Helfer in der Krise

Abschlussprüfung nicht bestanden: was jetzt

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Abschlussprüfung nicht bestanden: was jetzt
Symbolbild zu Abschlussprüfung nicht bestanden: was jetzt. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine nicht bestandene Abschlussprüfung ist kein Endpunkt. Du kannst sie in der Ausbildung zweimal wiederholen, hast also insgesamt drei Versuche.
  • Oft musst du nicht die ganze Prüfung neu machen, sondern nur die Teile, die du nicht bestanden hast. Sieh dir dein Ergebnis genau an.
  • In vielen Berufen kannst du bei einer knapp verpassten schriftlichen Note eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen und so doch bestehen.
  • Auf dein Verlangen verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. So bleibst du versichert und bekommst weiter Vergütung.
  • Die Wiederholung findet zum nächsten Prüfungstermin statt, meist im nächsten Halbjahr. Nutze die Zeit für gezielte Vorbereitung, nicht zum Grübeln.
  • Durchfallen sagt nichts über deinen Wert. Bei Prüfungsstress helfen die Nummer gegen Kummer unter 116 111 und die Telefonseelsorge unter 116 123.

Durchgefallen ist nicht durchgestrichen

Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestanden hast, fühlt sich das im ersten Moment an wie ein Urteil über deine ganze Ausbildung. Das ist es nicht. Eine nicht bestandene Prüfung ist ein Zwischenschritt, kein Endpunkt, und sehr viele Menschen, die heute erfolgreich in ihrem Beruf stehen, sind beim ersten Anlauf durchgefallen. Das Prüfungsrecht ist genau dafür gemacht: Es gibt dir mehrere Versuche, weil ein einzelner Tag nicht über Jahre entscheiden soll.

Wichtig ist jetzt vor allem, nicht im Schock die falschen Schlüsse zu ziehen. Durchfallen heißt nicht, dass du den Beruf nicht kannst, und es heißt schon gar nicht, dass du die Ausbildung abbrechen musst. Verwechsle das Nichtbestehen einer Prüfung nicht mit dem Ende der Ausbildung. Wenn du wirklich ans Aufhören denkst, ist das ein eigenes Thema, das unter Ausbildung abbrechen steht. Für die meisten ist die nicht bestandene Prüfung aber nur eine Runde, die noch einmal gedreht wird, mit besseren Karten als beim ersten Mal.

Zuerst das Ergebnis genau ansehen

Bevor du irgendetwas entscheidest, brauchst du Klarheit darüber, woran genau es gelegen hat. Fordere dein detailliertes Prüfungsergebnis an und sieh dir an, in welchen Prüfungsbereichen du bestanden hast und in welchen nicht. Das ist entscheidend, denn in vielen modernen Ausbildungsberufen besteht die Prüfung aus mehreren getrennten Bereichen, und häufig musst du nur die Bereiche wiederholen, die du nicht bestanden hast. Was du gut abgeschlossen hast, bleibt dir in der Regel erhalten, solange es nicht zu lange zurückliegt.

Ein zweiter Punkt kann über Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden: die mündliche Ergänzungsprüfung. In vielen Berufen kannst du sie beantragen, wenn deine schriftliche Leistung in einem Prüfungsbereich nur knapp unter der Bestehensgrenze liegt, also mangelhaft und nicht ungenügend ausfällt. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird dann mit der schriftlichen Note verrechnet, und oft reicht das, um doch noch zu bestehen. Ob dieser Weg für dich offensteht, steht in der Prüfungsordnung deines Berufs. Frag im Zweifel direkt bei der zuständigen Kammer nach, denn hier zählen Fristen.

1Ergebnis genau ansehen2Nur die schwachen Teile klären3Ausbildung verlängern lassen4Zur Wiederholung anmelden5Gezielt vorbereiten
Der Weg zur bestandenen Wiederholungsprüfung. Bild: KI generiert.

Du kannst die Prüfung zweimal wiederholen

Das Berufsbildungsgesetz gibt dir nach Paragraf 37 ein klares Recht: Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie zweimal wiederholen. Du hast also insgesamt drei Versuche, und schon das nimmt viel vom Druck. Die Wiederholung findet zum nächsten regulären Prüfungstermin statt, und die gibt es meist zweimal im Jahr, im Sommer und im Winter. Zwischen dem Nichtbestehen und der Wiederholung liegen also in der Regel nur wenige Monate.

Genauso wichtig ist ein zweites Recht aus Paragraf 21 des Berufsbildungsgesetzes: Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Das musst du aktiv einfordern, am besten schriftlich und zeitnah gegenüber deinem Betrieb. Der Vorteil ist groß: Du bleibst Auszubildende oder Auszubildender, bekommst weiter deine Vergütung, bist über den Betrieb versichert und kannst die Berufsschule und die betriebliche Praxis weiter für deine Vorbereitung nutzen.

FrageWas gilt
Wie oft kann ich wiederholen?zweimal, also drei Versuche insgesamt
Wann ist die Wiederholung?zum nächsten Prüfungstermin, meist im nächsten Halbjahr
Muss ich alles neu machen?oft nur die nicht bestandenen Prüfungsbereiche
Bleibe ich in der Ausbildung?ja, auf Verlangen bis zur Wiederholung, höchstens ein Jahr

So bereitest du dich gezielt auf die Wiederholung vor

Die Zeit bis zur Wiederholung ist dein größter Vorteil, wenn du sie nutzt. Der häufigste Fehler ist, einfach mehr vom Gleichen zu tun. Besser ist, genau an den Stellen anzusetzen, die beim ersten Mal gekippt sind. Die folgenden Schritte helfen dir dabei.

  1. Lass dir dein Prüfungsergebnis genau aufschlüsseln und markiere die Bereiche, in denen du nicht bestanden hast.
  2. Kläre mit der Kammer, welche Teile du wiederholen musst und ob eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich ist.
  3. Verlange schriftlich die Verlängerung deines Ausbildungsverhältnisses bis zur Wiederholung.
  4. Sprich mit der Berufsschule und deinem Ausbilder über gezielte Unterstützung in den schwachen Bereichen.
  5. Mach einen realistischen Lernplan mit festen Zeiten und übe mit alten Prüfungsaufgaben unter echten Bedingungen.

Suche dir früh Unterstützung, statt allein zu pauken. Viele Kammern und Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse gezielt für die Wiederholungsprüfung an, oft auch abends. Wenn dir das Geld oder ein Betrieb fehlt, kann die Berufsberatung der Agentur für Arbeit helfen, etwa über die assistierte Ausbildung, die dich mit Nachhilfe und Begleitung bis zum Abschluss stützt. Ein offenes Gespräch mit deinem Ausbilder lohnt sich fast immer, denn auch der Betrieb hat ein Interesse daran, dass du die Prüfung schaffst.

Geld und Versicherung in der Zwischenzeit

Wenn sich dein Ausbildungsverhältnis verlängert, ist die Sache einfach: Du bekommst weiter deine Ausbildungsvergütung und bleibst über den Betrieb kranken- und sozialversichert. Genau deshalb ist es so wichtig, die Verlängerung rechtzeitig zu verlangen, denn sie sichert dir Einkommen und Schutz bis zur Wiederholung.

Anders sieht es aus, wenn du dich gegen die Verlängerung entscheidest oder der Betrieb sie im Ausnahmefall nicht anbietet. Dann endet die Ausbildung mit dem vereinbarten Datum, und du musst dich um Versicherung und Einkommen kümmern. Melde dich in diesem Fall zügig bei der Agentur für Arbeit, sichere deine Krankenversicherung und frag, welche Unterstützung dir für die Wiederholung offensteht. Auch dann bleibt dein Recht bestehen, die Prüfung als sogenannte externe Teilnehmerin oder externer Teilnehmer zu wiederholen.

Wenn Prüfungsangst oder eine Beeinträchtigung der Grund war

Nicht jedes Nichtbestehen liegt am Wissen. Manchmal ist der Kopf im entscheidenden Moment wie leer gefegt, das Herz rast, und was du eigentlich kannst, ist plötzlich weg. Wenn dir das bekannt vorkommt, lag es vielleicht weniger am Lernen als an der Angst. Dagegen lässt sich gezielt etwas tun, und die erprobten Mittel stehen unter Prüfungsangst. Wer die Angst in den Griff bekommt, geht mit ganz anderer Ruhe in die Wiederholung.

Wenn eine länger andauernde Beeinträchtigung eine Rolle gespielt hat, etwa eine Lese-Rechtschreib-Störung, eine chronische Erkrankung oder eine diagnostizierte Angststörung, hast du für die Wiederholung ein Recht auf faire Bedingungen. Über einen Nachteilsausgleich kannst du zum Beispiel mehr Zeit, einen ruhigen Raum oder eine angepasste Prüfungsform bekommen. Beantrage ihn rechtzeitig vor der Wiederholung bei der Kammer, nicht erst am Prüfungstag, denn rückwirkend wird er in der Regel nicht gewährt.

Für Schule und Studium gelten eigene Regeln

Nicht jede Abschlussprüfung ist eine Kammerprüfung. Bei einer schulischen Abschlussprüfung wie dem mittleren Abschluss oder dem Abitur regeln die Schulgesetze der Länder, wie es weitergeht. Oft lässt sich eine knapp verpasste Prüfung über eine mündliche Zusatzprüfung noch drehen, sonst steht die Wiederholung der Prüfung im nächsten Durchgang offen, meist verbunden mit dem Wiederholen des Abschlussjahres. Frag früh in der Schule nach den genauen Wegen und Fristen, denn sie unterscheiden sich von Land zu Land.

Im Studium ist die Lage strenger, weil hier oft nur eine begrenzte Zahl an Versuchen pro Prüfung erlaubt ist. Das dritte Nichtbestehen einer Pflichtprüfung kann den Prüfungsanspruch in diesem Studiengang beenden. Auch das ist aber kein Berufsverbot, denn ein Wechsel in einen verwandten Studiengang oder an eine andere Hochschule ist häufig möglich. Was in diesem Fall gilt und worauf es ankommt, steht unter Studium abbrechen. In jedem Fall gilt: Kläre die Regeln deiner Prüfungsordnung, bevor du entscheidest.

Eine nicht bestandene Prüfung kann schwer auf der Seele liegen, gerade wenn viel daran hängt. Sie sagt nichts über deinen Wert als Mensch. Wenn dir alles zu viel wird oder dich dunkle Gedanken nicht mehr loslassen, sprich mit jemandem darüber. Junge Menschen erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos und anonym unter 116 111. Bei seelischer Not ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123 erreichbar. In einer akuten Notlage wähle den Notruf 112.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich meine Abschlussprüfung wiederholen?

Deine Abschlussprüfung in der Ausbildung kannst du nach Paragraf 37 des Berufsbildungsgesetzes zweimal wiederholen, du hast also insgesamt drei Versuche. Die Wiederholung findet zum nächsten regulären Prüfungstermin statt, den es meist zweimal im Jahr gibt. Zwischen dem Nichtbestehen und dem nächsten Versuch liegen so oft nur wenige Monate.

Muss ich die ganze Prüfung noch einmal machen?

Oft nicht. In vielen Ausbildungsberufen besteht die Prüfung aus mehreren Bereichen, und du musst nur die Bereiche wiederholen, die du nicht bestanden hast. Was du ausreichend abgeschlossen hast, bleibt dir in der Regel erhalten, solange es nicht zu lange zurückliegt. Die Kammer sagt dir genau, welche Teile du erneut ablegen musst.

Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist eine zusätzliche mündliche Prüfung, die du in vielen Berufen beantragen kannst, wenn deine schriftliche Leistung in einem Bereich nur knapp unter der Bestehensgrenze liegt. Ihr Ergebnis wird mit der schriftlichen Note verrechnet, und oft reicht das zum Bestehen. Ob sie für dich möglich ist, steht in deiner Prüfungsordnung.

Bleibe ich nach dem Nichtbestehen in der Ausbildung?

Ja, auf dein Verlangen verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis nach Paragraf 21 des Berufsbildungsgesetzes bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Du bekommst dann weiter deine Vergütung und bleibst über den Betrieb versichert. Wichtig ist, die Verlängerung zeitnah und am besten schriftlich beim Betrieb einzufordern.

Bekomme ich bei der Wiederholung einen Nachteilsausgleich?

Ja, wenn eine länger andauernde Beeinträchtigung deine Prüfung beeinflusst hat, etwa eine Lese-Rechtschreib-Störung oder eine diagnostizierte Angststörung, kannst du für die Wiederholung einen Nachteilsausgleich beantragen. Möglich sind zum Beispiel mehr Zeit oder ein ruhiger Raum. Beantrage ihn rechtzeitig vor der Prüfung bei der Kammer, nicht erst am Prüfungstag.

Kann ich mein Ergebnis anfechten, wenn ich es für falsch halte?

Ja, gegen ein Prüfungsergebnis kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Sinnvoll ist das vor allem bei Verfahrensfehlern oder einer offensichtlich fehlerhaften Bewertung. Fordere zunächst Akteneinsicht an, um die Bewertung nachzuvollziehen, und lass dich beraten, bevor du das Verfahren startest.

Verwandte Ratgeber aus Bildung & Ausbildung

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.

Verwandte Bereiche

Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.