Helfer in der Krise

Schwangerschaftskonfliktberatung

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Schwangerschaftskonfliktberatung
Symbolbild zu Schwangerschaftskonfliktberatung. KI-generiert.
  • Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein vertrauliches Gespräch für Frauen, die über einen Abbruch nachdenken. Sie ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
  • Die Beratung ist gesetzlich zur Ergebnisoffenheit verpflichtet. Sie darf dich weder überreden noch belehren, die Entscheidung bleibt bei dir.
  • Am Ende erhältst du auf Wunsch einen Beratungsschein. Er ist die Voraussetzung für einen straffreien Abbruch nach der Beratungsregelung.
  • Zwischen Beratung und einem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.
  • Anbieter sind unter anderem pro familia, donum vitae, Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz. Nicht jede Stelle stellt den Schein aus, frag vorher nach.

Was die Schwangerschaftskonfliktberatung ist

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein vertrauliches Gespräch in einer anerkannten Beratungsstelle, das Frauen offensteht, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken. Rechtlich ist sie in Paragraf 219 des Strafgesetzbuchs und in den Paragrafen 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geregelt. Sie ist für dich kostenlos und auf Wunsch anonym. In dem Gespräch geht es darum, deine Lage zu sortieren, deine Fragen zu klären und dir zu zeigen, welche Hilfen und Wege es gibt.

Wenn du einen Abbruch nach der Beratungsregelung planst, ist diese Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist aber keine Prüfung und keine Rechtfertigung. Niemand fragt dich ab oder verlangt eine Begründung. Das Gespräch ist ein Angebot, das dir helfen soll, sicher zu entscheiden. Viele Frauen gehen mit einem mulmigen Gefühl hin und sind hinterher erleichtert, weil das Gespräch anders ist, als sie befürchtet hatten: ruhig, zugewandt und ohne Belehrung.

Wichtig ist der Unterschied zu einer allgemeinen Schwangerschaftsberatung. Die allgemeine Beratung nach Paragraf 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hilft bei jeder Frage rund um Schwangerschaft, Geld und Job, ganz ohne Konflikt. Die Konfliktberatung nach Paragraf 219 ist der besondere Fall und der einzige Weg zu dem Schein, den du für einen Abbruch nach der Beratungsregelung brauchst. Wenn du noch am Anfang stehst und alle Wege abwägst, findest du diese im Beitrag zu was du zuerst tust, wenn du ungewollt schwanger bist.

Warum die Beratung ergebnisoffen ist

Die Beratung ist per Gesetz ergebnisoffen, das heißt, sie geht von deiner Verantwortung aus und soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Beraterin darf dich weder in Richtung eines Abbruchs noch in Richtung eines Austragens drängen. Ihre Aufgabe ist es, dir alle Informationen zu geben, die du für deine Entscheidung brauchst, und dann bei dieser Entscheidung an deiner Seite zu stehen.

Das Gesetz nennt als Ziel den Schutz des ungeborenen Lebens, doch dieser Schutz soll ausdrücklich mit dir und nicht gegen dich gesucht werden. In der Praxis bedeutet das ein Gespräch auf Augenhöhe. Du bestimmst, worüber ihr sprecht und wie viel du erzählst.

Ergebnisoffen heißt auch, dass der Beratungsschein am Ende nicht davon abhängt, wie du dich entscheidest oder was du sagst. Du bekommst ihn, weil du das Gespräch geführt hast, nicht als Belohnung für eine bestimmte Haltung. Niemand darf ihn dir verweigern, weil ihm deine mögliche Entscheidung nicht gefällt.

Was im Gespräch besprochen wird

Im Gespräch geht es um alles, was für deine Entscheidung wichtig sein kann, von medizinischen über soziale bis zu rechtlichen Fragen. Du entscheidest, welche Themen du ansprichst. Die folgende Übersicht zeigt, was die Beratung nach dem Gesetz umfasst.

BereichWas besprochen werden kann
Deine LageWas dich belastet, welche Konflikte es gibt, was du dir wünschst
Rechte und AnsprücheWelche Rechte Mutter und Kind haben und welche Hilfen dir zustehen
Finanzielle HilfenMutterschutz, Elterngeld, Kindergeld, die Bundesstiftung Mutter und Kind
Praktische UnterstützungHilfe bei Wohnungssuche, Kinderbetreuung und der Geltendmachung von Ansprüchen
Der Abbruch selbstAblauf, Methoden, Fristen und wo er möglich ist

Oft merken Frauen im Gespräch erst, dass ihre Sorge weniger dem Kind gilt als der Angst, das Geld nicht zusammenzubekommen oder die Wohnung zu verlieren. Genau dort setzt die Beratung an. Sie rechnet mit dir durch, welche finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft greifen und ob sich deine Lage dadurch anders anfühlt. Das nimmt der Entscheidung den Zeitdruck, ohne sie dir abzunehmen.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1Termin vereinbaren2Beratungsgespräch3Beratungsschein erhalten4Drei Tage Wartefrist
Von der ersten Anfrage bis zum Ende der gesetzlichen Wartefrist Bild: KI generiert.
  1. Termin vereinbaren. Du meldest dich bei einer anerkannten Beratungsstelle. Viele bieten kurzfristige Termine, weil die Fristen knapp sein können.
  2. Das Gespräch führen. Ein Termin dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Du sprichst so viel oder so wenig, wie du willst.
  3. Beratungsschein erhalten. Auf deinen Wunsch stellt die Stelle am Ende den Beratungsschein aus, der deinen Namen und das Datum trägt.
  4. Wartefrist einhalten. Zwischen der Beratung und einem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Diese drei Tage sind eine Denkfrist, keine Wartezeit auf einen Termin. Sie beginnen am Tag nach dem Gespräch. Rechne sie in deine Fristen ein: Der Abbruch nach der Beratungsregelung ist bis zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich, also bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche ab der letzten Regel. Wie der Eingriff dann abläuft und welche zwei Methoden es gibt, beschreibt der Beitrag zum Schwangerschaftsabbruch.

Der Beratungsschein und wozu er dient

Der Beratungsschein ist die Bescheinigung, dass du an der Beratung teilgenommen hast, und er ist die Voraussetzung für einen straffreien Abbruch nach der Beratungsregelung. Ohne diesen Schein darf ein Arzt oder eine Ärztin den Abbruch nach dieser Regelung nicht durchführen. Der Schein enthält deinen Namen und das Datum des letzten Gesprächs, aber keine Angaben über den Inhalt.

Nur staatlich anerkannte Beratungsstellen dürfen den Schein ausstellen. Das ist wichtig, weil nicht jede Stelle, die sich Schwangerschaftsberatung nennt, diesen Schein vergibt. Manche Träger beraten zwar, stellen den Schein aber grundsätzlich nicht aus. Frag deshalb bei der Terminvereinbarung nach, ob die Stelle staatlich anerkannt ist und einen Beratungsschein ausstellt.

Verlierst du den Schein, stellt dir die Stelle einen neuen aus, denn sie dokumentiert das Gespräch. Der Schein ist auch nicht an eine bestimmte Ärztin gebunden. Du kannst dich frei entscheiden, wo du den Abbruch vornehmen lässt, solange die Frist noch läuft.

Wo und wie du eine Beratung findest

Eine anerkannte Beratungsstelle findest du in jeder Region, unter anderem bei pro familia, donum vitae, der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz und weiteren Trägern. Über die Postleitzahlensuche auf familienplanung.de findest du Stellen in deiner Nähe. Die Beratung ist kostenlos, und du kannst auf Wunsch anonym bleiben, ohne deinen Namen zu nennen.

Viele Stellen bieten neben dem persönlichen Gespräch auch telefonische Beratung oder Videoberatung an. Seit 2022 ist die Konfliktberatung mit Schein ausdrücklich auch per Telefon oder Video zulässig, wenn du das möchtest. Ob das in deinem Fall passt und wie du dann den Beratungsschein bekommst, klärst du am besten direkt mit der Stelle. Wenn du dir unsicher bist, wo du anrufen sollst, hilft dir das Hilfetelefon "Schwangere in Not" unter 0800 40 40 020 weiter.

Kannst du jemanden mitbringen?

Du entscheidest selbst, ob du allein zur Beratung kommst oder jemanden mitbringst. Viele Frauen kommen mit dem Partner, mit einer Freundin oder mit einem Elternteil, andere möchten das Gespräch für sich haben. Beides ist möglich. Wenn du jemanden dabeihaben willst, sag der Stelle bei der Terminvereinbarung Bescheid.

Es gibt auch einen Teil des Gesprächs, den du meist allein führst, damit du frei reden kannst, ohne Rücksicht auf die begleitende Person. Das ist kein Misstrauen, sondern soll sicherstellen, dass die Entscheidung wirklich deine ist und du nicht unter Druck einer anderen Person stehst.

Was mit deinen Angaben passiert

Alles, was du in der Beratung erzählst, unterliegt der Schweigepflicht und wird nicht weitergegeben. Die Beraterin darf ohne deine Zustimmung niemandem etwas sagen, weder deinem Arbeitgeber noch deiner Familie noch einer Behörde. Es gibt keine Meldung an ein Amt und keinen Eintrag, der später gegen dich verwendet werden könnte.

Auf deinen Wunsch bleibst du sogar gegenüber der Beraterin anonym und musst deinen Namen nicht nennen. Nur der Beratungsschein selbst braucht einen Namen, weil der Arzt oder die Ärztin ihn benötigt. Wie sich das mit deinem Wunsch nach Anonymität vereinbaren lässt, bespricht die Stelle offen mit dir.

Wenn du minderjährig bist

Auch als Minderjährige darfst du dich beraten lassen, und die Beratung ist genauso vertraulich wie bei Erwachsenen. Ob deine Eltern einbezogen werden, hängt von deiner Reife und deiner Situation ab, und du besprichst das offen mit der Beraterin. Sie kennt die rechtlichen Feinheiten und findet mit dir einen Weg, der zu dir passt.

Viele junge Frauen fürchten, dass die Schule, das Amt oder die Eltern automatisch erfahren, dass sie da waren. Das ist nicht so. Die Stelle handelt in deinem Interesse und drängt niemanden in ein Gespräch mit den Eltern, wenn das für dich nicht sicher ist.

Beratung auch für Partner und Angehörige

Die Beratung steht nicht nur der schwangeren Frau offen, sondern auch dem Partner und nahen Angehörigen, wenn sie das möchte. Ein Partner, der unsicher ist, wie er unterstützen kann, oder der selbst mit der Situation ringt, kann sich ebenfalls beraten lassen. Das kann helfen, gemeinsam zu einer Entscheidung zu finden, ohne dass einer den anderen überfährt.

Die Entscheidung selbst bleibt aber immer bei der schwangeren Frau. Die Beratung sorgt dafür, dass sie informiert und ohne Druck getroffen wird, von welcher Seite auch immer dieser Druck kommen könnte.

Wenn du dich für das Kind entscheidest

Die Konfliktberatung ist ergebnisoffen, und für viele Frauen endet sie mit der Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen. Auch dann bist du nicht allein. Dieselbe Beratungsstelle begleitet dich weiter, hilft dir, die finanziellen Hilfen zu beantragen, und bleibt deine Ansprechpartnerin durch die ganze Schwangerschaft. Der Beratungsschein verpflichtet dich zu nichts, du kannst ihn behalten und nutzt ihn einfach nicht.

Was dir in diesem Fall zusteht, von Mutterschaftsgeld über Elterngeld bis zur Bundesstiftung Mutter und Kind, rechnet die Beraterin mit dir durch. Den Überblick dazu findest du im Beitrag zu den finanziellen Hilfen in der Schwangerschaft. Oft nimmt gerade dieses konkrete Durchrechnen der Lage den größten Teil der Angst.

Du triffst diese Entscheidung nicht allein. Wenn dich die Lage stark belastet, ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not" rund um die Uhr für dich da: 0800 40 40 020, kostenlos und anonym, auch per Chat und E-Mail. Wenn deine Gedanken sehr dunkel werden, erreichst du die TelefonSeelsorge Tag und Nacht unter 116 123. Beide Nummern kosten nichts und erscheinen auf keiner Rechnung.

Häufige Fragen

Ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine Prüfung, ob ich abtreiben darf?

Nein, die Schwangerschaftskonfliktberatung ist keine Prüfung. Du musst deine Entscheidung nicht rechtfertigen und keine Begründung nennen. Das Gespräch ist ergebnisoffen und soll dir helfen, sicher zu entscheiden, gleich in welche Richtung.

Muss ich in der Beratung erklären, warum ich einen Abbruch will?

Nein, du musst in der Beratung keinen Grund für einen Abbruch angeben. Die Beraterin geht von deiner Verantwortung aus und darf dich nicht ausfragen. Du bestimmst selbst, worüber ihr sprecht und wie viel du erzählst.

Kann ich die Konfliktberatung anonym machen?

Ja, du kannst gegenüber der Beraterin anonym bleiben und musst deinen Namen nicht nennen. Für den Beratungsschein selbst wird allerdings ein Name benötigt, weil der Arzt ihn braucht. Wie das anonym gelöst wird, erklärt dir die Stelle im Gespräch.

Wie lange dauert es vom Gespräch bis zum Abbruch?

Zwischen der Konfliktberatung und einem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Diese Wartefrist ist gesetzlich vorgeschrieben. Den Beratungsschein bekommst du am Ende des Gesprächs, danach beginnt die Frist.

Stellt jede Beratungsstelle einen Beratungsschein aus?

Nein, nicht jede Beratungsstelle stellt einen Beratungsschein aus. Nur staatlich anerkannte Stellen dürfen das, und manche Träger vergeben den Schein grundsätzlich nicht. Frag deshalb bei der Terminvereinbarung nach, ob die Stelle anerkannt ist und den Schein ausstellt.

Kostet mich die Schwangerschaftskonfliktberatung etwas?

Nein, die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für dich kostenlos. Das gilt bei allen anerkannten Trägern. Auch eine telefonische Beratung oder Videoberatung kostet dich nichts.

Kann ich meinen Partner zur Beratung mitbringen?

Ja, du kannst deinen Partner, eine Freundin oder ein Elternteil mitbringen, wenn du das möchtest. Sag der Stelle bei der Terminvereinbarung Bescheid. Einen Teil des Gesprächs führst du meist allein, damit du frei reden kannst und die Entscheidung wirklich deine bleibt.

Wird mein Arbeitgeber oder ein Amt über die Beratung informiert?

Nein, alles was du in der Beratung erzählst, unterliegt der Schweigepflicht und wird nicht weitergegeben. Es gibt keine Meldung an deinen Arbeitgeber, deine Familie oder eine Behörde. Auf Wunsch bleibst du gegenüber der Beraterin sogar anonym.

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