Schwangerschaftsabbruch: Ablauf und Rechte
Geprüft von der Redaktion

- Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich. Die Entscheidung liegt bei dir.
- Der häufigste Weg ist die Beratungsregelung: Beratung, Beratungsschein, drei Tage Wartefrist und der Abbruch bis zwölf Wochen nach der Empfängnis.
- Es gibt zwei Methoden, den medikamentösen und den operativen Abbruch. Welche für dich infrage kommt, hängt von der Woche und deiner Situation ab.
- Frauen mit geringem Einkommen bekommen die Kosten des Abbruchs übernommen. Der Antrag muss vorher gestellt werden.
- Vor- und Nachuntersuchungen sowie die Behandlung von Komplikationen zahlt die Krankenkasse immer.
Wann ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei, wenn du dich vorher beraten lässt und ihn innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durchführen lässt, oder wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Geregelt ist das in Paragraf 218a des Strafgesetzbuchs. Die Entscheidung darüber liegt bei dir. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf und deine Rechte sachlich, ohne dir eine Richtung vorzugeben.
2024 wurden in Deutschland rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, etwa 96 Prozent davon nach der Beratungsregelung. Das zeigt, dass dieser Weg der übliche ist und gut eingespielte Abläufe hat. Du musst dich also nicht durch Unbekanntes tasten. Die Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen kennen jeden Schritt und begleiten dich sachlich hindurch.
An der rechtlichen Grundlage hat sich bis 2026 nichts geändert. Es gab in den vergangenen Jahren eine politische Debatte, ob Paragraf 218 grundlegend reformiert wird, doch eine Neuregelung ist vorerst nicht beschlossen. Für dich bedeutet das: Es gelten weiterhin die Beratungsregelung und die beiden Indikationen, die dieser Ratgeber beschreibt. Wenn du erst am Anfang stehst und noch alle Wege abwägst, hilft dir der Überblick zu was du zuerst tust, wenn du ungewollt schwanger bist.
Die drei Wege zur Straffreiheit
Es gibt drei rechtliche Grundlagen, auf denen ein Abbruch straffrei ist, und sie unterscheiden sich in Voraussetzungen und Fristen. Welcher für dich zutrifft, klärst du mit einer Beratungsstelle und einer Ärztin oder einem Arzt. Die folgende Übersicht stellt sie nebeneinander.
| Weg | Voraussetzung | Frist |
|---|---|---|
| Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1) | Konfliktberatung, Beratungsschein, drei Tage Wartefrist | bis 12 Wochen nach Empfängnis |
| Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2) | Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren | keine feste Obergrenze |
| Kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3) | Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat | bis 12 Wochen nach Empfängnis |
Die zwölf Wochen nach der Empfängnis entsprechen dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem ersten Tag deiner letzten Regel. Bei der medizinischen Indikation gilt keine feste Frist, weil sie sich nach deiner Gesundheit richtet. Die medizinische Indikation kann auch dann vorliegen, wenn beim Kind eine schwere Erkrankung festgestellt wird und daraus eine ernste Gefahr für deine seelische oder körperliche Gesundheit entsteht. Über diesen Weg berät dich deine behandelnde Ärztin ausführlich.
Der Ablauf bei der Beratungsregelung
- Konfliktberatung. Du gehst zu einer anerkannten Beratungsstelle und erhältst am Ende auf Wunsch den Beratungsschein.
- Wartefrist. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.
- Der Eingriff. Eine Arztpraxis oder Klinik führt den Abbruch durch, medikamentös oder operativ. Der Arzt, der berät, darf nicht der sein, der den Abbruch vornimmt.
- Nachsorge. Eine Nachuntersuchung prüft, ob alles gut verlaufen ist. Diese Untersuchung zahlt die Krankenkasse.
Der erste Schritt, die Konfliktberatung mit Schein, ist der einzige, den du selbst in die Hand nehmen musst, bevor der medizinische Teil beginnt. Wie das Gespräch abläuft, warum es ergebnisoffen ist und woher du eine anerkannte Stelle bekommst, steht ausführlich im Beitrag zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Seit du diesen Schein auch per Video oder Telefon bekommen kannst, ist der Weg kürzer geworden.
Die beiden Methoden im Überblick
Es gibt zwei Methoden, den medikamentösen und den operativen Abbruch, und beide sind sichere, etablierte Verfahren. Welche infrage kommt, hängt vor allem von der Schwangerschaftswoche und deiner persönlichen Situation ab. Die Ärztin oder der Arzt bespricht das vorher mit dir.
Beim medikamentösen Abbruch nimmst du nacheinander zwei Medikamente ein, meist bis etwa zur neunten Woche. Das erste hebt die Wirkung des Schwangerschaftshormons auf, das zweite löst den Abbruch aus. Der Vorgang ähnelt einer starken Regelblutung und findet oft zu Hause statt, mit Schmerzmitteln und einer erreichbaren Ärztin im Hintergrund. Beim operativen Abbruch wird die Schwangerschaft in einem kurzen Eingriff von etwa zehn Minuten beendet, unter örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose. Danach bleibst du meist noch ein bis zwei Stunden zur Beobachtung. Beide Methoden werden ärztlich begleitet, und du wirst vorher gefragt, welche du dir vorstellen kannst.
Was der Abbruch kostet und wer zahlt
Die Kosten für den Abbruch selbst liegen je nach Methode meist zwischen 300 und 700 Euro, aber du musst sie nicht in jedem Fall selbst tragen. Frauen mit keinem oder geringem Einkommen haben Anspruch darauf, dass das jeweilige Bundesland die Kosten über die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Maßgeblich ist dabei nur dein eigenes Einkommen, nicht das des Partners.
Wichtig ist die Reihenfolge: Den Antrag auf Kostenübernahme musst du vor dem Abbruch bei deiner Krankenkasse stellen, denn rückwirkend wird nichts übernommen. Als Nachweis genügt oft schon die Angabe deines Nettoeinkommens des letzten Monats. Untersuchungen vor und nach dem Abbruch sowie die Behandlung möglicher Komplikationen zahlt die Krankenkasse unabhängig vom Einkommen. Die Beratungsstelle sagt dir, ob du unter die Kostenübernahme fällst, und hilft beim Antrag.
Deine Rechte rund um den Abbruch
Du hast das Recht, sachlich und ohne Bewertung informiert zu werden, und du entscheidest allein. Niemand darf dich zu einer Methode oder einem Zeitpunkt drängen. Wenn du unsicher bist, darfst du dir so viel Zeit nehmen, wie die Fristen zulassen, und weitere Meinungen einholen.
Wenn du berufstätig bist, gilt der Tag des Abbruchs medizinisch wie ein Behandlungstag, für den du dich krankschreiben lassen kannst. Dein Arbeitgeber erfährt den Grund nicht, denn auf der Krankmeldung steht keine Diagnose. Auch die Beratung und der Abbruch unterliegen der Schweigepflicht.
Du hast außerdem das Recht, dir vor dem Eingriff alles genau erklären zu lassen und Fragen zu stellen, bis du sicher bist. Wenn du dich mit einer Praxis oder Klinik nicht wohlfühlst, darfst du auch eine andere aufsuchen. Deine Krankenkasse und die Beratungsstelle helfen dir, eine Anlaufstelle zu finden, bei der du dich gut aufgehoben fühlst. Seit 2025 schützt dich außerdem eine gesetzliche Regelung vor gezielter Belästigung und Nötigung im Umfeld von Beratungsstellen und Praxen, dem sogenannten Gehsteigbelästigungsverbot. Du sollst den Weg dorthin ungestört gehen können.
Wo du einen Abbruch machen lassen kannst
Ein Abbruch wird von Arztpraxen und Kliniken durchgeführt, die dafür ausgestattet sind, und die Zahl der Anlaufstellen ist je nach Region unterschiedlich. In manchen Gegenden gibt es viele Praxen in der Nähe, in anderen sind die Wege weiter. Eine öffentliche Liste der Ärztinnen, Ärzte und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, findest du bei der Bundesärztekammer und über familienplanung.de. Auch die Beratungsstelle nennt dir konkrete Adressen in deiner Nähe.
Weil die Fristen knapp sein können, ist es gut, sich früh um einen Termin zu kümmern. Die Beratungsstelle kann dir dabei helfen und weiß, welche Praxen in deiner Region kurzfristig Termine haben. Du musst diese Suche also nicht allein bewältigen.
Abbruch, Verhütung und die Pille danach
Ein Schwangerschaftsabbruch ist etwas anderes als die Pille danach, auch wenn beide manchmal in einem Atemzug genannt werden. Die Pille danach ist ein Verhütungsmittel, das nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr den Eisprung verschiebt und so eine Schwangerschaft verhindern kann. Sie wirkt nur, bevor eine Schwangerschaft entstanden ist, und ist keine Methode, eine bestehende Schwangerschaft zu beenden.
Die Pille danach bekommst du rezeptfrei in der Apotheke, und je früher du sie nimmst, desto besser wirkt sie. Wenn eine Schwangerschaft bereits besteht, ist sie wirkungslos. Für diesen Fall gelten die Wege, die dieser Ratgeber beschreibt. Wenn du danach über eine verlässliche Methode für die Zukunft nachdenkst, findest du im Beitrag zur Verhütung und Beratung einen ruhigen Überblick, welche Mittel zu welchem Leben passen.
Wie es dir nach einem Abbruch gehen kann
Wie Frauen einen Abbruch erleben, ist sehr unterschiedlich, und es gibt kein richtiges oder falsches Gefühl danach. Manche empfinden vor allem Erleichterung, andere sind traurig, wieder andere spüren beides nebeneinander. All das ist normal und sagt nichts darüber aus, ob deine Entscheidung richtig war. Sie war deine, und sie bleibt gültig.
Wenn dich die Zeit danach belastet, kannst du dich weiter an eine Beratungsstelle wenden, auch Wochen oder Monate später. Diese Nachbetreuung ist ebenfalls kostenlos und vertraulich. Du musst mit deinen Gedanken nicht allein bleiben, und es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Unterstützung zu holen. Wenn du eine gewollte Schwangerschaft verloren hast und deshalb hierher gelangt bist, findest du behutsame Begleitung im Beitrag nach einer Fehlgeburt.
Nach dem Abbruch: Körper und Verhütung
Körperlich erholst du dich nach einem Abbruch meist schnell. Es kann für einige Tage zu Blutungen und leichten Nachwehen kommen, ähnlich wie bei einer Regel. Die Nachuntersuchung prüft, ob alles vollständig und gut verlaufen ist, und sie zahlt die Krankenkasse. Melde dich vorher, wenn Fieber, starke Blutungen oder heftige Schmerzen auftreten, das gehört ärztlich abgeklärt.
Der Körper wird oft schon bald danach wieder fruchtbar, teils schon vor der nächsten Regel. Wenn du eine erneute Schwangerschaft im Moment nicht möchtest, ist deshalb ein Gespräch über eine passende Verhütung sinnvoll, das viele Praxen direkt anbieten. Welche Methode zu deinem Leben passt, ordnet der Beitrag zur Verhütung und Beratung in Ruhe ein.
Diese Entscheidung darfst du nicht allein tragen müssen. Wenn dich die Lage belastet, ist das Hilfetelefon "Schwangere in Not" rund um die Uhr für dich da: 0800 40 40 020, kostenlos und anonym, auch per Chat und E-Mail. Wenn deine Gedanken sehr dunkel werden, erreichst du die TelefonSeelsorge Tag und Nacht unter 116 123. Beide Nummern kosten nichts und erscheinen auf keiner Rechnung.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?
Bei der Beratungsregelung ist ein Abbruch bis zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich, das entspricht dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche ab der letzten Regel. Bei einer medizinischen Indikation gibt es keine feste Frist, weil sie sich nach der Gesundheit der Schwangeren richtet. Die kriminologische Indikation gilt ebenfalls bis zwölf Wochen nach der Empfängnis.
Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch und übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ein Abbruch kostet je nach Methode meist zwischen 300 und 700 Euro. Frauen mit keinem oder geringem Einkommen bekommen die Kosten über das Bundesland und die Krankenkasse übernommen, wenn sie den Antrag vorher stellen. Untersuchungen und die Behandlung von Komplikationen zahlt die Krankenkasse immer.
Was ist der Unterschied zwischen medikamentösem und operativem Abbruch?
Beim medikamentösen Abbruch nimmst du zwei Medikamente ein, meist bis etwa zur neunten Woche. Beim operativen Abbruch wird die Schwangerschaft in einem kurzen Eingriff beendet, unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Beide sind sichere Verfahren, und die Ärztin oder der Arzt bespricht mit dir, welche für dich infrage kommt.
Muss ich vor dem Abbruch zwingend zur Beratung?
Ja, bei der Beratungsregelung ist die Konfliktberatung vorgeschrieben, und der Beratungsschein ist Voraussetzung für den straffreien Abbruch. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Bei einer medizinischen Indikation gelten eigene Regeln.
Erfährt mein Arbeitgeber von einem Abbruch?
Nein, dein Arbeitgeber erfährt den Grund einer Krankschreibung nicht, denn auf der Krankmeldung steht keine Diagnose. Beratung und Abbruch unterliegen zudem der ärztlichen Schweigepflicht. Du bist nicht verpflichtet, jemandem davon zu erzählen.
Kann ich meine Entscheidung noch ändern, nachdem ich den Beratungsschein habe?
Ja, der Beratungsschein verpflichtet dich zu nichts. Er ist nur die Voraussetzung, falls du dich für einen Abbruch entscheidest. Du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern und dich auch dafür entscheiden, die Schwangerschaft auszutragen.
Ist die Pille danach dasselbe wie ein Schwangerschaftsabbruch?
Nein, die Pille danach ist ein Verhütungsmittel, das den Eisprung verschiebt und eine Schwangerschaft verhindern kann, bevor sie entstanden ist. Sie beendet keine bestehende Schwangerschaft. Du bekommst sie rezeptfrei in der Apotheke, und je früher du sie nimmst, desto besser wirkt sie.
Wo finde ich eine Praxis oder Klinik für einen Abbruch?
Eine öffentliche Liste der Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, findest du bei der Bundesärztekammer und über familienplanung.de. Auch die Beratungsstelle nennt dir konkrete Adressen in deiner Nähe und weiß, wo es kurzfristig Termine gibt. Weil die Fristen knapp sein können, lohnt es sich, sich früh darum zu kümmern.
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