Neustart nach der Pleite
Geprüft von der Redaktion

- Eine Pleite ist kein Endpunkt. Über die Insolvenz mit Restschuldbefreiung wirst du nach drei Jahren schuldenfrei.
- Seit dem 1. Oktober 2020 dauert das Verfahren nur noch drei Jahre, und eine Mindestquote musst du nicht mehr tilgen.
- Es gibt zwei Wege: die Verbraucherinsolvenz und die Regelinsolvenz, je nach Zahl der Gläubiger und Art der Schulden.
- Vor der Verbraucherinsolvenz steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit einer Schuldnerberatung.
- Die SCHUFA löscht den Eintrag zur Restschuldbefreiung seit 2023 schon sechs Monate danach.
- Eine Insolvenz allein hindert dich nicht daran, wieder selbstständig zu werden.
So gelingt der Neustart nach einer Pleite
Der Neustart nach einer Pleite gelingt über ein geordnetes Insolvenzverfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht: Nach drei Jahren bist du deine restlichen Schulden los und kannst wieder von vorn anfangen. Dieser Weg ist im Gesetz genau dafür vorgesehen. Er ist kein Makel, sondern ein Angebot des Staates an Menschen, die sich wirtschaftlich verrannt haben. Millionen haben ihn gegangen und danach wieder Fuß gefasst.
Das Wichtigste vorweg: Eine Pleite definiert dich nicht. Sie ist ein wirtschaftliches Ereignis, kein Urteil über deinen Wert. Je früher du das Verfahren angehst, statt Briefe zu ignorieren und Anrufe wegzudrücken, desto schneller beginnt die Uhr zu laufen, an deren Ende du schuldenfrei bist. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie das im Einzelnen abläuft.
Die Restschuldbefreiung macht dich nach drei Jahren schuldenfrei
Die Restschuldbefreiung ist das Herzstück des Verfahrens. Sie bedeutet, dass am Ende alle noch offenen Schulden erlassen werden, auch wenn du sie nicht vollständig bezahlen konntest. Seit dem 1. Oktober 2020 dauert der Weg dorthin nur noch drei Jahre, für Verbraucher wie für Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen. Die früher geltende Regel, mindestens 35 Prozent der Schulden tilgen zu müssen, ist ersatzlos weggefallen.
In diesen drei Jahren, der sogenannten Wohlverhaltensphase, musst du dich an bestimmte Pflichten halten, die in Paragraf 295 InsO stehen. Dazu gehören vor allem die Pflicht, einer angemessenen Arbeit nachzugehen oder sich ernsthaft darum zu bemühen, und die Pflicht, deinem Treuhänder Änderungen wie einen Umzug oder einen neuen Job zu melden. Dein pfändbares Einkommen tritt du in dieser Zeit ab. Hältst du dich an die Regeln, spricht das Gericht am Ende die Restschuldbefreiung aus.
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz
Welches Verfahren für dich gilt, hängt von deiner Lage ab. Die Verbraucherinsolvenz ist der einfachere Weg und offen für Privatpersonen und für ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen. Überschaubar heißt: weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, etwa unbezahlte Löhne oder Sozialabgaben. Wer aktuell selbstständig ist oder diese Grenzen überschreitet, geht in die Regelinsolvenz.
Vor einer Verbraucherinsolvenz steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Du musst also erst versuchen, dich mit deinen Gläubigern zu einigen, mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung oder einer Anwältin. Scheitert dieser Versuch, stellt dir die Beratungsstelle eine Bescheinigung darüber aus, und erst mit ihr kannst du den Insolvenzantrag bei Gericht stellen. Bei der Regelinsolvenz entfällt dieser Pflichtversuch.
| Merkmal | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz |
|---|---|---|
| Für wen | Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen | aktuell Selbstständige oder komplexe Fälle |
| Grenze | unter 20 Gläubiger, keine Lohnschulden | ab 20 Gläubiger oder mit Lohnschulden |
| Einigungsversuch vorab | ja, verpflichtend | nein |
| Dauer bis Restschuldbefreiung | drei Jahre | drei Jahre |
Was du während des Verfahrens behalten darfst
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass dir in der Insolvenz alles genommen wird. Das stimmt nicht. Geschützt ist dein pfändungsfreies Existenzminimum, das dir und deiner Familie das Leben sichert. Von deinem Einkommen bleibt dir der Betrag unterhalb der Pfändungsfreigrenzen vollständig, nur der Teil darüber fließt an die Gläubiger.
Auch die üblichen Dinge des Alltags bleiben dir: Kleidung, eine angemessene Wohnungseinrichtung und Haushaltsgegenstände. Gegenstände, die du für eine Erwerbstätigkeit brauchst, sind in bestimmtem Umfang ebenfalls geschützt. Du stehst also während der drei Jahre nicht mit leeren Händen da, sondern führst ein bescheidenes, aber funktionierendes Leben, während die Schulden im Hintergrund abgewickelt werden.
Wieder selbstständig werden nach der Insolvenz
Nach der Restschuldbefreiung darfst du wieder gründen. Eine Insolvenz allein sperrt dich nicht für die Selbstständigkeit und auch nicht für das Amt des Geschäftsführers. Eine solche Sperre gibt es nur nach einer Verurteilung wegen bestimmter Insolvenzstraftaten, etwa Insolvenzverschleppung oder Bankrott. Wer sein Verfahren ehrlich durchläuft, behält diese Möglichkeit.
Ein praktischer Punkt ist die SCHUFA. Seit dem 28. März 2023 löscht sie den Eintrag zur Restschuldbefreiung schon sechs Monate nach deren Erteilung, früher waren es drei Jahre. Das erleichtert den Neustart deutlich, auch wenn der Score sich erst mit der Zeit wieder erholt. Für die ersten Schritte hilft es, mit einem soliden Konzept, kleinen Anfängen und, wo nötig, auf Vorkasse zu arbeiten, bis das Vertrauen und die Bonität zurück sind.
Ein P-Konto schützt dein Guthaben sofort
Noch bevor das Verfahren läuft, solltest du dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, kurz P-Konto. Jede Bank ist verpflichtet, dein normales Konto auf Wunsch in ein P-Konto umzustellen, und zwar kostenlos. Auf einem P-Konto bleibt dir ein gesetzlicher Grundfreibetrag jeden Monat vor Pfändungen geschützt, sodass Miete, Strom und Einkäufe gesichert sind.
Das ist deshalb so wichtig, weil eine Kontopfändung sonst dein gesamtes Guthaben einfrieren kann, oft von einem Tag auf den anderen. Mit dem P-Konto behältst du die Kontrolle über dein Existenzminimum. Für Unterhaltspflichten oder Kinder lässt sich der geschützte Betrag mit einer Bescheinigung erhöhen, die dir die Schuldnerberatung oder bestimmte Stellen ausstellen. Richte das P-Konto ein, sobald sich eine Pfändung abzeichnet, nicht erst danach.
Was das Verfahren kostet
Ein Insolvenzverfahren verursacht Gerichts- und Treuhänderkosten. Wer diese Kosten nicht aufbringen kann, und das trifft die meisten Menschen in dieser Lage, kann sie sich stunden lassen. Das Gericht schiebt die Kosten dann nach hinten, und du zahlst sie erst nach der Restschuldbefreiung in Raten, soweit du überhaupt dazu in der Lage bist. Am Verfahren selbst scheitert also niemand am Geld.
Die Beratung im Vorfeld ist bei den anerkannten Stellen der Wohlfahrtsverbände in der Regel ohnehin kostenlos. Lass dich davon nicht abschrecken, dass ein Anwalt Geld kosten könnte. Für die Verbraucherinsolvenz brauchst du keinen Anwalt, die anerkannte Schuldnerberatung genügt, und ihre Begleitung ist der günstigste und oft der beste Weg.
So startest du das Verfahren
Der Weg beginnt nicht bei Gericht, sondern bei einer Beratung. Eine anerkannte Schuldnerberatung ordnet deine Lage, prüft, welches Verfahren passt, und begleitet dich durch die Formulare. Viele dieser Stellen bei den Wohlfahrtsverbänden arbeiten kostenlos.
- Stelle eine vollständige Liste all deiner Schulden zusammen, mit Gläubiger, Betrag und Grund.
- Vereinbare einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatung, am besten früh und kostenlos.
- Versuche mit ihrer Hilfe eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
- Scheitert die Einigung, lass dir die Bescheinigung ausstellen und stelle den Insolvenzantrag bei Gericht.
- Halte in den drei Jahren die Pflichten ein, dann folgt am Ende die Restschuldbefreiung.
Dieser Text erklärt den Ablauf allgemein. Welches Verfahren für dich passt und welche Schulden von der Restschuldbefreiung erfasst werden, hängt von deinem Einzelfall ab. Manche Forderungen, etwa aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, bleiben bestehen. Lass dich vor dem Antrag von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwältin beraten. Die Beratung bei den Wohlfahrtsverbänden ist meist kostenlos.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung erfolgt seit dem 1. Oktober 2020 nach drei Jahren, sowohl bei der Verbraucherinsolvenz als auch bei der Regelinsolvenz. Voraussetzung ist, dass du dich in dieser Zeit an die gesetzlichen Pflichten hältst und kein Gläubiger einen erfolgreichen Versagungsantrag stellt. Eine Mindestquote der Schulden musst du nicht mehr tilgen.
Was ist der Unterschied zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz?
Die Verbraucherinsolvenz gilt für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen. Die Regelinsolvenz gilt für aktuell Selbstständige und für komplexere Fälle. Vor der Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch Pflicht, bei der Regelinsolvenz nicht.
Kann ich nach einer Insolvenz wieder selbstständig werden?
Ja, nach einer Insolvenz kannst du wieder selbstständig werden. Eine Insolvenz allein sperrt dich weder für die Selbstständigkeit noch für das Amt des Geschäftsführers. Eine solche Sperre besteht nur nach einer Verurteilung wegen bestimmter Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung oder Bankrott.
Wie lange bleibt die Insolvenz in der SCHUFA?
Seit dem 28. März 2023 löscht die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung schon sechs Monate nach deren Erteilung, zuvor waren es drei Jahre. Der Score erholt sich danach schrittweise. In der Übergangszeit hilft es, mit kleinen Anfängen und teils auf Vorkasse zu arbeiten, bis die Bonität zurück ist.
Werden mir in der Insolvenz wirklich alle Sachen weggenommen?
Nein, in der Insolvenz wird dir nicht alles weggenommen. Geschützt sind dein pfändungsfreies Existenzminimum, Kleidung, eine angemessene Wohnungseinrichtung und Haushaltsgegenstände. Auch Gegenstände, die du für eine Erwerbstätigkeit brauchst, bleiben in bestimmtem Umfang erhalten. Nur der pfändbare Teil deines Einkommens fließt an die Gläubiger.
Werden durch die Restschuldbefreiung alle Schulden gestrichen?
Die Restschuldbefreiung streicht die meisten Schulden, aber nicht jede Forderung. Ausgenommen sind zum Beispiel Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, bestimmte Geldstrafen und teils Unterhaltsrückstände. Welche deiner Schulden erfasst werden, prüft am besten eine Schuldnerberatung vor dem Antrag.
Was kostet mich ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren verursacht Gerichts- und Treuhänderkosten. Wer sie nicht aufbringen kann, kann sie sich stunden lassen. Das Gericht schiebt die Kosten dann nach hinten, und du zahlst sie erst nach der Restschuldbefreiung in Raten, soweit du dazu in der Lage bist. Am Geld scheitert das Verfahren also nicht, und die Beratung vorab ist bei den Wohlfahrtsverbänden meist kostenlos.
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