Grundsicherung für Selbstständige
Geprüft von der Redaktion

- Ja, Selbstständige können aufstockend Grundsicherung bekommen, wenn der Gewinn nicht zum Leben reicht. Dein Betrieb muss dafür nicht schließen.
- Das Jobcenter rechnet mit deinem Gewinn, also Betriebseinnahmen minus anerkannte Betriebsausgaben, nicht mit dem Umsatz.
- Du reichst die Anlage EKS ein, eine Prognose deiner Einnahmen und Ausgaben für den Bewilligungszeitraum.
- Die Leistung wird zuerst vorläufig bewilligt und am Ende endgültig geprüft. Verdienst du mehr als gedacht, kann das Jobcenter Geld zurückfordern.
- Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, dazu kommen die angemessenen Wohnkosten.
- Führe von Anfang an saubere Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben.
Können Selbstständige Grundsicherung bekommen?
Ja, Selbstständige können Grundsicherung bekommen, und zwar als aufstockende Leistung, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit nicht zum Leben reicht. Das Jobcenter füllt dann die Lücke zwischen deinem anrechenbaren Einkommen und deinem Bedarf. Wichtig ist der Grundgedanke: Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben, um Grundsicherung zu erhalten. Solange die Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist und du dich ernsthaft darum bemühst, sie tragfähig zu machen, kannst du weiterarbeiten und trotzdem aufstocken.
Die Grundsicherung heißt seit dem 1. Juli 2026 so und hat das frühere Bürgergeld abgelöst. Für Selbstständige gelten dabei besondere Regeln, weil das Einkommen schwankt und sich erst am Ende eines Zeitraums genau beziffern lässt. Genau darum geht es in den nächsten Abschnitten.
Wie das Jobcenter dein Einkommen berechnet
Das Jobcenter rechnet nicht mit deinem Umsatz, sondern mit deinem Gewinn. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der anerkannten Betriebsausgaben. Von diesem Gewinn bleibt außerdem ein Teil als Erwerbstätigenfreibetrag anrechnungsfrei, damit sich die Arbeit für dich lohnt. Erst der Rest wird auf deinen Bedarf angerechnet und mindert die Leistung.
Ein entscheidender Punkt für Selbstständige: Das Jobcenter betrachtet nicht einen einzelnen Monat, sondern den ganzen Bewilligungszeitraum, meist sechs oder zwölf Monate. Deine Einnahmen und Ausgaben werden über diese Zeit zusammengerechnet und geglättet. Ein starker Monat und ein schwacher Monat gleichen sich also aus. Das ist fair, aber es bedeutet auch, dass ein einzelner guter Auftrag am Ende die Rechnung verändern kann.
Welche Betriebsausgaben das Jobcenter anerkennt
Anerkannt werden nur Ausgaben, die für den Betrieb notwendig und tatsächlich angefallen sind, und du musst sie belegen können. Das ist strenger als in der Steuererklärung. Miete für Betriebsräume, Material, Waren, Versicherungen für den Betrieb oder Fahrtkosten zu Aufträgen zählen in der Regel. Nicht anerkannt werden dagegen Abschreibungen auf Anschaffungen, private Kosten und Ausgaben, die das Jobcenter für vermeidbar oder unangemessen hoch hält.
| Zählt meist als Betriebsausgabe | Zählt in der Grundsicherung nicht |
|---|---|
| Miete und Nebenkosten für Betriebsräume | Abschreibungen auf Anschaffungen |
| Material, Waren und Verbrauchsmittel | private Lebenshaltungskosten |
| notwendige Versicherungen für den Betrieb | vermeidbare oder unangemessen hohe Ausgaben |
| belegte Fahrtkosten zu Aufträgen | Ausgaben ohne Nachweis oder Beleg |
Weil die Abschreibung wegfällt, kann dein Gewinn nach der Rechnung des Jobcenters höher ausfallen als der Gewinn in deiner Steuererklärung. Rechne also nicht einfach die Zahl aus der Steuer weiter, sondern nach den Regeln des Jobcenters.
Die Anlage EKS ist deine Prognose
Für die Grundsicherung als Selbstständige füllst du die Anlage EKS aus. EKS steht für die Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Zu Beginn des Bewilligungszeitraums ist das eine Prognose: Du schätzt, welche Einnahmen und welche Ausgaben du in den kommenden Monaten erwartest. Auf dieser Grundlage berechnet das Jobcenter deine vorläufige Leistung.
Schätze die Zahlen so ehrlich und realistisch wie möglich. Wer die Einnahmen zu niedrig ansetzt, bekommt zwar zunächst mehr, muss am Ende aber oft zurückzahlen. Wer sie zu hoch ansetzt, bekommt weniger, als ihm zusteht. Am Ende des Zeitraums reichst du eine abschließende EKS mit den tatsächlichen Zahlen und allen Belegen ein.
Vorläufig bewilligt, endgültig geprüft
Weil dein Einkommen schwankt, bewilligt das Jobcenter die Leistung für Selbstständige zunächst nur vorläufig. Am Ende des Bewilligungszeitraums folgt die abschließende Prüfung anhand deiner echten Zahlen. Ergibt sich dabei, dass du mehr verdient hast als in der Prognose, fordert das Jobcenter den zu viel gezahlten Betrag zurück. Hast du weniger verdient, bekommst du Geld nach.
Deshalb ist die wichtigste Gewohnheit die saubere Buchführung. Hebe jeden Beleg auf, notiere jede Einnahme und jede Ausgabe mit Datum, und lege für eine mögliche Rückforderung von Anfang an etwas zurück. Wer das ordentlich macht, hat bei der Endabrechnung keine bösen Überraschungen und kann jede Zahl nachweisen.
Was du zusätzlich zum Regelsatz bekommst
Der Regelsatz ist nur ein Teil der Grundsicherung. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, also im Kern deine Miete samt Nebenkosten. Für bestimmte Lebenslagen gibt es Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, für Schwangere oder bei einer krankheitsbedingt teuren Ernährung. Diese Beträge kommen oben auf den Regelsatz und werden nicht mit deinem Gewinn verrechnet.
Für Selbstständige besonders wichtig: Bist du freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, beteiligt sich das Jobcenter an deinen Beiträgen. Das entlastet dich genau an der Stelle, die für viele Selbstständige am schwersten wiegt. Hast du Kinder, kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe hinzu, etwa für das Mittagessen in der Schule, für Ausflüge oder für einen Vereinsbeitrag. Gib all das im Antrag an, denn das Jobcenter zahlt diese Posten nicht von allein.
Wenn das Jobcenter deine Selbstständigkeit prüft
Das Jobcenter darf prüfen, ob deine Selbstständigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist. Solange sie eine echte Aussicht hat, dich mittelfristig zu tragen oder deine Hilfebedürftigkeit deutlich zu senken, wird sie unterstützt. Führt sie dagegen über lange Zeit zu kaum Gewinn und zu keiner Besserung, kann das Jobcenter erwarten, dass du dich zusätzlich um eine abhängige Beschäftigung bemühst.
Das heißt nicht, dass du sofort aufgeben musst. Aber es hilft, wenn du selbst eine ehrliche Zahl im Kopf hast: Ab wann trägt mich der Betrieb, und was ändere ich, wenn er es nicht tut? Wer diese Frage aktiv beantwortet, bleibt in der Rolle des Handelnden und überlässt die Entscheidung nicht allein dem Amt. Eine kostenlose Gründungs- oder Unternehmensberatung hilft, die Zahlen nüchtern zu bewerten und den Betrieb rechtzeitig auf tragfähige Beine zu stellen.
So beantragst du die aufstockende Grundsicherung
Der Antrag läuft über das für dich zuständige Jobcenter. Melde dich am besten früh, denn die Leistung gibt es in der Regel ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Diese Schritte gehören dazu.
- Nimm Kontakt zum Jobcenter auf und melde deinen Bedarf an, telefonisch oder online.
- Stelle den Hauptantrag auf Grundsicherung und gib an, dass du selbstständig tätig bist.
- Fülle die Anlage EKS mit einer realistischen Prognose deiner Einnahmen und Ausgaben aus.
- Reiche Nachweise ein, etwa zu Miete, laufenden Kosten und bisherigen Einnahmen.
- Führe während des Zeitraums laufend Buch und gib am Ende die abschließende EKS mit Belegen ab.
Dieser Text erklärt die Regeln allgemein. Wie hoch deine Leistung ausfällt, hängt von deinem Gewinn, deiner Miete und deiner Haushaltsgröße ab. Bei der Anlage EKS und beim Antrag helfen die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, unabhängige Erwerbslosenberatungen und die Selbsthilfe für Selbstständige kostenlos. Sie kennen die Feinheiten und verhindern teure Fehler bei der Prognose.
Häufige Fragen
Kann ich Grundsicherung bekommen und trotzdem selbstständig bleiben?
Ja, du kannst Grundsicherung bekommen und selbstständig bleiben. Reicht dein Gewinn nicht zum Leben, stockt das Jobcenter auf, ohne dass du den Betrieb aufgeben musst. Voraussetzung ist, dass deine Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist und du dich ernsthaft bemühst, sie tragfähig zu machen.
Rechnet das Jobcenter mit meinem Umsatz oder meinem Gewinn?
Das Jobcenter rechnet mit deinem Gewinn, nicht mit dem Umsatz. Der Gewinn ist die Summe deiner Betriebseinnahmen abzüglich der anerkannten Betriebsausgaben. Von diesem Gewinn bleibt zusätzlich ein Teil als Freibetrag anrechnungsfrei, der Rest wird auf deinen Bedarf angerechnet.
Was ist die Anlage EKS bei der Grundsicherung?
Die Anlage EKS ist das Formular, mit dem Selbstständige dem Jobcenter ihr Einkommen erklären. Zu Beginn des Bewilligungszeitraums ist sie eine Prognose der erwarteten Einnahmen und Ausgaben, am Ende reichst du eine abschließende EKS mit den tatsächlichen Zahlen und Belegen ein.
Muss ich Grundsicherung zurückzahlen, wenn ich mehr verdiene?
Wenn du im Bewilligungszeitraum mehr verdienst als in deiner Prognose, kann das Jobcenter den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern, weil die Leistung für Selbstständige nur vorläufig bewilligt wird. Verdienst du weniger, bekommst du Geld nach. Deshalb solltest du für eine mögliche Rückforderung von Anfang an etwas zurücklegen.
Werden bei der Grundsicherung dieselben Betriebsausgaben anerkannt wie beim Finanzamt?
Nein, das Jobcenter erkennt weniger an als das Finanzamt. Abschreibungen auf Anschaffungen werden bei der Grundsicherung nicht berücksichtigt, ebenso wenig vermeidbare oder unangemessen hohe Ausgaben. Anerkannt werden nur betriebsnotwendige, nachgewiesene Kosten. Dadurch kann dein Gewinn nach den Regeln des Jobcenters höher ausfallen als in der Steuererklärung.
Wie hoch ist der Regelsatz der Grundsicherung 2026?
Der Regelsatz der Grundsicherung liegt 2026 für Alleinstehende bei 563 Euro im Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für Paare und Kinder gelten eigene, niedrigere Sätze pro Person. Der Regelsatz deckt den Grundbedarf für Ernährung, Kleidung und Alltag.
Darf ich mit Grundsicherung Ersparnisse und ein Auto behalten?
Ja, du darfst ein Schonvermögen behalten. Seit dem 1. Juli 2026 sind die Freibeträge nach Alter gestaffelt und liegen zwischen 5.000 Euro für jüngere und 20.000 Euro für ältere Menschen je Person. Ein Auto in angemessenem Wert bleibt in der Regel ebenfalls geschützt, besonders wenn du es für den Betrieb oder den Weg zur Arbeit brauchst.
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