Helfer in der Krise

Krankenversicherung als Selbstständige

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Krankenversicherung als Selbstständige
Symbolbild zu Krankenversicherung als Selbstständige. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Selbstständige hast du die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die Kasse ist Pflicht, die Form nicht.
  • In der gesetzlichen Kasse richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen. 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 Euro im Monat, daraus folgt ein Mindestbeitrag von rund 278 Euro.
  • Verdienst du wenig, kannst du deinen Beitrag mit dem Nachweis geringerer Einnahmen senken lassen. Der Beitrag ist nicht in Stein gemeißelt.
  • Der ermäßigte Beitragssatz enthält kein Krankengeld. Wer sich absichern will, wählt den allgemeinen Satz oder ein privates Krankentagegeld.
  • Wer die Beiträge nicht zahlen kann, verliert den Schutz nicht. In der gesetzlichen Kasse hilft eine Ratenzahlung, in der privaten der Notlagentarif.
  • Die Entscheidung zwischen gesetzlich und privat ist langfristig. Ein späterer Rückwechsel in die gesetzliche Kasse ist ab einem gewissen Alter kaum noch möglich.

Als Selbstständige musst du krankenversichert sein, kannst aber selbst wählen, wie: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten. In der gesetzlichen Kasse hängt dein Beitrag von deinem Einkommen ab und lässt sich bei niedrigem Verdienst senken. In der privaten richtet er sich nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif. Diese Seite erklärt dir, wie sich die Beiträge berechnen, wie du sie in mageren Zeiten reduzierst und was du tun kannst, wenn du gerade gar nicht zahlen kannst.

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Die Wege der Krankenversicherung für Selbstständige, von der Wahl bis zum Notfall Bild: KI generiert.

Gesetzlich oder privat: die Grundentscheidung

Zuerst entscheidest du zwischen den beiden Systemen. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als freiwilliges Mitglied einen Beitrag nach deinem Einkommen. Der Vorteil: Kinder und ein nicht verdienender Ehepartner können kostenlos mitversichert sein, und bei niedrigem Einkommen sinkt der Beitrag. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Jede Person, auch jedes Kind, braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Die Entscheidung ist langfristig und sollte gut überlegt sein. Ein Rückwechsel von der privaten in die gesetzliche Kasse ist ab dem 55. Lebensjahr praktisch ausgeschlossen. Wer jung, gesund und ohne Familie ist, findet privat oft günstige Tarife, muss aber bedenken, dass die Beiträge im Alter und bei mehr Familienmitgliedern deutlich steigen können. Wer Familie plant oder ein schwankendes Einkommen hat, ist in der gesetzlichen Kasse oft besser aufgehoben.

So berechnet sich dein gesetzlicher Beitrag

In der gesetzlichen Kasse bemisst sich dein Beitrag an deinem Gewinn, aber nicht unbegrenzt nach unten und oben. Nach unten gilt die Mindestbemessungsgrundlage: Auch wenn du weniger verdienst, wird 2026 mindestens ein Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat angesetzt. Nach oben gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, mehr Einkommen erhöht den Beitrag nicht.

Auf dieses Einkommen wird der Beitragssatz angewendet. Der allgemeine Satz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2026 im Schnitt bei 2,9 Prozent liegt. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent. Aus der Mindestbemessung ergibt sich so ein Mindestbeitrag von rund 278 Euro im Monat, der Krankenversicherung und Pflegeversicherung zusammen abdeckt.

Rechengröße 2026Wert
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 Euro im Monat
allgemeiner Beitragssatz14,6 Prozent
ermäßigter Beitragssatz14,0 Prozent
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 Prozent
Pflegeversicherung3,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent

Beitrag senken, wenn du wenig verdienst

Viele Selbstständige zahlen zu viel, weil die Kasse ihren Beitrag zunächst hoch einstuft und sie nicht widersprechen. Verdienst du weniger, kannst du das ändern. Weise deiner Kasse deine tatsächlich geringeren Einnahmen nach, in der Regel über den letzten Einkommensteuerbescheid. Die Kasse setzt den Beitrag dann herab, mindestens aber auf den Mindestbeitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage. Wichtig ist, dass sich diese Mindesteinnahme auf deine gesamten Einnahmen bezieht, also auch auf Miet- oder Kapitaleinkünfte, nicht nur auf den Gewinn aus deiner Tätigkeit.

Steigt dein Einkommen später wieder, meldest du das ebenfalls, sonst drohen Nachzahlungen. Die gesetzliche Kasse arbeitet oft mit vorläufigen Beiträgen, die nach dem endgültigen Steuerbescheid nachberechnet werden. Leg deshalb Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung zurück und behalte deine Einstufung im Blick.

Krankengeld: was der ermäßigte Satz nicht abdeckt

Ein Punkt wird häufig übersehen. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, den viele Selbstständige aus Kostengründen wählen, enthält keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn du länger krank wirst, bekommst du dann keinen Einkommensersatz von der Kasse. Willst du dieses Risiko absichern, hast du zwei Wege: Du wählst den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche einschließt, oder du schließt einen Wahltarif deiner Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung ab. Gerade wer keine große Rücklage hat, sollte diese Lücke nicht offen lassen.

Die private Kasse und ihr Auffangnetz

In der privaten Krankenversicherung zahlst du für die vereinbarten Leistungen einen festen Beitrag, unabhängig von deinem Einkommen. Wird dein Einkommen knapp, hilft dir das zunächst wenig, denn der Beitrag bleibt. Es gibt aber ein gesetzlich vorgeschriebenes Auffangnetz. Jede private Kasse muss einen Basistarif anbieten, dessen Leistungen der gesetzlichen Versicherung entsprechen und dessen Beitrag begrenzt ist. 2026 liegt der Höchstbeitrag im Basistarif bei 1.017,19 Euro im Monat, dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit kann sich dieser Beitrag halbieren.

Kannst du deine privaten Beiträge gar nicht mehr zahlen, verlierst du deinen Versicherungsschutz nicht. Nach erfolglosen Mahnungen wirst du in den Notlagentarif umgestellt. Dieser Tarif hat einen sehr niedrigen Beitrag, deckt dafür aber nur noch akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft ab. Er ist eine Notlösung, kein Dauerzustand: Sobald du die offenen Beiträge beglichen hast, kommst du wieder in deinen normalen Tarif zurück.

Beim Zusatzbeitrag und über die Steuer sparen

In der gesetzlichen Kasse ist ein Teil des Beitrags bei allen gleich, aber der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen leicht mehrere hundert Euro im Jahr, bei nahezu identischen Grundleistungen. Ein Vergleich lohnt sich deshalb, und ein Wechsel ist unkompliziert: Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, bei einer Beitragserhöhung sogar früher. Achte beim Vergleich nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch auf Wahltarife und Zusatzleistungen, die für dich zählen.

Auch die Steuer entlastet dich. Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du in der Basisabsicherung als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das gilt für die gesetzliche wie für die private Kasse. Rechne deine tatsächliche Belastung deshalb nach Steuern, denn der Beitrag, der von deinem Konto abgeht, ist nicht der Betrag, der dich am Jahresende wirklich kostet.

Wenn du die Beiträge nicht zahlen kannst

Die wichtigste Regel bei Zahlungsproblemen lautet: nicht schweigen und die Versicherung nicht einfach schleifen lassen. Beitragsschulden bei der Krankenkasse wachsen schnell und können zu Säumniszuschlägen und Vollstreckung führen. Suche stattdessen früh das Gespräch.

  1. Melde dich bei deiner Kasse, bevor der erste Beitrag ausfällt.
  2. Lass in der gesetzlichen Kasse deinen Beitrag mit dem Nachweis geringerer Einnahmen herabsetzen.
  3. Vereinbare für Rückstände eine Ratenzahlung.
  4. Prüfe in der privaten Kasse den Wechsel in den Basistarif.
  5. Reicht das Einkommen dauerhaft nicht, prüfe Anspruch auf Grundsicherungsgeld, das auch Beiträge übernehmen kann.

Beziehst du Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, das seit dem 1. Juli 2026 so heißt und vorher Bürgergeld war, werden deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Regel mit übernommen. So bleibt dein Schutz auch in der schwersten Phase erhalten. Wer die Krankenversicherung durchhält, verhindert, dass aus einer Geldkrise auch noch eine Gesundheitskrise wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige 2026?

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige liegt 2026 bei rund 278 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Er ergibt sich aus der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat, auf die der Beitragssatz angewendet wird. Auch wer weniger verdient, zahlt mindestens diesen Betrag, kann aber nicht darunter fallen.

Kann ich meinen Krankenkassenbeitrag senken, wenn ich wenig verdiene?

Ja, in der gesetzlichen Kasse kannst du deinen Beitrag senken lassen, indem du geringere Einnahmen nachweist, meist über den Einkommensteuerbescheid. Die Kasse setzt den Beitrag dann herab, mindestens aber auf den Mindestbeitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage. Beachte, dass sich diese Mindesteinnahme auf deine gesamten Einnahmen bezieht, also auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte, nicht nur auf den Gewinn.

Bekomme ich als Selbstständige mit dem ermäßigten Beitrag Krankengeld?

Nein, der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent enthält kein Krankengeld. Wenn du länger krank wirst, zahlt die Kasse dann keinen Einkommensersatz. Willst du dieses Risiko absichern, wählst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeld ab der siebten Woche oder schließt einen Wahltarif deiner Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung ab.

Was passiert, wenn ich meine privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen kann?

Wenn du deine privaten Beiträge nicht mehr zahlen kannst, verlierst du deinen Versicherungsschutz nicht. Nach erfolglosen Mahnungen wirst du in den Notlagentarif umgestellt, der einen sehr niedrigen Beitrag hat, aber nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft abdeckt. Sobald du die offenen Beiträge beglichen hast, kehrst du in deinen normalen Tarif zurück. Alternativ kannst du in den Basistarif wechseln.

Sollte ich mich als Selbstständige gesetzlich oder privat versichern?

Ob gesetzlich oder privat besser ist, hängt von deiner Lebenssituation ab. Die gesetzliche Kasse berechnet den Beitrag nach dem Einkommen, versichert Familienmitglieder oft kostenlos mit und senkt den Beitrag bei wenig Verdienst. Die private Kasse ist bei jungen, gesunden Menschen ohne Familie oft günstiger, wird aber im Alter und mit Familie teurer. Der Rückwechsel ist ab 55 kaum noch möglich, deshalb ist die Entscheidung langfristig.

Werden meine Krankenkassenbeiträge übernommen, wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?

Ja, wenn du Grundsicherungsgeld nach dem SGB II beziehst, werden deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Regel mit übernommen. Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld und ersetzt das frühere Bürgergeld. So bleibt dein Versicherungsschutz auch dann erhalten, wenn dein Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.

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