Falsche Abbuchung und Rücklastschrift
Geprüft von der Redaktion

- Eine Lastschrift, der du ein Mandat gegeben hast, kannst du acht Wochen lang ohne Begründung zurückbuchen lassen.
- Wurde ohne dein Mandat abgebucht, hast du sogar dreizehn Monate Zeit.
- Die Rückbuchung ist bei deiner Bank kostenlos, du brauchst keinen Grund zu nennen.
- Die Rückbuchung holt nur dein Geld zurück, eine berechtigte Forderung bleibt bestehen.
- Melde einen echten Missbrauch sofort deiner Bank, damit sie das Konto schützen kann.
- Ein Händler darf dir nur die tatsächlichen Kosten einer Rücklastschrift berechnen, keine überhöhten Pauschalen.
Falsch abgebuchtes Geld holst du dir einfach zurück
Wenn von deinem Konto per Lastschrift ein falscher oder unbekannter Betrag abgebucht wurde, kannst du ihn über deine Bank zurückbuchen lassen, und zwar kostenlos und ohne dass du einen Grund angeben musst. Das SEPA-Lastschriftverfahren gibt dir dafür klare Fristen. Bei einer Lastschrift, für die du ein Mandat erteilt hast, hast du acht Wochen ab der Belastung Zeit. Wurde ohne gültiges Mandat abgebucht, sind es sogar dreizehn Monate.
Der Ablauf ist unbürokratisch. Du löst die Rückbuchung im Online-Banking oder in der Filiale aus, und der Betrag landet wieder auf deinem Konto. Deine Bank darf die Rückbuchung innerhalb der Frist nicht ablehnen und keine Begründung verlangen. Dieser Erstattungsanspruch steht in Paragraf 675x BGB und ist einer der stärksten Verbraucherrechte im Zahlungsverkehr überhaupt.
Diese zwei Fristen musst du kennen
Welche Frist gilt, hängt davon ab, ob du der Abbuchung einmal zugestimmt hast oder nicht. Diese Tabelle zeigt beide Fälle.
| Fall | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Lastschrift mit deinem Mandat | 8 Wochen ab Belastung | Paragraf 675x BGB |
| Abbuchung ohne gültiges Mandat | 13 Monate ab Belastung | Paragraf 676b BGB |
| Betrug oder unbefugter Zugriff | sofort melden | Anzeige und Bank informieren |
Die acht Wochen gelten für den Normalfall: Du hast einem Anbieter erlaubt, per Lastschrift einzuziehen, willst aber eine bestimmte Buchung zurück, etwa weil der Betrag falsch ist oder eine Leistung nicht erbracht wurde. Die dreizehn Monate greifen, wenn du gar kein Mandat erteilt hast oder es widerrufen war. In diesem Fall war die Abbuchung von vornherein nicht erlaubt, und deshalb ist die Frist so viel länger.
So buchst du eine Lastschrift zurück
- Kontoauszug prüfen. Vergleiche die Abbuchung mit deinen Verträgen und finde heraus, wer eingezogen hat.
- Rückbuchung auslösen. Nutze die Funktion "Lastschrift zurückgeben" im Online-Banking oder geh in die Filiale.
- Frist beachten. Handle innerhalb von acht Wochen, bei einer nicht erlaubten Abbuchung innerhalb von dreizehn Monaten.
- Anbieter informieren. Teil dem Anbieter mit, dass und warum du zurückgebucht hast, damit keine Mahnung ins Haus flattert.
- Forderung klären. War die Abbuchung berechtigt, einige dich mit dem Anbieter über die richtige Zahlung.
Was bei echtem Missbrauch gilt
Etwas anderes ist es, wenn Fremde deine Kontodaten benutzen oder Betrüger unberechtigt abbuchen. Dann buchst du den Betrag ebenfalls zurück, hast dafür dreizehn Monate Zeit und solltest zusätzlich sofort deine Bank informieren. Sie kann das Konto prüfen, verdächtige Einzüge stoppen und dich beraten, ob eine Sperre nötig ist.
Bei einem klaren Betrugsfall gehört außerdem eine Anzeige bei der Polizei dazu. Sie ist oft die Voraussetzung dafür, dass Bank und Ermittler den Fall weiterverfolgen. Ändere bei einem Verdacht auf gestohlene Daten deine Zugangsdaten fürs Online-Banking und achte in den folgenden Wochen genau auf weitere unbekannte Buchungen.
Wenn deine eigene Lastschrift platzt
Der Begriff Rücklastschrift meint noch einen zweiten Fall: Deine eigene Zahlung per Lastschrift kann platzen, etwa weil das Konto nicht gedeckt ist oder die Bankverbindung falsch war. Dann bucht die Bank den Betrag an den Empfänger zurück, und es entstehen Gebühren.
Diese Gebühren darf der Händler dir weiterberechnen, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu zählt vor allem die Gebühr, die seine Bank ihm für die geplatzte Lastschrift berechnet. Überhöhte Pauschalen oder erfundene Bearbeitungsgebühren sind nach der Rechtsprechung oft unwirksam. Bekommst du eine solche Forderung, prüfe sie genau und widersprich zu hohen Beträgen schriftlich. Sorg außerdem für ausreichende Deckung, denn wiederholte Rücklastschriften können deine Bonität belasten.
So behältst du deine Abbuchungen im Blick
Die beste Rückbuchung ist die, die du nicht brauchst, weil du falsche Abbuchungen früh bemerkst. Prüf deine Kontoauszüge regelmäßig und gleich jede Lastschrift mit deinen laufenden Verträgen ab. Unbekannte Firmennamen lohnen einen kurzen Blick, denn hinter einem kryptischen Namen steckt manchmal ein Dienst, den du gar nicht mehr nutzt.
Viele Banken bieten dir Werkzeuge, um Lastschriften zu steuern. Du kannst einzelne Zahlungsempfänger sperren, Höchstbeträge festlegen oder Einzüge komplett unterbinden. Wer nur wenige feste Lastschriften hat, kann eine Sperre für alle anderen einrichten und nur die bekannten Gläubiger zulassen. So läuft nichts Unerwartetes durch. Ein häufiger Fund bei dieser Prüfung sind Drittanbieter-Posten auf der Handyrechnung, gegen die du gesondert vorgehst, wie der Ratgeber zum Ärger mit dem Handy- oder Internetvertrag zeigt.
Untergeschobene Abos und unbekannte Abbucher
Taucht eine Abbuchung von einer Firma auf, mit der du nie einen Vertrag geschlossen hast, buch den Betrag zurück und bestreite die Forderung schriftlich. Ohne wirksamen Vertrag gibt es keinen Anspruch, und du musst nicht beweisen, dass du nichts bestellt hast, sondern der Anbieter muss den Vertrag beweisen. Das gilt besonders bei Abofallen, bei denen ein Gratisangebot heimlich in ein Abo übergeht. Wie du eine solche Forderung sauber abwehrst und was bei einem Inkassoschreiben oder Mahnbescheid zu tun ist, erklärt der Ratgeber zur unberechtigten Forderung.
Lass dich nicht von Drohungen mit Mahngebühren oder angeblichen Rücklastschriftkosten einschüchtern. Unseriöse Anbieter setzen auf deine Angst. Bleib sachlich, verweise auf den fehlenden Vertrag und heb den Schriftwechsel auf. Kommt Post von einem Inkassobüro, prüfe genau, ob die Grundforderung überhaupt besteht, bevor du zahlst, und hol dir im Zweifel Rat bei der Verbraucherzentrale.
Rückbuchung und Mandatswiderruf sind zwei Dinge
Die Rückbuchung holt eine einzelne Zahlung zurück, der Widerruf des Mandats stoppt künftige Einzüge. Beides gehört oft zusammen: Willst du dauerhaft Ruhe, buchst du die falsche Zahlung zurück und widerrufst zusätzlich das Mandat, damit nicht gleich wieder eingezogen wird. Teile den Widerruf dem Anbieter mit und lass zur Sicherheit den Gläubiger bei deiner Bank sperren. Beachte aber: Das Mandat zu stoppen ist nicht dasselbe, wie den Vertrag zu beenden. Läuft im Hintergrund noch ein Abo oder ein Dauervertrag, musst du ihn zusätzlich kündigen, sonst bleibt die Forderung bestehen. Wie eine wirksame Kündigung aussieht, steht im Ratgeber zum Kündigen laufender Verträge.
Bei nicht autorisierten Zahlungen haftet die Bank
Wurde eine Zahlung ohne deine Zustimmung ausgeführt, muss deine Bank dir den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Das steht in Paragraf 675u BGB und gilt zusätzlich zur Rückgabemöglichkeit im Lastschriftverfahren. Voraussetzung ist, dass du die nicht autorisierte Zahlung anzeigst, sobald du sie bemerkst, spätestens innerhalb von dreizehn Monaten.
Anders liegt es, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, etwa deine Zugangsdaten leichtfertig weitergegeben hast. Dann kann die Bank die Erstattung kürzen. Geh mit deinen Bankdaten und der PIN deshalb genauso sorgfältig um wie mit Bargeld, und melde einen Verdacht auf Missbrauch sofort.
Überweisung und Kartenzahlung sind schwerer zurückzuholen
Die einfache Rückbuchung ist ein Vorteil der Lastschrift. Bei einer Überweisung, die du selbst ausgelöst hast, gibt es kein solches Recht: Das Geld ist weg, und du kannst nur die Empfängerbank um eine freiwillige Rücküberweisung bitten. Bei einer Kartenzahlung hilft manchmal ein Rückbuchungsverfahren über den Kartenanbieter, das aber eigenen Regeln und Fristen folgt.
Dieses Rückbuchungsverfahren bei der Kreditkarte heißt Chargeback. Du beantragst es bei deiner Bank oder deinem Kartenanbieter, wenn die Ware nie kam, doppelt abgebucht wurde oder ein Betrug vorliegt. Die Frist beträgt je nach Anbieter oft rund 120 Tage ab der Belastung, und du brauchst Belege wie die Bestellbestätigung und deinen Schriftwechsel mit dem Händler. Gerade bei einem Fake-Shop ist das Chargeback häufig der aussichtsreichste Weg. Welche Zahlungsart in welchem Fall die besten Chancen bietet, zeigt der Ratgeber zu Problemen beim Online-Kauf. Deshalb ist bei unbekannten Anbietern eine Zahlart mit Rückholmöglichkeit oft die sicherere Wahl, während du bei einer Vorkasse per Überweisung das volle Risiko trägst.
Die Rückbuchung ist nicht das Ende der Geschichte. Sie macht nur die Zahlung rückgängig, nicht die dahinterliegende Forderung. War der Betrag berechtigt und du buchst trotzdem zurück, kann der Anbieter das Geld weiter verlangen und dir Rücklastschriftgebühren berechnen. Buch also nur zurück, wenn die Abbuchung wirklich falsch oder unerlaubt war, und klär strittige Beträge lieber direkt mit dem Anbieter.
So vermeidest du eine geplatzte Lastschrift und ihre Kosten
Anders als die Rückbuchung einer fremden Fehlbuchung kann deine eigene geplatzte Lastschrift teuer werden. Platzt sie, weil das Konto nicht gedeckt war, berechnet dir der Händler die tatsächlichen Rücklastschriftkosten, und häufen sich solche Fälle, leidet deine Bonität. Ein Rechenbeispiel: Bleibt eine Lastschrift über 60 Euro mangels Deckung liegen, fallen beim Händler leicht 3 bis 6 Euro Bankgebühr an, die er dir weiterreichen darf. Kommt noch eine überzogene Bearbeitungspauschale von 15 Euro dazu, ist der zulässige Rahmen meist überschritten, und du kannst dem Aufschlag widersprechen.
Vorbeugen ist einfacher als streiten. Behalte den Termin großer, wiederkehrender Abbuchungen im Blick und sorge rechtzeitig für Deckung, gerade rund um Monatswechsel, wenn Miete, Strom und Versicherung fast gleichzeitig abgehen. Richte dir, wenn deine Bank das anbietet, einen kleinen Puffer oder eine Benachrichtigung bei niedrigem Kontostand ein. Und trenne im Kopf klar zwischen zwei Dingen: Die Rückbuchung einer falschen fremden Abbuchung ist dein gutes Recht und kostenlos, das Platzen deiner eigenen berechtigten Zahlung dagegen verursacht Kosten, die du besser vermeidest.
Häufige Fragen
Kostet mich die Rückbuchung einer Lastschrift etwas?
Nein, die Rückbuchung einer Lastschrift ist bei deiner Bank kostenlos. Du musst auch keinen Grund angeben. Kosten können nur entstehen, wenn du eine berechtigte Forderung zu Unrecht zurückbuchst, denn dann darf der Anbieter dir die tatsächlich angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen.
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückholen?
Wie lange du Zeit hast, hängt vom Mandat ab. Hast du dem Einzug per Mandat zugestimmt, kannst du die Lastschrift acht Wochen ab der Belastung zurückbuchen lassen. Wurde ohne dein gültiges Mandat abgebucht, hast du dreizehn Monate Zeit. Diese Fristen ergeben sich aus dem SEPA-Verfahren und den Paragrafen 675x und 676b BGB.
Muss ich nach der Rückbuchung trotzdem noch zahlen?
Das hängt davon ab, ob die Forderung berechtigt war. Die Rückbuchung dreht nur die Zahlung zurück, sie löscht nicht die Schuld. War die Rechnung korrekt, musst du den Betrag weiterhin begleichen, nur eben auf einem anderen Weg. War die Abbuchung dagegen falsch oder unerlaubt, bleibt dir das Geld erhalten.
Wie funktioniert ein Chargeback bei der Kreditkarte?
Ein Chargeback ist die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung, die du bei deiner Bank oder deinem Kartenanbieter beantragst, wenn die Ware nie kam, doppelt abgebucht wurde oder ein Betrug vorliegt. Die Frist beträgt je nach Anbieter oft rund 120 Tage ab der Belastung. Halte Belege wie die Bestellbestätigung und den Schriftwechsel mit dem Händler bereit.
Was mache ich, wenn jemand ohne Erlaubnis von meinem Konto abbucht?
Bei einer Abbuchung ohne deine Erlaubnis solltest du sofort handeln. Buch den Betrag zurück, du hast dafür dreizehn Monate Zeit, und informiere deine Bank über den unbefugten Einzug. Bei einem Betrug oder gestohlenen Kontodaten lass dein Konto prüfen oder sperren und erstatte Anzeige bei der Polizei.
Kann ich ein einmal erteiltes Lastschriftmandat wieder stoppen?
Ja, ein Lastschriftmandat kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen. Teile den Widerruf dem Anbieter mit, damit er nicht erneut einzieht. Zusätzlich kannst du bei deiner Bank einzelne Lastschriften oder einen bestimmten Zahlungsempfänger sperren lassen. Beachte, dass ein Widerruf des Mandats die eigentliche Rechnung nicht erledigt, eine berechtigte Forderung musst du weiterhin bezahlen.
Quellen
- Verbraucherzentrale Brandenburg, Rückbuchungen und Rücklastschriften verbraucherzentrale-brandenburg.de
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 675x Erstattungsanspruch gesetze-im-internet.de
- Deutsche Bundesbank, SEPA-Lastschriftverfahren bundesbank.de
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 675u Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen gesetze-im-internet.de
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