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Elterngeld und Elternzeit

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Elterngeld und Elternzeit
Symbolbild zu Elterngeld und Elternzeit. KI-generiert.
  • Elternzeit ist deine Auszeit vom Job, Elterngeld ersetzt in dieser Zeit einen Teil deines Einkommens. Das sind zwei verschiedene Dinge.
  • Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate, oder bis zu 14, wenn sich beide Eltern die Betreuung teilen.
  • Die Höhe liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat und richtet sich nach deinem früheren Einkommen.
  • Auf Elternzeit hast du einen Rechtsanspruch von bis zu drei Jahren pro Kind, und dein Arbeitsplatz bleibt erhalten.
  • Elternzeit meldest du spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an.

Der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit

Elternzeit und Elterngeld werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge, die zusammenpassen. Elternzeit ist deine unbezahlte Freistellung vom Job, um dein Kind selbst zu betreuen. Elterngeld ist die Geldleistung, die in dieser Zeit einen Teil deines wegfallenden Einkommens ersetzt. Du kannst beides zusammen nutzen, du musst es aber nicht: Elterngeld gibt es auch ohne Elternzeit, und Elternzeit kannst du auch nehmen, wenn der Elterngeldbezug schon vorbei ist.

Für beides gibt es unterschiedliche Stellen. Das Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, die Elternzeit meldest du direkt bei deinem Arbeitgeber an. Dieser Ratgeber erklärt beide der Reihe nach. Zeitlich schließt das Elterngeld an den Mutterschutz an, dessen Fristen und Schutzrechte der Beitrag zum Mutterschutz erklärt.

Elterngeld: Höhe und Dauer

Das Elterngeld ersetzt rund 65 Prozent deines früheren Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz, und auch ganz ohne vorheriges Einkommen steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro zu. Das Basiselterngeld kannst du für bis zu 12 Lebensmonate deines Kindes beziehen.

Aus 12 werden 14 Monate, wenn sich beide Eltern beteiligen und bei mindestens einem das Einkommen nach der Geburt sinkt. Ein Elternteil muss dafür mindestens zwei der 14 Monate übernehmen. Diese beiden zusätzlichen Monate sind ein Anreiz, die Betreuung zu teilen, und sie verfallen, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nutzen, weil ihnen die Partnermonate zustehen.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basiselterngeld gibt es zwei Varianten, die sich vor allem für Eltern lohnen, die früher wieder in Teilzeit einsteigen wollen. Beim ElterngeldPlus bekommst du pro Monat höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, dafür aber doppelt so lange. Der Partnerschaftsbonus gibt euch zusätzliche Monate, wenn ihr beide gleichzeitig Teilzeit arbeitet. Die folgende Übersicht stellt die drei Varianten nebeneinander.

BasiselterngeldElterngeldPlusPartnerschaftsbonus
Drei Varianten des Elterngelds, die sich miteinander kombinieren lassen Bild: KI generiert.
VarianteHöhePasst, wenn
Basiselterngeld300 bis 1.800 Euro, bis zu 12 oder 14 Monatedu in der ersten Zeit ganz zu Hause bleibst
ElterngeldPlus150 bis 900 Euro, doppelt so langedu früher in Teilzeit einsteigen willst
Partnerschaftsbonus2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlusbeide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten

Du kannst die Varianten kombinieren, zum Beispiel erst einige Monate Basiselterngeld nehmen und danach auf ElterngeldPlus umsteigen. Ein Elterngeldrechner hilft dir, die für euch günstigste Aufteilung zu finden. Gerade wenn ein Elternteil früh wieder in Teilzeit arbeitet, bringt das ElterngeldPlus oft mehr heraus als das Basiselterngeld, weil du in Teilzeit ohnehin schon Geld verdienst und die längere Laufzeit die kleineren Monatsbeträge ausgleicht. ElterngeldPlus kannst du bis zum 32. Lebensmonat deines Kindes beziehen, also bis es zwei Jahre und acht Monate alt ist.

Zuschläge für Geschwister und Mehrlinge

Wenn schon ein älteres Geschwisterkind im Haushalt lebt, kann sich dein Elterngeld durch den Geschwisterbonus erhöhen. Er beträgt zehn Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld. Voraussetzung ist meist ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren. Bei Zwillingen oder Drillingen kommt ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro weiterem Kind obendrauf. Diese Zuschläge musst du nicht extra beantragen, die Elterngeldstelle prüft sie mit deinem Antrag.

Wer Anspruch hat und wo die Grenze liegt

Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn du dein Kind nach der Geburt selbst betreust, mit ihm in einem Haushalt lebst und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Studierende und auch für Eltern, die vorher gar nicht erwerbstätig waren. Auf die Elternzeit im Job kommt es dabei nicht an.

Eine Grenze gibt es beim Einkommen: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 Euro, besteht für Geburten ab April 2025 kein Anspruch auf Elterngeld mehr. Diese Grenze wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt, für die allermeisten Familien liegt das Einkommen aber deutlich darunter. Seit April 2024 gilt außerdem, dass beide Eltern nur noch für einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können, und das nur in den ersten zwölf Lebensmonaten. Beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus bleibt der gemeinsame Bezug weiter möglich.

Elternzeit: dein Recht auf eine Auszeit

Auf Elternzeit hast du einen Rechtsanspruch von bis zu drei Jahren pro Kind, und in dieser Zeit bleibt dir dein Arbeitsplatz erhalten. Dein Arbeitgeber kann sie dir nicht verweigern. Du musst nicht die vollen drei Jahre am Stück nehmen, sondern kannst die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen, und einen Teil davon sogar bis zum achten Geburtstag des Kindes aufsparen.

Wichtig ist die Anmeldung: Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag musst du sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. In dieser Anmeldung legst du dich für die ersten zwei Jahre verbindlich fest, wann und wie lange du Elternzeit nimmst. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, auf Wunsch auch bei deinem eigenen Arbeitgeber. Welche weiteren Rechte du im Job hast, von der Freistellung bis zum Kündigungsschutz, steht im Beitrag schwanger im Job.

Wie sich die Höhe berechnet

Grundlage für die Höhe deines Elterngelds ist dein Einkommen in einem festen Zeitraum vor der Geburt, dem sogenannten Bemessungszeitraum. Bei Angestellten sind das die zwölf Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes. Aus dem Durchschnitt dieser Monate errechnet die Elterngeldstelle deinen Betrag. Monate mit Mutterschaftsgeld oder einer schwangerschaftsbedingten Krankheit können auf Antrag herausgerechnet werden, damit sie deinen Schnitt nicht drücken.

Für Selbstständige gilt ein anderer Zeitraum: Hier zählt der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, nicht der Umsatz. Auch Selbstständige bekommen rund 65 Prozent dieses Gewinns nach Steuern als Elterngeld, im gleichen Rahmen von 300 bis 1.800 Euro. Wenn dein letztes Steuerjahr durch die Schwangerschaft geprägt war, kannst du beantragen, dass ein früheres Jahr herangezogen wird.

Elternzeit für beide Eltern

Elternzeit steht jedem Elternteil eigenständig zu, ihr könnt sie also beide nehmen, gleichzeitig oder nacheinander. Immer mehr Väter nutzen das, sei es für die zwei Partnermonate beim Elterngeld oder für einen längeren Abschnitt. Ihr müsst euch dabei nicht absprechen im Sinne einer Genehmigung, denn jeder von euch hat seinen eigenen Rechtsanspruch gegenüber dem eigenen Arbeitgeber.

Für das Elterngeld lohnt es sich, die Aufteilung gemeinsam zu planen. Die beiden zusätzlichen Monate beim Basiselterngeld gibt es nur, wenn sich beide beteiligen, und der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass ihr in denselben Monaten beide in Teilzeit arbeitet. So wird aus der Auszeit eine Zeit, die ihr euch teilt.

Elterngeld neben anderen Leistungen

Das Elterngeld ist bis zu 300 Euro im Monat anrechnungsfrei, wenn du gleichzeitig Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehst und vor der Geburt Einkommen hattest. Diesen Freibetrag solltest du kennen, damit dir nicht das ganze Elterngeld angerechnet wird. Bei ElterngeldPlus verteilt sich der Freibetrag auf den doppelten Zeitraum, also 150 Euro im Monat. Wie diese Leistungen zusammenspielen und was dir sonst noch zusteht, rechnet dir eine Beratungsstelle im Rahmen der finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft durch. Weitere Wege rund um Geld für Familien findest du gebündelt im Bereich Geld.

Nach der Elternzeit zurück in den Job

Nach der Elternzeit hast du das Recht, auf deinen alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren, denn dein Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit nur, es endet nicht. Dein Arbeitgeber muss dich zu den gleichen Bedingungen weiterbeschäftigen wie vorher. Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in seltenen Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich.

Wenn du nicht sofort wieder voll einsteigen willst, hilft der Anspruch auf Teilzeit. In größeren Betrieben kannst du unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, während oder nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht, sondern kann nach deiner Rückkehr genommen werden.

So beantragst du beides

  1. Aufteilung planen. Überlegt zu zweit, wer wann zu Hause bleibt und arbeitet. Ein Elterngeldrechner zeigt euch die günstigste Variante.
  2. Elternzeit anmelden. Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn, mit Angabe der ersten zwei Jahre.
  3. Elterngeld beantragen. Bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, am besten in den ersten Wochen nach der Geburt.
  4. Fristen einhalten. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt, warte also nicht zu lange.

Elterngeld und die Steuer

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, du zahlst darauf also keine Steuer. Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr, das nennt man Progressionsvorbehalt. In der Praxis kann das dazu führen, dass ihr bei der Steuererklärung etwas nachzahlen müsst, besonders wenn ein Elternteil im selben Jahr noch gearbeitet hat. Wer Elterngeld bezogen hat, ist deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, ein wenig Geld zurückzulegen. Auch die Wahl der Steuerklasse im Jahr vor der Geburt kann sich lohnen, weil das Elterngeld auf dem Nettoeinkommen aufbaut. Wer früh plant, kann durch einen rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse die Höhe des späteren Elterngelds beeinflussen. Eine Beratungsstelle oder ein Lohnsteuerhilfeverein rechnet das mit dir durch.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job, um das Kind selbst zu betreuen, und Elterngeld ist die Geldleistung, die in dieser Zeit einen Teil des Einkommens ersetzt. Beides sind zwei getrennte Dinge, die du zusammen nutzen kannst. Elterngeld gibt es auch ohne Elternzeit und umgekehrt.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Elterngeld ersetzt rund 65 Prozent deines früheren Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz. Auch ohne vorheriges Einkommen steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro zu.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate, oder bis zu 14 Monate, wenn sich beide Eltern beteiligen und ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Mit ElterngeldPlus verteilst du die Zahlung auf den doppelten Zeitraum, bis zum 32. Lebensmonat. Der Partnerschaftsbonus bringt zusätzliche Monate, wenn beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten.

Wie lange vorher muss ich Elternzeit anmelden?

Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes musst du spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Dabei legst du dich für die ersten zwei Jahre verbindlich fest. Dein Arbeitgeber kann dir die Elternzeit nicht verweigern.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, auf Wunsch auch bei deinem eigenen Arbeitgeber. Für diese Zeit kann sich das ElterngeldPlus lohnen. Arbeitest du mehr als 32 Stunden, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Bekomme ich Elterngeld auch, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Ja, auch ohne vorheriges Einkommen bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Das gilt zum Beispiel für Studierende oder Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren. Voraussetzung ist, dass du dein Kind selbst betreust und mit ihm in einem Haushalt lebst.

Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?

Für Selbstständige zählt der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, nicht der Umsatz. Auch hier bekommst du rund 65 Prozent davon nach Steuern als Elterngeld, im Rahmen von 300 bis 1.800 Euro. War dein letztes Steuerjahr durch die Schwangerschaft geprägt, kannst du beantragen, dass ein früheres Jahr herangezogen wird.

Habe ich nach der Elternzeit ein Recht auf meinen alten Job?

Ja, nach der Elternzeit hast du ein Recht auf deinen alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen. Dein Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit nur, es endet nicht. Willst du nicht sofort voll einsteigen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Teilzeit verlangen.

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