Helfer in der Krise

Ärger mit dem Energieanbieter

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Ärger mit dem Energieanbieter
Symbolbild zu Ärger mit dem Energieanbieter. KI-generiert.
  • Bei einer Preiserhöhung für Strom oder Gas hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt, an dem der neue Preis gilt (Paragraf 41 EnWG).
  • Die Jahresabrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein (Paragraf 40c EnWG). Ein Guthaben steht dir zu.
  • Sind deine Abschläge deutlich zu hoch angesetzt, kannst du eine Anpassung an deinen echten Verbrauch verlangen.
  • Eine Stromsperre ist nur ab 100 Euro Rückstand erlaubt, muss vier Wochen vorher angedroht und drei Werktage vorher konkret angekündigt werden.
  • Vor der Sperre muss dir der Versorger eine Ratenzahlung anbieten, die sogenannte Abwendungsvereinbarung.
  • Kommt ihr nicht zusammen, schlichtet die Schlichtungsstelle Energie kostenlos.

Was tun bei Ärger mit dem Energieanbieter?

Beim Ärger mit dem Strom- oder Gasanbieter gilt fast immer: Du hast mehr in der Hand, als der erste Blick auf den Brief vermuten lässt. Die meisten Konflikte drehen sich um vier Dinge, und für jedes gibt es klare Regeln aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den Grundversorgungsverordnungen. Der Preis steigt, und du willst raus. Die Abrechnung kommt nicht oder stimmt nicht. Die Abschläge sind zu hoch. Oder es droht eine Sperre, weil eine Rechnung offen ist. Reagiere in jedem Fall schriftlich und mit einer Frist, denn ein Anruf verpufft, ein datierter Brief nicht.

Ein Grundsatz vorweg, weil er so oft untergeht: Du musst eine strittige oder offensichtlich falsche Forderung nicht einfach zahlen. Du darfst den strittigen Teil zurückbehalten, solange du deinen Einwand begründest. Nur den unstrittigen Rest überweist du weiter. Gehen wir die Fälle durch.

Die Preiserhöhung und dein Sonderkündigungsrecht

Erhöht dein Anbieter den Preis, darfst du den Vertrag außerordentlich kündigen, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Preis wirksam werden soll. Das ist dein Sonderkündigungsrecht nach dem EnWG, und es gilt unabhängig von der eigentlichen Laufzeit. Der Anbieter muss dich rechtzeitig, klar und verständlich über die Erhöhung informieren, in der Regel mindestens vier Wochen vorher, und dich in diesem Schreiben auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, ist das ein starkes Argument in deinem Fall.

Bevor du kündigst, lohnt ein zweiter Blick. Nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, und manchmal ist der Wechsel zu einem neuen Tarif teurer als der erhöhte alte. Prüfe also erst, ob die Begründung nachvollziehbar ist und was der Markt gerade hergibt. Ein Strompreis besteht aus mehreren Teilen: dem eigentlichen Arbeits- und Grundpreis des Anbieters, den staatlich festgelegten Steuern und Abgaben und den Netzentgelten. Steigt nur eine gesetzliche Abgabe, ist das etwas anderes, als wenn der Anbieter seine eigene Marge erhöht. Für die Frage, ob dein Sonderkündigungsrecht greift, kommt es auf den Gesamtpreis an, den du am Ende zahlst.

Willst du kündigen, tu es schriftlich, verlange eine Bestätigung mit Datum und kümmere dich früh um einen neuen Anbieter. Der Wechsel selbst läuft heute sehr schnell, sodass du nicht ohne Versorgung dastehst. Und falls doch einmal eine Lücke entsteht, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Wie eine Kündigung formal wirksam wird und welchen Nachweis du aufheben solltest, steht ausführlich im Ratgeber zum Kündigen laufender Verträge.

Bleiben oder wechseln: so vergleichst du richtig

Ein niedriger Arbeitspreis allein sagt wenig, wenn ein hoher Bonus im ersten Jahr die Rechnung schönt und im zweiten Jahr wegfällt. Vergleiche deshalb den zu erwartenden Jahrespreis über die volle Laufzeit, also Grundpreis plus Arbeitspreis mal deinem Verbrauch, und ziehe einmalige Boni nur einmal ab. Achte außerdem auf die Vertragsart. Ein Sondervertrag ist meist günstiger als die Grundversorgung, bindet dich aber an eine Laufzeit und an Kündigungsfristen. Die Grundversorgung ist teurer, dafür jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.

Finger weg von Vorkasse- oder Kautionstarifen, bei denen du für Monate im Voraus zahlst. Geht so ein Anbieter pleite, ist dein Geld oft verloren, während der Strom trotzdem weiterläuft, weil der Grundversorger einspringt. Ein Preisvergleich über ein Portal ist ein guter Startpunkt, aber lies immer die Vertragsbedingungen des konkreten Tarifs, bevor du wechselst. Weitere Rechentipps zum Umgang mit laufenden Kosten findest du im Bereich Geld.

Die Jahresabrechnung fehlt oder ist falsch

Die Jahresabrechnung muss dir dein Lieferant spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zusenden (Paragraf 40c EnWG). Ergibt sie ein Guthaben, weil du über das Jahr zu hohe Abschläge gezahlt hast, muss dir dieses Geld ausgezahlt werden. Bleibt die Abrechnung aus oder stimmen die Zählerstände nicht, geh so vor.

  1. Vergleiche den abgerechneten Zählerstand mit deinem eigenen Ablesewert. Schon ein Zahlendreher kann eine hohe Nachforderung erklären.
  2. Bleibt die Abrechnung aus, setze dem Anbieter schriftlich eine Frist von etwa 14 Tagen und weise auf die gesetzliche Sechs-Wochen-Regel hin.
  3. Ist ein Guthaben fällig, aber wird nicht ausgezahlt, mahne es an. Bei Verzug kannst du unter Umständen Zinsen verlangen.
  4. Reagiert der Anbieter dauerhaft nicht, kannst du nach erneuter Fristsetzung außerordentlich kündigen und den Fall zur Schlichtung geben.

Eine überraschend hohe Nachzahlung ist nicht automatisch falsch, oft steckt ein real gestiegener Verbrauch oder ein gestiegener Preis dahinter. Falsch wird es, wenn der Verbrauch geschätzt statt abgelesen wurde und die Schätzung nicht zu dir passt. Dann verlangst du eine Korrektur auf Basis deines echten Zählerstands. Eine Abrechnung muss außerdem verständlich sein und deinen aktuellen Verbrauch mit dem des Vorjahres vergleichen. Fehlen dir diese Angaben oder sind die Rechenschritte nicht nachvollziehbar, hast du Anspruch auf eine korrigierte, prüfbare Abrechnung.

Was du gegen eine überhöhte Nachforderung tun kannst

Kommt eine hohe Nachzahlung, die du für falsch hältst, zahle nicht vorschnell den vollen Betrag, nur um Ruhe zu haben. Widersprich schriftlich, beziffere den unstrittigen Teil und überweise nur diesen. Den strittigen Rest behältst du zurück, bis der Anbieter deinen Einwand geprüft hat. Das ist kein Zahlungsverzug, solange dein Einwand begründet und nicht offensichtlich vorgeschoben ist. Verlange dazu die konkreten Zählerstände, den Zeitraum und die Berechnung. Beruht die Forderung auf einem Fehler, etwa einem vertauschten Zähler im Mehrfamilienhaus, muss der Anbieter korrigieren. Wie du eine Forderung, die du für unbegründet hältst, sauber bestreitest und welche Fristen dabei zählen, erklärt der Ratgeber zur unberechtigten Forderung.

Die Abschläge sind zu hoch angesetzt

Deine monatlichen Abschläge sind Vorauszahlungen auf den erwarteten Jahresverbrauch. Sie müssen sich an einem realistischen Verbrauch orientieren, nicht an einem Puffer, mit dem der Anbieter sich ein zinsloses Guthaben verschafft. Liegt dein tatsächlicher Verbrauch klar unter dem angesetzten, kannst du eine Senkung der Abschläge verlangen. Umgekehrt schützt dich ein passend gewählter Abschlag vor einer bösen Nachzahlung am Jahresende. Teile dem Anbieter deinen aktuellen Zählerstand mit und bitte um eine Neuberechnung.

So schätzt du selbst grob, ob dein Abschlag passt: Nimm deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Abrechnung, multipliziere ihn mit dem aktuellen Arbeitspreis pro Kilowattstunde, rechne den Grundpreis für zwölf Monate dazu und teile die Summe durch zwölf. Weicht das Ergebnis stark von deinem monatlichen Abschlag ab, ist eine Anpassung fällig. Hat sich dein Verbrauch verändert, etwa durch einen Umzug, ein Elektroauto oder eine neue Wärmepumpe, gib das bei der Neuberechnung an.

Wenn die Sperre droht

Eine Strom- oder Gassperre ist der härteste Schritt, und deshalb hat der Gesetzgeber ihn an strenge Bedingungen geknüpft. Der Versorger darf nicht einfach abstellen, nur weil eine Rechnung offen ist. Erst müssen mehrere Hürden genommen sein.

[Grafik: phasen]

1Rückstand ab 100 Euro2Androhung vier Wochen vorher3Ankündigung drei Werktage vorher4Sperre
Der gesetzliche Ablauf vor einer Strom- oder Gassperre Bild: KI generiert.

Eine Sperre ist nur zulässig, wenn dein Rückstand mindestens 100 Euro beträgt. Der Versorger muss die Sperre vier Wochen im Voraus schriftlich androhen und den konkreten Sperrtermin noch einmal drei Werktage vorher ankündigen. Außerdem muss die Sperre verhältnismäßig sein: Leben Kinder, kranke oder alte Menschen im Haushalt, wiegt das schwer. Ganz wichtig ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Der Versorger muss dir vor der Sperre eine Ratenzahlung anbieten, die sogenannte Abwendungsvereinbarung. Nimmst du sie an und hältst dich daran, bleibt der Strom an.

Wenn du eine Sperrandrohung bekommst, warte nicht ab. Nimm Kontakt mit dem Versorger auf und bitte um eine Ratenzahlung. Kannst du auch die nicht leisten, wende dich sofort an das Jobcenter oder das Sozialamt. Bei einer drohenden Sperre können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen übernommen werden. Eine Schuldnerberatung hilft kostenlos, den Überblick zu behalten.

Eine Abwendungsvereinbarung ist kein Kleingedrucktes, das du blind unterschreiben solltest. Sie muss dir eine realistische Rate zugestehen, die du dauerhaft halten kannst, sonst platzt sie nach wenigen Monaten und die Sperre steht wieder im Raum. Rechne vorher ehrlich durch, was nach Miete und Lebenshaltung übrig bleibt, und biete lieber eine kleinere, sichere Rate an. Genau diese Rechnung und die richtige Reihenfolge, welche Rechnungen bei knappem Geld zuerst drankommen, zeigt der Ratgeber zur Ratenzahlung bei knapper Kasse.

Der Anbieter liefert nicht oder wird insolvent

Geht dein Energieanbieter pleite oder stellt die Belieferung ein, stehst du trotzdem nicht im Dunkeln. Sobald kein Vertrag mehr greift, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger, damit die Versorgung nie abreißt. Diese Ersatz- oder Grundversorgung ist manchmal teurer als ein günstiger Sondertarif, aber sie sichert dich ab. Du bist an sie nicht gebunden und kannst jederzeit zu einem neuen Anbieter deiner Wahl wechseln. Prüfe dabei, ob offene Guthaben aus dem alten Vertrag noch bestehen, und melde sie beim Insolvenzverwalter an.

Ein Energievertrag, den du nie wolltest

Ein Klassiker ist der Anruf, bei dem dir ein angeblich günstigerer Stromtarif angeboten wird, und kurz darauf flattert eine Vertragsbestätigung ins Haus, obwohl du nie zugestimmt hast. Solche am Telefon untergeschobenen Verträge musst du nicht hinnehmen. Für am Telefon oder an der Haustür geschlossene Verträge gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, und dein alter Vertrag läuft weiter, wenn du rechtzeitig widerrufst. Widersprich schriftlich, widerrufe vorsorglich und informiere zugleich deinen bisherigen Anbieter, damit der Wechsel gestoppt wird. Hebe die Vertragsbestätigung und den Zeitpunkt gut auf, denn die Frist zählt ab ihrem Zugang samt Belehrung. Ein Energievertrag außerhalb der Grundversorgung ist am Telefon ohnehin erst wirksam, wenn du ihn zusätzlich in Textform bestätigst. Welche Maschen an Haustür und Telefon üblich sind und wie du sie erkennst, sammelt der Ratgeber zur Abzocke an Haustür und Telefon.

Wurde nach einem solchen Anruf bereits Geld von deinem Konto abgebucht, obwohl kein wirksamer Vertrag bestand, holst du es über deine Bank zurück. Eine Lastschrift lässt sich innerhalb der gesetzlichen Fristen erstatten, wie der Ratgeber zur Rücklastschrift erklärt.

Wenn nichts hilft: die Schlichtungsstelle Energie

Bleibt der Anbieter stur, musst du nicht gleich vor Gericht. Die Schlichtungsstelle Energie ist die zuständige Stelle für Streit zwischen Verbrauchern und Energieunternehmen, und das Verfahren ist für dich kostenlos. Voraussetzung ist meist, dass du dich vorher direkt an den Anbieter gewandt hast und dieser nicht oder ablehnend reagiert hat. Du reichst deinen Fall mit den Belegen ein, die Stelle prüft und schlägt eine Lösung vor. Wer allgemeine Auskünfte braucht, findet sie zusätzlich beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Habe ich bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, bei einer Strom- oder Gaspreiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst zum Zeitpunkt kündigen, an dem der neue Preis gelten soll, unabhängig von der Vertragslaufzeit. Der Anbieter muss dich vorher informieren und auf dieses Recht hinweisen.

Wann muss die Jahresabrechnung für Strom da sein?

Die Jahresabrechnung für Strom oder Gas muss spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein (Paragraf 40c EnWG). Bleibt sie aus, kannst du dem Anbieter eine Frist setzen. Ein Guthaben aus zu hohen Abschlägen muss dir ausgezahlt werden.

Ab wann darf der Anbieter den Strom sperren?

Den Strom sperren darf der Anbieter nur, wenn dein Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und der Termin drei Werktage vorher angekündigt werden. Vorher muss dir der Versorger eine Ratenzahlung anbieten.

Muss ich eine hohe Nachzahlung sofort in voller Höhe zahlen?

Eine hohe Nachzahlung musst du nicht sofort in voller Höhe zahlen, wenn du sie für falsch hältst. Widersprich schriftlich, überweise nur den unstrittigen Teil und verlange die genauen Zählerstände und die Berechnung. Beruht die Forderung auf einem Fehler wie einem Zahlendreher, muss der Anbieter korrigieren.

Was passiert, wenn mein Energieanbieter insolvent wird?

Wird dein Energieanbieter insolvent, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger, sodass die Versorgung nicht abreißt. An diese Ersatzversorgung bist du nicht gebunden und kannst jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln. Offene Guthaben meldest du beim Insolvenzverwalter an.

Kann ich zu hohe Abschläge senken lassen?

Ja, du kannst zu hohe Abschläge senken lassen, wenn dein tatsächlicher Verbrauch klar darunter liegt. Die Abschläge müssen sich an einem realistischen Verbrauch orientieren. Teile deinem Anbieter deinen aktuellen Zählerstand mit und bitte um eine Neuberechnung.

Was kostet die Schlichtungsstelle Energie?

Die Schlichtungsstelle Energie ist für private Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist in der Regel, dass du dich vorher direkt an deinen Anbieter gewandt hast. Die Stelle prüft deinen Fall und schlägt eine Lösung vor, die beide Seiten annehmen können.

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