Vaterschaft und Unterhalt klären
Geprüft von der Redaktion

- Vaterschaft und Unterhalt sind zwei getrennte Dinge. Erst wird geklärt, wer rechtlich der Vater ist, dann geht es um das Geld für das Kind.
- Die Vaterschaft kann der Vater freiwillig anerkennen, kostenlos beim Jugendamt oder Standesamt, schon vor der Geburt. Weigert er sich, stellt sie das Familiengericht fest.
- Das Sorgerecht hängt nicht an der Vaterschaft. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht.
- Wie viel Unterhalt einem Kind zusteht, zeigt die Düsseldorfer Tabelle. 2026 liegt der Mindestunterhalt zwischen 486 und 653 Euro je nach Alter.
- Das Jugendamt hilft dir mit einer kostenlosen Beistandschaft, Vaterschaft und Unterhalt zu klären und durchzusetzen.
Wie du Vaterschaft und Unterhalt klärst
Vaterschaft und Unterhalt sind zwei Schritte, die aufeinander folgen. Zuerst muss feststehen, wer rechtlich der Vater des Kindes ist, denn nur ein rechtlicher Vater muss Unterhalt zahlen und hat umgekehrt Rechte am Kind. Ist das geklärt, geht es um die Höhe des Unterhalts und darum, dass er auch wirklich fließt. Für beide Schritte musst du dich nicht allein durchkämpfen: Das Jugendamt bietet dir eine kostenlose Beistandschaft an, die dir genau dabei hilft.
Das Gute vorweg: Der Unterhalt gehört dem Kind, nicht dir, und das Kind hat einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf. Selbst wenn der andere Elternteil nicht zahlt oder unauffindbar ist, gibt es den Unterhaltsvorschuss vom Staat. Wenn du die erste Zeit ohne Partner stemmst, findest du weitere Anlaufstellen im Beitrag schwanger und allein.
Wer rechtlich der Vater ist
Nach Paragraf 1592 BGB gibt es drei Wege, wie ein Mann rechtlich zum Vater wird. Erstens automatisch, wenn er bei der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Zweitens, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Und drittens, wenn ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Erst mit einer dieser drei Grundlagen entstehen Rechte und Pflichten, also auch die Unterhaltspflicht.
Wenn ihr nicht verheiratet seid und der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, kann sie über das Familiengericht festgestellt werden, meist mit einem Abstammungsgutachten, also einem DNA-Test. Das regelt Paragraf 1600d BGB. Auch diesen Weg begleitet das Jugendamt für dich.
So läuft die Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige Anerkennung ist der einfachste und häufigste Weg. Der Vater erklärt vor einer Behörde, dass er der Vater ist, und die Mutter stimmt zu. Beurkunden lassen könnt ihr das kostenlos beim Jugendamt oder beim Standesamt, gegen Gebühr auch beim Notar oder Amtsgericht. Das ist schon vor der Geburt möglich, was vieles später einfacher macht. Ihr braucht dafür in der Regel eure Ausweise, die Geburtsurkunden und, falls schon vorhanden, den Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes.
Die Anerkennung wirkt ab der Geburt und lässt sich später nur unter engen Voraussetzungen wieder anfechten. Nimm dir also die Zeit, die du brauchst, aber wisse: Für das Kind ist die geklärte Vaterschaft die Grundlage für Unterhalt, Erbrecht und die Kenntnis der eigenen Herkunft.
Eine geklärte Vaterschaft bringt dem Kind mehr als nur den Unterhalt. Es erbt später von seinem Vater und dessen Verwandtschaft, und es hat im Fall der Fälle Anspruch auf eine Halbwaisenrente, wenn der Vater stirbt. Außerdem hat jedes Kind ein Recht darauf, seine eigene Abstammung zu kennen, und das ist mit einer festgestellten Vaterschaft gesichert. Auch wenn zwischen den Eltern gerade wenig läuft, ist die Klärung der Vaterschaft deshalb fast immer im Interesse des Kindes. Sie legt niemanden fest, wie oft der Vater das Kind sieht, sondern sichert nur die rechtlichen Grundlagen.
Sorgerecht ist nicht dasselbe wie Vaterschaft
Ein häufiges Missverständnis: Wer die Vaterschaft anerkennt, hat damit noch kein Sorgerecht. Beides ist rechtlich getrennt. Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat nach Paragraf 1626a BGB zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht entsteht auf drei Wegen: durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung beider Eltern, die beim Jugendamt beurkundet wird, durch eine Heirat oder durch eine Entscheidung des Familiengerichts.
Ob ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt, entscheidet ihr. Die Unterhaltspflicht des Vaters besteht in jedem Fall, unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.
Umgangsrecht: der Kontakt zum Kind
Vom Sorgerecht und vom Unterhalt getrennt ist noch eine dritte Frage: der Umgang, also wie oft der Vater das Kind sieht. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und der Vater hat es ebenso, unabhängig davon, ob er Sorgerecht hat und ob er Unterhalt zahlt. Diese drei Dinge sind rechtlich nicht miteinander verrechnet. Kein Elternteil darf dem anderen den Umgang verwehren, weil er nicht zahlt, und niemand darf den Unterhalt zurückhalten, weil ihm der Umgang nicht passt. Wenn ihr euch über den Umgang nicht einig werdet, hilft zuerst die Beratung beim Jugendamt, erst danach das Familiengericht.
Wie viel Unterhalt einem Kind zusteht
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch die Betreuung. Der andere zahlt Barunterhalt. Wie hoch der ist, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die sich am Einkommen des Zahlenden und am Alter des Kindes orientiert. Die Grundlage bildet der gesetzliche Mindestunterhalt nach Paragraf 1612a BGB. So sieht er 2026 in der untersten Einkommensgruppe aus:
| Alter des Kindes | Mindestunterhalt 2026 | Zahlbetrag nach halbem Kindergeld |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro | rund 356,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro | rund 428,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro | rund 523,50 Euro |
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld angerechnet, 2026 sind das 129,50 Euro. Deshalb ist der Betrag, der tatsächlich fließt, niedriger als der Mindestunterhalt. Verdient der zahlende Elternteil mehr, steigt der Unterhalt entsprechend der höheren Einkommensgruppen der Tabelle. Den genauen Betrag rechnet dir das Jugendamt aus.
Wenn das Einkommen des Vaters knapp ist
Nicht jeder zahlungspflichtige Elternteil kann den vollen Unterhalt aufbringen. Dem Zahlenden bleibt ein gesetzlicher Selbstbehalt, ein Betrag zum eigenen Leben, der nicht angetastet wird. Reicht sein Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den Mindestunterhalt, spricht man von einem Mangelfall, und der Unterhalt wird entsprechend gekürzt. Genau für diese Lücke gibt es den Unterhaltsvorschuss, damit das Kind trotzdem versorgt ist. Das Jugendamt prüft im Rahmen der Beistandschaft, was der Vater leisten kann, und rechnet fair für beide Seiten.
Das Jugendamt hilft dir kostenlos mit einer Beistandschaft
Du musst die Vaterschaft und den Unterhalt nicht selbst mit Formularen und Rechnungen durchsetzen. Auf Antrag stellt dir das Jugendamt einen Beistand zur Seite. Dieser Beistand hilft, die Vaterschaft feststellen zu lassen, ermittelt das Einkommen des anderen Elternteils, berechnet den Unterhalt und setzt ihn notfalls durch, auch vor Gericht. Er versucht dabei zuerst immer eine gütliche Einigung.
Die Beistandschaft ist kostenlos und ändert nichts an deinem Sorgerecht, du behältst es vollständig. Voraussetzung ist nur, dass das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Du kannst die Beistandschaft jederzeit beantragen und auch jederzeit wieder beenden. Für viele Alleinerziehende ist sie die größte Entlastung, weil sie den zähen Teil abnimmt. Der Beistand kennt die aktuellen Tabellen und Fristen und weiß, wie man den Unterhalt notfalls vollstreckt. Diese Arbeit selbst zu übernehmen, kostet viel Kraft und Nerven, die du für dein Kind besser gebrauchen kannst.
Der Unterhaltsvorschuss, wenn niemand zahlt
Zahlt der andere Elternteil den Unterhalt nicht, nur teilweise oder unregelmäßig, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Ihn bekommst du 2026 in Höhe von 227 Euro für Kinder von null bis fünf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf und 394 Euro von zwölf bis siebzehn. Dein eigenes Einkommen wird dabei nicht angerechnet. Beantragt wird der Vorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle deines Jugendamts.
Den Unterhaltsvorschuss gibt es bis zum 18. Geburtstag des Kindes, für ältere Kinder unter bestimmten Bedingungen. Er wird ohne zeitliche Höchstdauer gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig zu wissen: Der Staat holt sich das Geld anschließend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück, soweit das möglich ist. Für dich und dein Kind bedeutet der Vorschuss vor allem, dass die finanzielle Grundlage gesichert ist, während die Sache mit dem anderen Elternteil noch läuft. Du musst also nicht warten, bis alles geklärt ist, bevor Geld für das Kind da ist. Welche weiteren Leistungen zusammenkommen, steht im Überblick zu den finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft, und weitere Wege durch das Geld für Familien findest du im Bereich Geld.
So klärst du Vaterschaft und Unterhalt Schritt für Schritt
Diese Reihenfolge führt dich sicher durch die einzelnen Schritte.
- Klärt die Vaterschaft, am einfachsten durch eine freiwillige Anerkennung beim Jugendamt, gern schon vor der Geburt.
- Entscheidet, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt, und lasst gegebenenfalls eine Sorgeerklärung beurkunden.
- Beantrage beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft, die den Unterhalt berechnet und durchsetzt.
- Weigert sich der Vater, lass die Vaterschaft über das Familiengericht feststellen.
- Zahlt er nicht, beantrage bei der Unterhaltsvorschussstelle den Unterhaltsvorschuss.
Die Beratung und die Beistandschaft beim Jugendamt sind kostenlos, unabhängig davon, ob du verheiratet warst oder welche Staatsangehörigkeit dein Kind hat. Wenn es zwischen den Eltern schwierig ist, nimm diese Hilfe früh in Anspruch. Ein neutraler Beistand nimmt viel Streit aus der Sache, weil er sachlich rechnet und vermittelt, statt Partei zu ergreifen.
Betreuungsunterhalt für die Mutter
Neben dem Unterhalt für das Kind gibt es einen eigenen Anspruch für dich als Mutter, den Betreuungsunterhalt nach Paragraf 1615l BGB. Er gilt auch für unverheiratete Mütter und deckt die Zeit ab, in der du wegen der Betreuung des Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst. Grundsätzlich beginnt er sechs Wochen vor der Geburt, also parallel zum Beginn der Schutzfrist im Mutterschutz, und läuft bis mindestens drei Jahre nach der Geburt, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, etwa wenn keine passende Betreuung verfügbar ist.
Dieser Anspruch richtet sich, anders als der Kindesunterhalt, gegen den Vater zu deinen Gunsten und ist von seinem Einkommen abhängig. Er wird oft übersehen, gerade von jungen Müttern, die nach der Geburt allein dastehen. Lass dich dazu bei der Beistandschaft oder einer Beratungsstelle aufklären, denn auch hier gilt: Was dir zusteht, bekommst du nur, wenn du es geltend machst.
Häufige Fragen
Muss der Vater Unterhalt zahlen, auch wenn er kein Sorgerecht hat?
Ja. Die Unterhaltspflicht hängt allein an der rechtlichen Vaterschaft, nicht am Sorgerecht. Sobald die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, muss der Vater Barunterhalt für das Kind zahlen, unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja, die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich und wird oft empfohlen, weil sie später vieles vereinfacht. Beurkunden lassen könnt ihr sie kostenlos beim Jugendamt oder Standesamt. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen.
Was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt?
Dann kann die Vaterschaft über das Familiengericht festgestellt werden, in der Regel mit einem Abstammungsgutachten, also einem DNA-Test. Das regelt Paragraf 1600d BGB. Das Jugendamt begleitet dich über eine Beistandschaft durch dieses Verfahren.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt liegt 2026 bei 486 Euro für Kinder von null bis fünf Jahren, 558 Euro von sechs bis elf und 653 Euro von zwölf bis siebzehn. Weil das halbe Kindergeld von 129,50 Euro angerechnet wird, fließt ein etwas niedrigerer Zahlbetrag. Verdient der Zahlende mehr, steigt der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Was ist eine Beistandschaft und was kostet sie?
Eine Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts. Der Beistand hilft, die Vaterschaft feststellen zu lassen, berechnet den Unterhalt und setzt ihn notfalls durch. Dein Sorgerecht bleibt dabei vollständig bei dir. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt.
Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt?
Dann kannst du bei der Unterhaltsvorschussstelle deines Jugendamts den Unterhaltsvorschuss beantragen. Er beträgt 2026 je nach Alter zwischen 227 und 394 Euro. Dein eigenes Einkommen wird nicht angerechnet, und der Staat holt sich das Geld anschließend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück.
Verwandte Ratgeber aus Schwangerschaft & Familienplanung
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Babyausstattung mit wenig Geld
- Die Geburt vorbereiten
- Eine Hebamme finden und was sie leistet
- Elterngeld und Elternzeit
- Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft
- Mutterschutz verstehen
- Nach einer Fehlgeburt
- Risikoschwangerschaft und was sie bedeutet
- Schwanger im Job: deine Rechte
- Schwanger und allein
- Schwangerschaft und Familienplanung: Hilfe und Entscheidungen
- Schwangerschaftsabbruch: Ablauf und Rechte
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Unerfüllter Kinderwunsch
- Ungewollt schwanger: erste Schritte
- Verhütung und Beratung
- Wochenbettdepression erkennen
Verwandte Bereiche
Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.