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Selbstständigkeit in der Krise: Betrieb sichern oder beenden

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Symbolbild zum Thema Selbstständigkeit in der Krise: Betrieb sichern oder beenden
Symbolbild zu Selbstständigkeit in der Krise: Betrieb sichern oder beenden. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Krise gibt es zwei Wege: den Betrieb sichern oder ihn geordnet beenden. Welcher passt, entscheidet ein ehrlicher Blick auf deine Zahlen, nicht die Hoffnung.
  • Zuerst zählt die Liquidität. Solange Geld reinkommt und die laufenden Kosten gedeckt sind, ist der Betrieb zu retten.
  • Reicht das Einkommen nicht zum Leben, kannst du als Selbstständiger aufstockend Grundsicherungsgeld beantragen. Die Selbstständigkeit musst du dafür nicht sofort aufgeben.
  • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind ein klares Signal. Dann geht es um die geordnete Beendigung oder die Insolvenz, nicht mehr um Durchhalten.
  • Eine Restschuldbefreiung ist heute nach drei Jahren möglich. Am Ende eines Insolvenzverfahrens steht ein echter Neuanfang.
  • Hol dir früh Rat: Steuerberatung, Schuldnerberatung, IHK oder Handwerkskammer. Wer zu lange schweigt, verliert die besten Optionen zuerst.

Wenn dein Betrieb in Schwierigkeiten steckt, brauchst du zuerst eine ehrliche Antwort auf eine einzige Frage: Trägt sich das noch, oder nicht mehr? Trägt es sich, geht es darum, Kosten zu senken, Liquidität zu sichern und die Auftragslage zu drehen. Trägt es sich nicht mehr, geht es darum, den Betrieb geordnet zu beenden und dich abzusichern, bevor aus einer Geschäftskrise eine private Schuldenfalle wird. Diese Seite gibt dir den Überblick über beide Wege und zeigt, woran du erkennst, welcher gerade deiner ist.

1Lage ehrlich prüfen2Kosten und Ausgaben senken3Hilfen und Gespräche nutzen4Fortführen oder geordnet beenden
Die vier Schritte, wenn der eigene Betrieb in die Krise gerät Bild: KI generiert.

Erkenne, ob es eine Delle oder eine echte Krise ist

Nicht jeder schlechte Monat ist eine Krise. Ein Freelancer ohne Aufträge im August erlebt oft nur das Sommerloch. Gefährlich wird es, wenn drei Dinge zusammenkommen: Die Einnahmen sinken dauerhaft, deine Rücklagen schmelzen, und du fängst an, alte Rechnungen mit neuen Einnahmen zu stopfen. Spätestens dann brauchst du Klarheit statt Bauchgefühl.

Setz dich mit deinen echten Zahlen hin. Wie viel Geld ist heute auf dem Konto? Welche Zahlungen kommen in den nächsten vier Wochen sicher rein, welche gehen sicher raus? Wie hoch sind deine privaten Fixkosten, die der Betrieb tragen muss? Diese Rechnung sagt dir mehr als jede Umsatzzahl. Denn eine Krise ist selten ein Umsatzproblem, sie ist fast immer ein Liquiditätsproblem. Ein Betrieb kann Gewinn ausweisen und trotzdem pleitegehen, weil das Geld nicht rechtzeitig da ist.

Der Betrieb ist zu retten: was zuerst hilft

Solange Aufträge kommen und die laufenden Kosten grundsätzlich gedeckt sind, lohnt der Kampf. Fang bei den Ausgaben an, denn eine gesenkte Ausgabe wirkt sofort, ein neuer Auftrag erst in Wochen. Geh jede Position durch: Abos, Leasingraten, Lager, Werbebudget, Software. Vieles davon lässt sich kündigen, pausieren oder verhandeln. Sprich mit Vermietern und Lieferanten, bevor eine Rechnung platzt, nicht danach.

Beim Finanzamt hast du zwei starke Hebel. Sinkt dein Gewinn, kannst du formlos beantragen, dass deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Das Geld bleibt sofort bei dir. Und fällige Steuern lassen sich nach Paragraf 222 der Abgabenordnung stunden, wenn ihre sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre. Gestundet wird gegen Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent im Jahr, aber du gewinnst Zeit. Wichtig ist, dass du dich meldest, statt eine Zahlung einfach ausfallen zu lassen.

Parallel drehst du an den Einnahmen. Aktiviere zuerst deine Bestandskunden, denn die kennen dich schon und sagen schneller ja. Schreib offene Angebote nach, frag nach Folgeaufträgen, biete eine kleinere Variante deiner Leistung an. Neue Kunden zu gewinnen dauert länger und kostet mehr Energie, gerade wenn sie ohnehin knapp ist.

Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht

Viele Selbstständige wissen nicht, dass sie aufstockende Leistungen bekommen können, ohne den Betrieb aufzugeben. Reicht dein Einkommen nicht für deinen Lebensunterhalt, hast du wie jeder andere Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Diese Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 so, vorher hieß sie Bürgergeld. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt bei 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Jobcenter rechnet dabei nicht deinen Umsatz an, sondern deinen Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben. Du kannst also weiterarbeiten und trotzdem aufstocken, solange unterm Strich zu wenig übrig bleibt. Das ist kein Scheitern, sondern genau der Zweck dieser Absicherung: dir Zeit zu geben, den Betrieb wieder auf die Beine zu bringen, ohne dass die Miete zum Problem wird.

Der Betrieb trägt sich nicht mehr: die geordnete Beendigung

Manchmal ist die ehrliche Antwort: Es reicht nicht mehr, und es wird auch nicht besser. Dann ist Aufhören keine Niederlage, sondern eine kluge Entscheidung, die dich vor größerem Schaden schützt. Eine geordnete Betriebsaufgabe folgt einer festen Reihenfolge, damit hinterher keine Überraschungen kommen.

  1. Leg ein festes Aufgabedatum fest, an dem der Betrieb endet.
  2. Kündige betriebliche Verträge und Versicherungen fristgerecht.
  3. Melde die Aufgabe an: Gewerbetreibende beim Gewerbeamt, Freiberufler formlos beim Finanzamt.
  4. Erstelle die Abschlussrechnung und die letzten Steuererklärungen.
  5. Bewahre deine Unterlagen auf, in der Regel zehn Jahre lang.

Rechne mit dem sogenannten Aufgabegewinn. Wenn du beim Aufgeben noch Anlagen oder Waren verkaufst oder ins Privatvermögen überführst, kann daraus ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen. Dafür gibt es aber Vergünstigungen, zum Beispiel einen Freibetrag ab dem 55. Lebensjahr. Hier lohnt sich der Steuerberater, weil ein guter Zeitpunkt der Aufgabe bares Geld sparen kann.

Wenn Schulden bleiben: Insolvenz ist ein Werkzeug, kein Urteil

Bist du zahlungsunfähig, kannst du deine fälligen Rechnungen also dauerhaft nicht mehr bezahlen, oder bist du überschuldet, dann führt oft kein Weg an einem Insolvenzverfahren vorbei. Das klingt bedrohlich, ist aber vor allem ein geregeltes Verfahren, an dessen Ende du deine Schulden loswirst. Für Selbstständige und Unternehmer gilt in der Regel die Regelinsolvenz. Ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen können unter Umständen die einfachere Verbraucherinsolvenz nutzen.

Das Wichtigste zuerst: Die Restschuldbefreiung ist heute nach drei Jahren möglich (Paragraf 300 der Insolvenzordnung). Drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens erlässt dir das Gericht die restlichen Schulden, wenn du deine Pflichten erfüllt hast. Nicht befreit werden nur bestimmte Forderungen, etwa aus Straftaten oder aus vorsätzlich hinterzogenen Steuern. Wer früh eine Schuldnerberatung aufsucht, kommt fast immer besser durch das Verfahren als jemand, der bis zur ersten Pfändung wartet.

Deine LageDer richtige nächste Schritt
Umsatz eingebrochen, Rücklagen noch daKosten senken, Vorauszahlungen herabsetzen, Kunden aktivieren
Rechnungen kommen knapp, Konto fast leerLiquidität sichern, Zahlungsziele verhandeln, Steuern stunden
Gewinn deckt den Lebensunterhalt nichtAufstockendes Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen
Fällige Schulden dauerhaft nicht mehr zahlbarSchuldnerberatung, dann geordnete Aufgabe oder Insolvenz

Die Absicherung, die jetzt zählt

Eine Betriebskrise wird gefährlich, wenn sie deine persönliche Absicherung mitreißt. Halte deine Krankenversicherung durch, auch wenn es eng ist. Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter wenig verdient, kann den Beitrag auf Grundlage geringerer Einnahmen senken lassen. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat, daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 278 Euro. Zahlst du gerade nicht, sprich mit deiner Kasse über eine Ratenzahlung, statt Beitragsschulden auflaufen zu lassen.

Denk auch an dich selbst. Eine dauerhafte Auftragslosigkeit, ständige Geldsorgen und das Gefühl, alles allein stemmen zu müssen, zehren an der Gesundheit. Selbstständig und ausgebrannt zu sein ist keine Charakterschwäche, sondern eine ernste Warnung. Hol dir Unterstützung, bevor die Erschöpfung deine Entscheidungen trifft.

Wo du kostenlos Rat bekommst

Du musst da nicht allein durch. Deine IHK oder Handwerkskammer bietet oft kostenlose Erstgespräche zur Krisenberatung an. Die Steuerberatung hilft bei Stundung, Vorauszahlungen und der steuerlich klugen Aufgabe. Und für Schulden gibt es die gemeinnützige Schuldnerberatung, die dich unabhängig und kostenfrei durch die Möglichkeiten führt, von der außergerichtlichen Einigung bis zum Insolvenzantrag. Das BMWK-Existenzgründungsportal bündelt viele dieser Anlaufstellen. Der wichtigste Rat lautet immer gleich: früh reden. Fast jede Option wird besser, je eher du sie angehst.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger Grundsicherungsgeld bekommen, ohne den Betrieb aufzugeben?

Ja, als Selbstständiger kannst du aufstockendes Grundsicherungsgeld beziehen und trotzdem weiterarbeiten. Das Jobcenter rechnet nicht deinen Umsatz an, sondern deinen Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben. Reicht dieser Gewinn nicht für deinen Lebensunterhalt, hast du Anspruch. Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und ersetzt das frühere Bürgergeld.

Woran erkenne ich, ob mein Betrieb noch zu retten ist?

Ob ein Betrieb zu retten ist, entscheidet vor allem die Liquidität. Solange Aufträge reinkommen und du die laufenden Kosten grundsätzlich decken kannst, lohnt der Kampf mit Kostensenkung und Kundenakquise. Sind deine fälligen Rechnungen dagegen dauerhaft nicht mehr zahlbar oder bist du überschuldet, geht es nicht mehr ums Durchhalten, sondern um eine geordnete Beendigung oder Insolvenz.

Wie lange dauert es, bis ich nach einer Insolvenz schuldenfrei bin?

Nach einer Insolvenz bist du in der Regel nach drei Jahren schuldenfrei. Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (Paragraf 300 der Insolvenzordnung), wenn du deine Pflichten in dieser Zeit erfüllt hast. Bestimmte Forderungen bleiben bestehen, etwa aus Straftaten oder vorsätzlich hinterzogenen Steuern.

Was kann ich sofort tun, um in der Krise Geld zu behalten?

Sofort wirkt vor allem das Senken von Ausgaben und das Anpassen von Steuerzahlungen. Sinkt dein Gewinn, kannst du formlos die Herabsetzung deiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen. Fällige Steuern lassen sich nach Paragraf 222 der Abgabenordnung stunden. Dazu solltest du Abos, Leasing und Werbebudgets prüfen und mit Vermietern sowie Lieferanten über Zahlungsziele sprechen.

Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb aufgebe?

Gewerbetreibende müssen die Aufgabe beim Gewerbeamt abmelden, Freiberufler teilen sie formlos dem Finanzamt mit. Die Abmeldung allein beendet aber nicht deine steuerlichen Pflichten. Du musst zusätzlich die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklären, eine Abschlussrechnung und die letzten Steuererklärungen abgeben und deine Unterlagen in der Regel zehn Jahre aufbewahren.

Wo bekomme ich als Selbstständiger in der Krise kostenlose Beratung?

Kostenlose Beratung bekommst du bei mehreren Stellen. IHK und Handwerkskammer bieten oft kostenfreie Erstgespräche zur Krisen- und Unternehmensberatung. Für Schulden ist die gemeinnützige Schuldnerberatung zuständig, die dich unabhängig durch alle Möglichkeiten führt. Das Existenzgründungsportal des BMWK bündelt weitere Anlaufstellen und Informationen zur persönlichen und betrieblichen Absicherung.

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