Helfer in der Krise

Altersvorsorge für Selbstständige

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Altersvorsorge für Selbstständige
Symbolbild zu Altersvorsorge für Selbstständige. KI-generiert.
  • Die meisten Selbstständigen sind nicht automatisch gesetzlich rentenversichert. Wer nichts unternimmt, steht im Alter ohne eigene Rente da.
  • Es gibt drei Hauptwege: freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen, eine Basisrente (Rürup) abschließen oder selbst mit einem ETF-Sparplan anlegen.
  • Die Basisrente kannst du 2026 bis zu 30.826 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen, als Ledige, das Doppelte als Paar.
  • In die gesetzliche Rente zahlst du ab 112,16 Euro im Monat freiwillig ein und darfst den Betrag jederzeit anpassen.
  • Einige Berufe zahlen ohnehin Pflichtbeiträge: Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen und Künstler über die Künstlersozialkasse.
  • In der Krise ist es fast immer besser, Beiträge zu senken oder auszusetzen, als einen Vertrag zu kündigen.

So sorgst du fürs Alter vor, wenn du selbstständig bist

Du sorgst vor, indem du dich aktiv für einen oder mehrere von drei Wegen entscheidest: freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente, eine Basisrente mit Steuervorteil oder ein eigenes Depot mit ETF und Fonds. Anders als Angestellte wirst du bei den meisten selbstständigen Tätigkeiten nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezogen. Es zieht dir niemand jeden Monat einen Beitrag vom Konto ab. Genau das ist die Falle. Wer die Vorsorge immer wieder verschiebt, zahlt am Ende Jahrzehnte nichts ein und bekommt später auch nichts heraus.

Die gute Nachricht: Du hast mehr Freiheit als jeder Angestellte. Du entscheidest, wie viel du zurücklegst, in welcher Form und wann du den Betrag hoch- oder runterfährst. In guten Jahren legst du mehr weg, in mageren weniger. Diese Freiheit ist ein Vorteil, solange du sie nutzt, und ein Risiko, solange du sie ignorierst.

Manche Selbstständige zahlen ohnehin schon Pflichtbeiträge

Bevor du irgendetwas abschließt, prüfe zuerst, ob du gesetzlich pflichtversichert bist. Denn ein Teil der Selbstständigen fällt nach Paragraf 2 SGB VI unter die Rentenversicherungspflicht, ganz ohne eigene Wahl. Die Pflicht besteht kraft Gesetzes und lohnt die Kontrolle, weil sie beeinflusst, wie viel du zusätzlich noch absetzen kannst.

Zu diesem Kreis gehören zulassungspflichtige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, außerdem selbstständige Lehrer, Dozenten und Erzieher, solange sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Auch Pflegepersonen sowie Hebammen und Entbindungspfleger sind pflichtversichert. Künstler und Publizisten zahlen über die Künstlersozialkasse ein. Die Künstlersozialkasse funktioniert dabei fast wie ein Arbeitgeber: Du trägst nur rund die Hälfte deiner Beiträge selbst, den Rest legt die Kasse aus Zuschüssen und der sogenannten Künstlersozialabgabe dazu. Versicherbar bist du dort, wenn dein Gewinn aus der künstlerischen Arbeit dauerhaft über 3.900 Euro im Jahr liegt, von der Anfangsphase abgesehen.

Pflichtversicherte Selbstständige zahlen entweder einen einkommensgerechten Beitrag oder den Regelbeitrag von rund 735 Euro im Monat. In den ersten drei Kalenderjahren nach der Gründung darfst du den halben Regelbeitrag von etwa 368 Euro wählen. Das verschafft dir am Anfang Luft, wenn die Umsätze noch schwanken.

Freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen

Wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einkaufen, und zwar sehr flexibel. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei 112,16 Euro im Monat, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro. Dazwischen ist jeder Betrag erlaubt, und du darfst ihn Monat für Monat anpassen. Diese Beweglichkeit ist für Selbstständige mit stark schwankenden Einnahmen der eigentliche Reiz.

Der Vorteil der gesetzlichen Rente ist der Schutz, der mit den Beiträgen mitkommt. Du sammelst nicht nur Anspruch auf Altersrente, sondern kannst dir auch den Zugang zur Erwerbsminderungsrente offenhalten, wenn du früh genug und regelmäßig einzahlst. Dieser Schutz greift, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, und den gibt es in einem reinen Sparplan nicht. Der Nachteil: Die Rendite der gesetzlichen Rente ist berechenbar, aber niedrig, und die Beiträge sind steuerlich an denselben Höchstbetrag gebunden wie die Basisrente. Wer ohnehin schon viel gesetzlich einzahlt, hat oben weniger Luft für eine zusätzliche Rürup-Rente.

Die Basisrente senkt deine Steuer im selben Jahr

Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, ist für viele Selbstständige das steuerlich attraktivste Instrument. Seit 2023 kannst du die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen, bis zum Höchstbetrag. Der liegt 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Zahlst du in einem guten Jahr 12.000 Euro ein, mindert dieser Betrag dein zu versteuerndes Einkommen, und je nach Steuersatz holst du dir einen erheblichen Teil über die Steuererklärung zurück.

Wichtig ist die Zusammenrechnung: Der Höchstbetrag gilt für alle Altersvorsorgeaufwendungen gemeinsam. Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu einem berufsständischen Versorgungswerk und zur Basisrente teilen sich denselben Deckel. Wer nirgendwo sonst einzahlt, kann ihn allein mit der Basisrente ausschöpfen. Der Preis für den Steuervorteil ist die Strenge des Vertrags: Das angesparte Kapital wird später ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt, du kommst nicht auf einen Schlag daran, und du kannst den Vertrag weder beleihen noch vererben wie ein Depot. Die Basisrente ist Altersvorsorge im engen Sinn, nichts, woraus du in einem Engpass Geld ziehst.

Mit einem ETF-Sparplan selbst anlegen

Wer maximale Flexibilität will, legt zusätzlich oder stattdessen selbst an, meist über einen breit streuenden ETF-Sparplan. Hier bekommst du keinen Steuervorteil beim Einzahlen, dafür bleibst du jederzeit an dein Geld heran. Du kannst die Sparrate anhalten, senken, erhöhen oder im Notfall Anteile verkaufen. Für Selbstständige, die eine Reserve für schlechte Zeiten und Vorsorge in einem denken, ist das ein starkes Argument.

Der Preis dieser Freiheit ist Disziplin. Niemand zwingt dich zum Einzahlen, und niemand hindert dich am Ausgeben. Ein Depot taugt nur dann als Altersvorsorge, wenn du es im Kopf klar von der Betriebskasse und vom Notgroschen trennst. Sinnvoll ist eine breit gestreute, kostengünstige Anlage, die du über Jahrzehnte laufen lässt, statt auf einzelne Titel zu wetten. Die Kursschwankungen sind der Teil, den viele unterschätzen: Wer sein Alterskapital erst mit 66 braucht, kann Rücksetzer aussitzen, wer es mit 61 zum Überleben verkaufen muss, möglicherweise nicht.

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Die vier Bausteine von viel staatlicher Förderung und Sicherheit bis zu voller Flexibilität Bild: KI generiert.

Die drei Wege nebeneinander

Kein Weg ist für alle richtig. Die Wahl hängt davon ab, was dir wichtiger ist: der Steuervorteil heute, der Schutz bei Erwerbsminderung oder der Zugriff auf dein Geld. Viele Selbstständige mischen bewusst, etwa eine Basisrente fürs Steuersparen und ein Depot für die Beweglichkeit.

Merkmal Freiwillige gesetzliche Rente Basisrente (Rürup) ETF-Sparplan
Steuer beim Einzahlen absetzbar im Höchstbetrag bis 30.826 Euro absetzbar (2026, ledig) kein Abzug
Zugriff aufs Kapital nein, nur als Rente nein, nur als Rente jederzeit
Schutz bei Erwerbsminderung möglich bei regelmäßigen Beiträgen nur als Zusatzbaustein keiner
Beitrag anpassen monatlich, 112,16 bis 1.571,70 Euro meist jährlich, oft pausierbar jederzeit frei
Rendite niedrig, aber planbar je nach Tarif, Klassik oder Fonds höhere Chance, höheres Risiko

Was in einer Krise mit deiner Vorsorge passiert

Wenn die Aufträge wegbrechen, ist der erste Reflex oft der falsche: den Vorsorgevertrag kündigen und das Geld ausgeben. Bei der Basisrente ist eine Kündigung mit Auszahlung ohnehin nicht vorgesehen, und bei privaten Verträgen verlierst du durch eine Kündigung meist einen großen Teil des Eingezahlten. Der bessere Weg führt fast immer über das Aussetzen oder Senken der Beiträge.

Bei der freiwilligen gesetzlichen Rente stellst du die Zahlung einfach ein oder gehst auf den Mindestbeitrag herunter. Bei der Basisrente lässt sich der Beitrag in aller Regel beitragsfrei stellen oder reduzieren, ohne dass der Vertrag platzt. Beim ETF-Sparplan pausierst du die Rate mit einem Klick. So bleibt der Vertrag am Leben, und du zahlst wieder ein, sobald es das Konto hergibt.

Ein Punkt, der in der Not zählt: Angespartes in einer Basisrente ist in der Ansparphase weitgehend vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und wird beim Bezug von Grundsicherung in bestimmten Grenzen nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Genau deshalb ist es riskant, die Altersvorsorge in Panik aufzulösen, um kurzfristig Rechnungen zu zahlen. Sprich vorher mit einer unabhängigen Beratung, bevor du an das langfristige Kapital gehst.

  1. Prüfe, ob du nach Paragraf 2 SGB VI ohnehin pflichtversichert bist oder über die Künstlersozialkasse einzahlst.
  2. Rechne aus, wie viel du im laufenden Jahr realistisch zurücklegen kannst, ohne den Notgroschen anzutasten.
  3. Entscheide, was dir wichtiger ist: Steuervorteil heute mit der Basisrente oder Zugriff aufs Geld mit einem Depot.
  4. Starte lieber klein und regelmäßig als groß und unstet, denn Kontinuität schlägt Höhe.
  5. Lege die Beitragshöhe so fest, dass du sie in einem schlechten Monat senken kannst, statt kündigen zu müssen.

Dieser Text ordnet die Möglichkeiten ein und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Kombination für dich steuerlich und finanziell am besten passt, hängt von deinem Einkommen, deinem Alter und deiner Familiensituation ab. Eine unabhängige Honorarberatung oder die kostenlose Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft dir, bevor du einen langfristigen Vertrag unterschreibst.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Als Selbstständige musst du nur dann gesetzlich einzahlen, wenn dein Beruf unter die Pflichtversicherung nach Paragraf 2 SGB VI fällt, etwa als Handwerker in der Handwerksrolle, als Lehrer, Pflegekraft, Hebamme oder als Künstler über die Künstlersozialkasse. Alle anderen entscheiden selbst, ob und wie sie vorsorgen.

Wie viel kann ich als Selbstständige 2026 für die Basisrente von der Steuer absetzen?

Für die Basisrente kannst du 2026 bis zu 30.826 Euro als Ledige und 61.652 Euro als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft absetzen. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen, also inklusive Beiträgen zur gesetzlichen Rente und zu einem Versorgungswerk.

Was ist besser für Selbstständige, Basisrente oder ETF-Sparplan?

Basisrente und ETF-Sparplan lösen unterschiedliche Aufgaben. Die Basisrente bringt dir den Steuervorteil im selben Jahr, bindet das Geld aber bis zur Rente. Der ETF-Sparplan hat keinen Steuervorteil beim Einzahlen, dafür kommst du jederzeit an dein Geld. Viele Selbstständige kombinieren beides.

Kann ich meine Altersvorsorge in der Krise pausieren?

Ja, du kannst deine Altersvorsorge in der Krise fast immer pausieren oder senken. Die freiwillige gesetzliche Rente stellst du einfach ein, die Basisrente lässt sich meist beitragsfrei stellen, den ETF-Sparplan pausierst du sofort. Das ist deutlich besser als eine Kündigung, bei der du oft viel Geld verlierst.

Wird meine Altersvorsorge angerechnet, wenn ich Grundsicherung beantrage?

Kapital in einer Basisrente ist in der Ansparphase weitgehend vor dem Zugriff geschützt und wird beim Bezug von Grundsicherung in bestimmten Grenzen nicht als verwertbares Vermögen gewertet. Ein normales Aktiendepot dagegen zählt in der Regel zum verwertbaren Vermögen. Vor dem Antrag lohnt eine Beratung, damit du die Vorsorge nicht unnötig auflöst.

Ab wann sollte ich mit der Altersvorsorge anfangen?

Am besten fängst du sofort an, auch mit kleinen Beträgen. Wegen des Zinseszinses wiegt jedes früh eingezahlte Jahr schwer, und ein später Start lässt sich kaum aufholen. Lieber ab 50 Euro im Monat verlässlich sparen als auf das eine große Jahr warten, das oft nicht kommt.

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