Helfer in der Krise

Schwanger im Job: deine Rechte

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Schwanger im Job: deine Rechte
Symbolbild zu Schwanger im Job: deine Rechte. KI-generiert.
  • Als schwangere Arbeitnehmerin bist du besonders geschützt: vor Kündigung, vor Gefahren am Arbeitsplatz und vor Nachteilen wegen der Schwangerschaft.
  • Du entscheidest selbst, wann du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst. Es gibt keine feste Frist und keine Strafe für eine späte Mitteilung.
  • Im Bewerbungsgespräch musst du eine Schwangerschaft nicht nennen, und eine trotzdem gestellte Frage darfst du verneinen.
  • Der Schutz greift aber erst, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Eine frühe Mitteilung hilft dir also.
  • Für Vorsorgeuntersuchungen wirst du bei vollem Lohn freigestellt.

Welche Rechte du als Schwangere im Job hast

Als schwangere Arbeitnehmerin stehen dir besondere Rechte zu, die dich vor Kündigung, vor gefährlichen Arbeiten und vor Nachteilen wegen der Schwangerschaft schützen. Diese Rechte kommen aus dem Mutterschutzgesetz und aus dem allgemeinen Arbeitsrecht. Sie gelten für Angestellte in Voll- und Teilzeit, für Minijobs, für Auszubildende und für Studentinnen in einem Beschäftigungsverhältnis. Dieser Ratgeber zeigt dir, was dir zusteht und was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich nicht daran hält.

Ein Punkt ist dabei der wichtigste, weil viele andere daran hängen: Fast alle Schutzrechte greifen erst, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Wann du ihm das sagst, entscheidest allerdings du. Die einzelnen Fristen und Zahlen zum Schutz stehen ausführlich im Beitrag zum Mutterschutz, hier geht es um die Praxis im Arbeitsalltag.

Wann und wie du deinen Arbeitgeber informierst

Du entscheidest selbst, wann du deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählst, denn eine feste Frist gibt es nicht. Das Mutterschutzgesetz sagt in Paragraf 15, du "sollst" es mitteilen, sobald du davon weißt. Dieses "sollst" ist eine Empfehlung, keine strikte Pflicht. Wenn du später Bescheid gibst, darf dein Arbeitgeber das weder abmahnen noch zum Grund für eine Kündigung machen.

Es gibt aber einen guten Grund, nicht zu lange zu warten: Der besondere Schutz beginnt erst mit der Mitteilung. Solange dein Arbeitgeber nichts weiß, kann er dich weder vor gefährlichen Aufgaben bewahren noch den Kündigungsschutz beachten. Viele Frauen warten die ersten Wochen ab und informieren dann, oft am Ende des dritten Monats. Eine feste Form braucht die Mitteilung nicht, schriftlich ist sie aber leichter nachweisbar.

Wie du das Gespräch mit dem Arbeitgeber führst

Für das Gespräch selbst gibt es keine Vorschrift, nur ein paar Dinge, die es leichter machen. Sag Bescheid, wenn du dich sicher fühlst, am besten in einem ruhigen Moment und nicht zwischen Tür und Angel. Du musst den errechneten Termin nennen, damit dein Arbeitgeber die Schutzfrist berechnen kann, aber keine Details zu deiner Gesundheit. Eine kurze schriftliche Notiz mit dem Datum, dass du informiert hast, gibt dir später Sicherheit, falls es Streit gibt.

Hilfreich ist es, den voraussichtlichen Geburtstermin durch eine Bescheinigung der Frauenarztpraxis zu belegen. Diese Bescheinigung ist für dich kostenlos, und dein Arbeitgeber darf die Kosten nicht auf dich abwälzen. Wenn du unsicher bist, wie dein Arbeitgeber reagiert, kannst du dir vorher bei einer Beratungsstelle oder dem Betriebsrat den Rücken stärken lassen.

Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch musst du eine Schwangerschaft nicht von dir aus nennen, auch dann nicht, wenn du schon sicher schwanger bist. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, weil sie Frauen benachteiligt. Deshalb darfst du sie verneinen, ohne dass dir daraus ein Nachteil entsteht. Selbst wenn sich die Schwangerschaft später herausstellt, ist der Arbeitsvertrag gültig und die verneinte Frage kein Kündigungsgrund.

Der Hintergrund ist der Diskriminierungsschutz. Eine Benachteiligung wegen einer Schwangerschaft gilt rechtlich als Benachteiligung wegen des Geschlechts und ist verboten. Das schützt dich auch bei Beförderungen, Befristungen und im laufenden Job.

KündigungsschutzSichererArbeitsplatzBezahlteFreistellungKein Nachteil
Die vier Säulen deiner Rechte als schwangere Arbeitnehmerin Bild: KI generiert.

Der Kündigungsschutz

Ab dem Beginn deiner Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt bist du besonders vor Kündigung geschützt, sobald dein Arbeitgeber Bescheid weiß. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde erlaubt. Erfährst du erst nach einer Kündigung von der Schwangerschaft, kannst du das innerhalb von zwei Wochen nachmelden, und die Kündigung wird unwirksam.

Der Schutz gilt auch in der Probezeit und bei befristeten Verträgen. Ein befristeter Vertrag läuft allerdings zum vereinbarten Ende aus, der Kündigungsschutz verlängert ihn nicht.

Ein sicherer Arbeitsplatz

Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, muss er deinen Arbeitsplatz auf Risiken prüfen und ihn wenn nötig anpassen. Diese Prüfung heißt Gefährdungsbeurteilung. Verboten sind zum Beispiel Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Akkordarbeit, der Umgang mit gefährlichen Stoffen und schweres Heben. Lassen sich die Gefahren nicht ausräumen, muss dein Arbeitgeber dir eine andere Tätigkeit geben.

Ist auch das nicht möglich, wirst du unter Fortzahlung deines vollen Lohns freigestellt. Dieser sogenannte Mutterschutzlohn entspricht deinem bisherigen Durchschnittsverdienst. Du hast also keinen Nachteil davon, wenn deine bisherige Arbeit für die Schwangerschaft zu riskant ist.

Freistellung und keine Nachteile

Für Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit wirst du bei vollem Lohn freigestellt, und das schließt die Anfahrt mit ein. Du musst diese Termine nicht in deine Freizeit legen. Nach der Geburt hast du als stillende Mutter zusätzlich ein Recht auf bezahlte Stillzeiten.

Deine Schwangerschaft darf dir außerdem keine sonstigen Nachteile bringen. Urlaubsansprüche bleiben erhalten, auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit. Eine Herabstufung, eine schlechtere Bewertung oder das Übergehen bei einer Beförderung wegen der Schwangerschaft sind unzulässig.

Zeiten, in denen du wegen eines Beschäftigungsverbots oder des Mutterschutzes nicht arbeitest, zählen für deine Betriebszugehörigkeit weiter. Dein Anspruch auf Urlaub kürzt sich durch den Mutterschutz nicht, und für die Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub nur anteilig kürzen. Wie du Elternzeit anmeldest und das Elterngeld beantragst, steht im Beitrag zu Elterngeld und Elternzeit. Wird dir gekündigt oder wirst du benachteiligt, weil du schwanger bist, kannst du dagegen vorgehen, denn eine solche Benachteiligung gilt rechtlich als verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Deine Arbeitszeit in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft gelten Grenzen für deine Arbeitszeit, die dich vor Überlastung schützen. Du darfst nicht mehr als achteinhalb Stunden am Tag arbeiten, und Mehrarbeit über die vereinbarte Zeit hinaus ist nicht erlaubt. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsätzlich verboten, ebenso die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen sind nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung und einer Genehmigung der Behörde möglich, und du kannst diese Zustimmung jederzeit zurücknehmen.

Auch bei den Pausen hast du mehr Rechte als sonst. Wenn du überwiegend stehst, muss dir eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen, und wenn du überwiegend sitzt, die Möglichkeit, dich kurz zu bewegen. Diese Regeln sind keine Gefälligkeit, sondern Pflicht deines Arbeitgebers.

Was für Minijob, Ausbildung und Selbstständige gilt

Der Mutterschutz gilt unabhängig davon, wie viel du arbeitest, also auch im Minijob und in Teilzeit. Auch als Auszubildende bist du geschützt, und Zeiten des Mutterschutzes dürfen deine Ausbildung nicht verlängern, wenn du sie nicht selbst verlängern willst. Für Studentinnen greift der Schutz, wenn die Hochschule verpflichtende Veranstaltungen oder Praktika vorschreibt.

Anders liegt es bei rein selbstständiger Arbeit: Hier gilt das Mutterschutzgesetz nicht, weil es ein Beschäftigungsverhältnis voraussetzt. Als Selbstständige hast du also keinen Kündigungsschutz aus dem Mutterschutz und keinen Mutterschutzlohn. Ob dir rund um die Geburt Geld zusteht, hängt von deiner Krankenversicherung ab und sollte früh geklärt werden. Wenn du die Schwangerschaft ohne Partner stemmst und dir Sorgen um Job und Geld machst, findest du im Beitrag schwanger und allein weitere Anlaufstellen.

Was du tun kannst, wenn deine Rechte verletzt werden

  1. Das Gespräch suchen. Oft ist ein Verstoß Unwissen. Ein sachliches Gespräch, am besten mit Hinweis auf die konkrete Regel, klärt vieles.
  2. Den Betriebsrat einbeziehen. Gibt es einen Betriebsrat, ist er deine erste Anlaufstelle im Betrieb und muss beim Mutterschutz mitwirken.
  3. Die Aufsichtsbehörde einschalten. Für den Mutterschutz ist das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht deines Landes zuständig. Sie prüft Verstöße auch anonym.
  4. Rechtsrat holen. Bei einer Kündigung oder Benachteiligung hilft eine Beratungsstelle, eine Gewerkschaft oder eine Anwältin für Arbeitsrecht weiter. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen.

Sonderfälle: Beamtinnen, Studentinnen und Soldatinnen

Das Mutterschutzgesetz gilt für Arbeitnehmerinnen, doch auch außerhalb eines klassischen Arbeitsvertrags bist du geschützt. Für Beamtinnen und Richterinnen gelten eigene Mutterschutzverordnungen des Bundes oder des jeweiligen Landes, die den Schutz inhaltlich nachbilden. Soldatinnen sind über eine eigene Verordnung abgesichert. In allen Fällen gibt es Schutzfristen, ein Beschäftigungsverbot bei Gefahr und die Fortzahlung der Bezüge.

Für Studentinnen und Schülerinnen greift der Mutterschutz seit 2018, soweit die Hochschule oder Schule verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika vorschreibt. Du darfst dann selbst entscheiden, ob du an einer verpflichtenden Veranstaltung in der Schutzfrist teilnimmst, und du hast Anspruch darauf, versäumte Prüfungen ohne Nachteil nachzuholen. Wenn du unsicher bist, welche Regeln für dich gelten, fragst du am besten bei deiner Personalstelle, deinem Prüfungsamt oder der zuständigen Aufsichtsbehörde nach.

Ein häufiger Irrtum betrifft kleine Betriebe: Der Mutterschutz gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch in einem Betrieb mit wenigen Beschäftigten hast du denselben Kündigungsschutz, dieselben Schutzfristen und denselben Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn über ein Umlageverfahren der Krankenkassen zu hundert Prozent erstattet, sodass ihm keine Kosten entstehen. Er kann dir deine Rechte also nicht mit dem Hinweis auf die Größe der Firma verweigern.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort sagen, dass ich schwanger bin?

Nein, du musst deine Schwangerschaft nicht sofort mitteilen, denn es gibt keine feste Frist und keine Strafe für eine späte Mitteilung. Das Gesetz empfiehlt die Mitteilung nur. Beachte aber, dass der besondere Schutz erst mit der Mitteilung beginnt, eine frühe Information hilft dir also.

Darf ich im Bewerbungsgespräch verschweigen, dass ich schwanger bin?

Ja, im Bewerbungsgespräch musst du eine Schwangerschaft nicht nennen, und die Frage danach ist unzulässig. Du darfst sie sogar verneinen, ohne einen Nachteil zu befürchten. Der Arbeitsvertrag bleibt gültig, auch wenn sich die Schwangerschaft später herausstellt.

Kann mir in der Probezeit gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?

Nein, der besondere Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit, sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Eine Kündigung ist dann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erlaubt. Ein befristeter Vertrag läuft allerdings zum vereinbarten Ende aus.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Prüfung deines Arbeitsplatzes auf Risiken für dich und dein Kind, zu der dein Arbeitgeber verpflichtet ist, sobald er von der Schwangerschaft weiß. Er muss gefährliche Aufgaben anpassen oder dir eine andere Tätigkeit geben. Geht das nicht, wirst du bei vollem Lohn freigestellt.

An wen wende ich mich, wenn mein Arbeitgeber den Mutterschutz nicht einhält?

Wenn dein Arbeitgeber den Mutterschutz nicht einhält, ist das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes zuständig und prüft Verstöße auch anonym. Im Betrieb hilft der Betriebsrat, bei einer Kündigung eine Gewerkschaft oder eine Anwältin für Arbeitsrecht. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen.

Bleiben meine Urlaubstage während Mutterschutz und Elternzeit erhalten?

Ja, deine Urlaubsansprüche bleiben während des Mutterschutzes und der Elternzeit erhalten. Nicht genommenen Urlaub kannst du dir nach der Elternzeit übertragen lassen. Eine Schwangerschaft darf dir keine Nachteile bringen.

Darf ich in der Schwangerschaft Nachtschichten oder Überstunden machen?

Nein, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Mehrarbeit über deine vereinbarte Zeit hinaus und Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung und einer Genehmigung der Behörde möglich. Diese Zustimmung kannst du jederzeit zurücknehmen.

Gilt der Mutterschutz auch im Minijob?

Ja, der Mutterschutz gilt unabhängig von der Stundenzahl, also auch im Minijob und in Teilzeit. Auch Auszubildende sind geschützt. Nur für rein selbstständig arbeitende Frauen gilt das Mutterschutzgesetz nicht, weil es ein Beschäftigungsverhältnis voraussetzt.

Was zählt als Benachteiligung wegen der Schwangerschaft?

Als verbotene Benachteiligung gilt zum Beispiel eine Kündigung, eine Herabstufung, eine schlechtere Bewertung oder das Übergehen bei einer Beförderung, wenn der Grund die Schwangerschaft ist. Rechtlich wird das als Diskriminierung wegen des Geschlechts gewertet. Dagegen kannst du mit Hilfe des Betriebsrats, einer Gewerkschaft oder einer Anwältin vorgehen.

Verwandte Ratgeber aus Schwangerschaft & Familienplanung

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.

Verwandte Bereiche

Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.