall und vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, weil ohne Arbeitgeber und oft ohne gesetzliche Rente sonst dein gesamtes Einkommen wegbräche.
Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als Selbstständiger standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz, der keinen Anspruch auf Krankengeld enthält. Willst du Krankengeld ab der siebten Woche, musst du den allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif wählen. Zusätzlich oder alternativ kannst du ein privates Krankentagegeld abschließen, das ab einem vereinbarten Tag einen festen Betrag pro Krankheitstag zahlt.
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Manche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, nicht alle. Nach Paragraf 2 SGB VI betrifft das unter anderem Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse abgesichert. Wer nicht pflichtversichert ist, hat keine automatische Altersvorsorge und sollte früh selbst vorsorgen.
Kann ich mich als Selbstständiger gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Ja, über die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach Paragraf 28a SGB III. Voraussetzung ist, dass du in den 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig warst oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hast, mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und den Antrag binnen drei Monaten nach Aufnahme stellst. Der Beitrag liegt 2026 bei 102,83 Euro im Monat, Existenzgründer zahlen im ersten Jahr die Hälfte.
Wie viel Rücklage sollte ich als Selbstständiger haben?
Als Liquiditätsreserve sind mindestens drei Monatskosten sinnvoll, besser mehr. Rechne dafür deine betrieblichen und privaten Fixkosten pro Monat zusammen und leg den Betrag auf ein separates Konto. Diese Reserve trägt dich durch Auftragsflauten, verspätete Zahlungen und kleinere Notfälle, ohne dass du sofort Kredite brauchst, und macht dich in jeder Krise handlungsfähig.
In welcher Reihenfolge sollte ich mich absichern?
Sichere zuerst die pflichtige Krankenversicherung, dann den Verlust der Arbeitskraft mit Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung, weil hier deine Existenz unmittelbar hängt. Danach folgt die Altersvorsorge, die von jedem frühen Jahr profitiert. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheidest du gleich zu Beginn wegen der Dreimonatsfrist, und parallel baust du deine Reserve auf.
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