Ungewollt schwanger: erste Schritte
Geprüft von der Redaktion

- Wenn du ungewollt schwanger bist, musst du nichts sofort entscheiden. Du hast im Rahmen der Fristen Zeit, in Ruhe abzuwägen.
- Der erste Schritt ist, die Schwangerschaft bestätigen zu lassen und die Schwangerschaftswoche zu klären, denn an ihr hängen einige Fristen.
- Du hast mehrere Wege: das Kind austragen und selbst großziehen, Adoption oder Pflege, eine vertrauliche Geburt oder einen Abbruch. Alle sind möglich und legitim.
- Eine Schwangerschaftsberatung ist kostenlos, auf Wunsch anonym und zu keinem Ergebnis verpflichtet. Sie sortiert die Lage mit dir.
- Rund um die Uhr erreichst du das Hilfetelefon "Schwangere in Not" unter 0800 40 40 020, kostenlos und anonym.
Was du zuerst tust, wenn du ungewollt schwanger bist
Wenn du ungewollt schwanger bist, ist der wichtigste erste Schritt, dir Zeit und Ruhe zu nehmen, denn du musst in diesem Moment gar nichts entscheiden. Ein positiver Test ist ein Anfang, keine Frist, die sofort abläuft. Etwa vier von zehn Schwangerschaften in Deutschland sind zunächst nicht geplant, und Frauen gehen danach sehr unterschiedliche Wege. Es gibt hier keine richtige oder falsche Reaktion, nur deine.
Zuerst geht es darum, Klarheit zu schaffen. Eine Frauenarztpraxis bestätigt die Schwangerschaft und sagt dir, in welcher Woche du bist. Diese Woche ist wichtig, weil einige deiner Möglichkeiten und Fristen daran hängen. Danach kannst du überlegen, mit wem du reden willst, und dir Hilfe holen, ohne dich schon festgelegt zu haben.
Viele Frauen beschreiben die ersten Tage als ein Wechselbad: eben noch Panik, dann wieder ein leiser Gedanke, dass es vielleicht doch gehen könnte. Das ist normal und kein Zeichen, dass du dich nicht auskennst. Gefühle in dieser Lage schwanken, und eine Entscheidung, die du unter dem ersten Schreck triffst, spiegelt selten das wider, was du nach ein paar Nächten Schlaf denkst.
Die ersten Schritte der Reihe nach
- Schwangerschaft bestätigen lassen. Ein Frühtest zeigt eine Schwangerschaft ab dem Tag der erwarteten Regel an. Die Frauenarztpraxis bestätigt sie und nennt dir die genaue Woche.
- Durchatmen und Zeit nehmen. Triff keine Entscheidung unter dem ersten Schreck. Du darfst abwarten, bis du klarer denken kannst.
- Mit einer vertrauten Person oder einer Beratungsstelle sprechen. Es hilft, die Gedanken laut zu sortieren. Eine Beratungsstelle ist dafür ein neutraler Ort ohne Bewertung.
- Deine Möglichkeiten kennenlernen. Lass dir alle Wege erklären, auch die, an die du zuerst nicht gedacht hast, samt der Hilfen, die es zu jedem gibt.
- In deinem Tempo entscheiden. Wenn du weißt, was möglich ist und was dir zusteht, entscheidest du selbst und ohne Druck.
Welche Wege dir offenstehen
Bei einer ungewollten Schwangerschaft hast du mehrere Wege, und keiner davon ist der einzig richtige. Manche Frauen entscheiden sich, das Kind auszutragen und selbst großzuziehen, sobald sie wissen, welche Hilfen es gibt. Andere tragen aus und geben das Kind zur Adoption oder in eine Pflegefamilie. Wieder andere wählen eine vertrauliche Geburt oder einen Schwangerschaftsabbruch. Die folgende Übersicht zeigt die Wege nebeneinander, ohne einen zu bewerten.
| Weg | Was das bedeutet |
|---|---|
| Austragen und selbst großziehen | Du bekommst das Kind und ziehst es auf. Dabei stützen dich Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld und weitere Hilfen. |
| Adoption oder Pflege | Du trägst aus und gibst das Kind in andere Hände. Eine Freigabe zur Adoption ist frühestens acht Wochen nach der Geburt möglich. |
| Vertrauliche Geburt | Du bringst das Kind medizinisch sicher unter einem Pseudonym zur Welt, ohne dass dein Name bekannt wird. |
| Schwangerschaftsabbruch | Nach Beratung und einer Wartefrist von drei Tagen bis zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich. |
Was oft die Angst nimmt: Wenn du dich für das Kind entscheidest, stehst du finanziell nicht allein da. Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld greifen ineinander, und in einer akuten Notlage hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind mit der Erstausstattung. Welche Leistung wann kommt, rechnet dir eine Beratungsstelle durch. Der ganze Überblick steht unter finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft.
Beratung, die dir keine Richtung vorgibt
Eine Schwangerschaftsberatung ist der ruhigste Ort, um deine Lage zu sortieren, und sie ist gesetzlich verpflichtet, ergebnisoffen zu beraten. Das heißt, die Beraterin sortiert mit dir deine Fragen, erklärt dir Hilfen und Wege und lässt die Entscheidung bei dir. Träger sind unter anderem pro familia, donum vitae, die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz. Die Beratung ist kostenlos, die Beraterin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, und auf Wunsch bleibst du anonym.
Wenn dir ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht schwerfällt, gibt es das Hilfetelefon "Schwangere in Not". Es ist rund um die Uhr unter 0800 40 40 020 erreichbar, kostenlos, anonym und in 19 Sprachen. Unter hilfetelefon-schwangere.de kannst du auch per Chat oder E-Mail schreiben. Denkst du über einen Abbruch nach, brauchst du für die Beratungsregelung eine besondere Konfliktberatung mit Schein. Wie die abläuft, steht im Beitrag zur Schwangerschaftskonfliktberatung.
Wenn niemand es erfahren soll: die vertrauliche Geburt
Die vertrauliche Geburt ist für Frauen gedacht, die ihr Kind sicher zur Welt bringen wollen, ohne dass ihr Name bekannt wird. Du gibst gegenüber der Klinik oder der Hebamme nur ein selbst gewähltes Pseudonym an und wirst medizinisch versorgt wie jede andere Gebärende. Deine echten Daten nimmt einmal eine Beraterin auf und legt sie sicher verwahrt beim Bundesamt ab. Das ist seit dem Gesetz von 2014 geregelt.
Der Grund für die verwahrten Daten: Dein Kind hat ein Recht, seine Herkunft zu kennen. Mit 16 Jahren darf es die Angaben einsehen. Bis dahin bleibt deine Anonymität geschützt. So verbindet die vertrauliche Geburt deinen Wunsch nach Schutz mit dem Recht des Kindes auf seine Abstammung. Die Kosten der Geburt trägt der Bund, für dich entsteht kein finanzielles Risiko.
Austragen und weggeben: Adoption und Pflege
Wenn du das Kind austragen, aber nicht selbst großziehen möchtest, sind Adoption und Pflege zwei geregelte Wege. Bei der Adoption bekommt das Kind auf Dauer neue Eltern, und die Freigabe ist frühestens acht Wochen nach der Geburt möglich. Diese Frist ist bewusst so gesetzt, damit du deine Entscheidung nach der Geburt noch einmal überdenken kannst. Bei einer Pflegefamilie wächst das Kind in einer anderen Familie auf, ohne dass die rechtliche Bindung zu dir sofort endet.
Auch diese Wege begleiten Beratungsstellen und Jugendämter. Sie erklären dir den Ablauf, die Fristen und was die Entscheidung für dich und das Kind bedeutet. Eine Adoptionsfreigabe wird notariell beurkundet, und bis dahin kannst du deine Zustimmung jederzeit zurückziehen. Niemand drängt dich in dieser Zeit.
Wenn du den Abbruch in Betracht ziehst
Ein Schwangerschaftsabbruch ist einer der vier Wege und in Deutschland nach der Beratungsregelung unter klaren Bedingungen möglich. Du lässt dich in einer anerkannten Konfliktberatungsstelle beraten, bekommst einen Beratungsschein, wartest mindestens drei Tage und der Eingriff findet innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis statt. Es gibt zwei medizinische Wege, den medikamentösen und den operativen Abbruch. Beide, die Fristen und die Kostenfrage erklärt der Beitrag zum Schwangerschaftsabbruch ausführlich und ohne Wertung.
Wer entscheidet, und wer nicht
Die Entscheidung über die Schwangerschaft liegt bei dir, und niemand kann sie dir abnehmen oder aufzwingen. Weder dein Partner noch deine Eltern noch sonst jemand hat ein Recht, für dich zu entscheiden. Das gilt auch, wenn andere anderer Meinung sind oder Druck machen. Es ist trotzdem oft hilfreich, mit den Menschen zu sprechen, die es betrifft, allen voran mit dem Partner, weil eine gemeinsam getragene Entscheidung dich weniger allein lässt.
Wenn du minderjährig bist, darfst du dich ebenfalls beraten lassen, und die Beratung ist auch dann vertraulich. Ob und wie deine Eltern einbezogen werden, besprichst du mit der Beraterin. Sie kennt die Regeln und findet mit dir einen Weg, der für deine Situation passt. Trägst du die Schwangerschaft ohne Partner, findest du im Beitrag schwanger und allein, worauf es dann besonders ankommt, und wie du eine feststehende Vaterschaft für den Unterhalt deines Kindes brauchst.
Und wenn ein Partner da ist
Wenn du in einer Beziehung lebst, betrifft die Nachricht auch deinen Partner, und oft reagiert er anders als du. Manche Partner sind sofort begeistert, andere verunsichert oder überfordert, und beides kann sich in den ersten Tagen mehrfach ändern. Das ist normal. Die Entscheidung bleibt trotzdem bei dir, doch ein gemeinsames Gespräch, in dem beide ehrlich sagen dürfen, wie es ihnen geht, trägt weiter als ein schneller Konsens unter Druck.
Auch dein Partner darf sich beraten lassen, allein oder gemeinsam mit dir. Eine neutrale dritte Person hilft, wenn ihr euch im Kreis dreht oder unterschiedlich empfindet. Wichtig ist nur, dass am Ende niemand über deinen Kopf hinweg entscheidet. Eine Entscheidung, die ihr gemeinsam tragt, lässt dich weniger allein, ganz gleich, wie sie ausfällt.
Wenn der Zeitdruck dich belastet
Viele Frauen fühlen sich unter Druck, weil sie wissen, dass für manche Wege Fristen gelten. Diesen Druck kannst du dir nehmen, indem du dir früh Klarheit verschaffst, in welcher Woche du bist und welche Fristen für dich überhaupt zählen. Für die meisten Entscheidungen bleibt mehr Zeit, als der erste Schreck vermuten lässt.
Eine Beratungsstelle ordnet diese Fristen mit dir und nimmt dir das Rechnen ab. Sie sagt dir auch, welche Schritte du jetzt schon tun kannst, ohne dich festzulegen, etwa einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. So gewinnst du Handlungsspielraum zurück, statt nur auf eine Frist zu starren.
Wenn dich die Situation stark belastet oder du dich in einer Notlage fühlst, hol dir Hilfe. Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist rund um die Uhr für dich da: 0800 40 40 020, kostenlos und anonym. Wenn deine Gedanken sehr dunkel werden, erreichst du die TelefonSeelsorge Tag und Nacht unter 116 123. Beide Nummern kosten nichts und erscheinen auf keiner Rechnung.
Häufige Fragen
Muss ich mich als ungewollt Schwangere sofort für einen Weg entscheiden?
Nein, du musst dich nicht sofort entscheiden, sondern hast im Rahmen der gesetzlichen Fristen Zeit. Für einen Abbruch nach der Beratungsregelung liegt die Frist bei zwölf Wochen nach der Empfängnis. Bis dahin darfst du in Ruhe abwägen und dir Hilfe holen.
Ist die Beratung bei einer ungewollten Schwangerschaft wirklich kostenlos und anonym?
Ja, die Schwangerschaftsberatung ist immer kostenlos, und auf Wunsch bleibst du anonym. Die Beraterin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt bei allen anerkannten Trägern wie pro familia, donum vitae, Caritas oder Diakonie.
Was ist der Unterschied zwischen vertraulicher und anonymer Geburt?
Bei der vertraulichen Geburt gibst du gegenüber der Klinik ein Pseudonym an, deine echten Daten werden aber sicher verwahrt, damit dein Kind mit 16 Jahren seine Herkunft erfahren kann. Sie ist medizinisch betreut und gesetzlich geregelt. Diese Kombination aus Schutz für dich und Herkunftsrecht für das Kind unterscheidet sie von einer rein anonymen Abgabe.
Kann ich mein Kind austragen und trotzdem zur Adoption freigeben?
Ja, du kannst das Kind austragen und danach zur Adoption freigeben. Die Freigabe ist frühestens acht Wochen nach der Geburt möglich, damit du deine Entscheidung in Ruhe überdenken kannst. Jugendamt und Beratungsstelle begleiten dich durch den Ablauf.
Ich habe Angst, dass mein Umfeld von der Schwangerschaft erfährt. Was kann ich tun?
Wenn du Angst hast, dass dein Umfeld von der Schwangerschaft erfährt, ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not" der geschützteste erste Kontakt. Es berät dich anonym unter 0800 40 40 020, auch per Chat und E-Mail. Für die Geburt selbst gibt es zusätzlich den Weg der vertraulichen Geburt.
Kostet mich ein Schwangerschaftsabbruch Geld?
Ob ein Abbruch dich Geld kostet, hängt von deinem Einkommen ab. Frauen mit geringem Einkommen können die Kosten über die gesetzliche Krankenkasse übernehmen lassen, wenn sie einen entsprechenden Nachweis beantragen. Eine Beratungsstelle erklärt dir, wie das geht und ob es für dich zutrifft.
Darf mein Partner oder meine Familie über die Schwangerschaft entscheiden?
Nein, die Entscheidung liegt allein bei dir, und niemand kann sie dir aufzwingen. Weder dein Partner noch deine Eltern haben ein Recht, für dich zu entscheiden. Es kann trotzdem helfen, mit den Menschen zu sprechen, die es betrifft, damit du die Entscheidung nicht allein tragen musst.
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