Verträge richtig kündigen
Geprüft von der Redaktion

- Verträge, die du seit dem 1. März 2022 geschlossen hast, sind nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar.
- Online abgeschlossene Dauerverträge brauchen seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton, der direkt zur Kündigung führt.
- Für die Kündigung reicht die Textform, eine E-Mail genügt, ein Einschreiben oder eine Unterschrift darf niemand verlangen.
- Fehlt der Kündigungsbutton, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Frist beenden.
- Lass dir jede Kündigung bestätigen und heb den Nachweis auf.
Seit 2022 wirst du deine Verträge schneller wieder los
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge kommst du deutlich leichter aus laufenden Verträgen heraus. Der Kern: Ein Vertrag mit Mindestlaufzeit, den du seit dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, darf sich danach nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Er läuft dann auf unbestimmte Zeit weiter und ist mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Das gilt für Handy, Fitnessstudio, Strom, Streaming und ähnliche Dauerverträge.
Diese Regel betrifft Verträge ab dem Stichtag. Ältere Verträge können sich noch nach den alten Bedingungen um bis zu ein Jahr verlängern und verlangen oft eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende. Prüfe deshalb zuerst, wann du unterschrieben hast, denn davon hängt ab, welche Regel für dich zählt.
Der Kündigungsbutton macht das Online-Kündigen einfach
Wer einen Dauervertrag im Internet abschließen kann, muss ihn dort auch wieder kündigen können. Seit dem 1. Juli 2022 schreibt Paragraf 312k BGB einen Kündigungsbutton vor. Er muss gut sichtbar sein, eindeutig beschriftet, etwa mit "Verträge hier kündigen", und auf direktem Weg zur Kündigung führen, ohne dass du dich einloggen oder eine Hotline anrufen musst.
Fehlt dieser Button oder ist er versteckt, hat das eine starke Folge für dich: Du kannst den Vertrag dann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Anbieter verliert also den Schutz seiner Laufzeit, wenn er die Kündigung erschwert. Das gilt auch, wenn der Button dich zwingt, dich erst einzuloggen oder zusätzliche Angaben zu machen, die für die Kündigung nicht nötig sind. Bei Handy- und Internetverträgen kommen noch eigene Sonderrechte dazu, wie der Ratgeber zum Ärger mit dem Handy- oder Internetvertrag zeigt.
Welche Frist für welchen Vertrag gilt
Die Frist hängt vom Vertragstyp und vom Abschlussdatum ab. Diese Tabelle gibt dir die Orientierung.
| Vertrag | Kündbar | Grundlage |
|---|---|---|
| Dauervertrag ab 1.3.2022, nach Mindestlaufzeit | monatlich, 1 Monat Frist | Gesetz für faire Verbraucherverträge |
| Dauervertrag vor 1.3.2022 | oft 3 Monate zum Laufzeitende | alte Regelung |
| Telefon und Internet nach Mindestlaufzeit | monatlich, 1 Monat Frist | Telekommunikationsgesetz |
| Online-Vertrag ohne Kündigungsbutton | jederzeit, ohne Frist | Paragraf 312k BGB |
Wann du außerordentlich kündigen darfst
Neben der normalen Kündigung gibt es das Sonderkündigungsrecht, mit dem du auch während der Laufzeit aussteigen kannst. Es greift bei einem wichtigen Grund oder einer bestimmten Änderung durch den Anbieter.
- Bei Preiserhöhung: erhöht der Anbieter einseitig den Preis, kannst du meist innerhalb einer kurzen Frist sonderkündigen.
- Beim Umzug: kann dein Telefon- oder Internetanbieter am neuen Wohnort nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen.
- Bei schlechter Leistung: hält der Anbieter die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht ein, kann ein wichtiger Grund vorliegen.
- Bei einem wichtigen Grund allgemein: Paragraf 314 BGB erlaubt die fristlose Kündigung, wenn dir das Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
Kündigung, Widerruf oder Anfechtung: was passt wann
Drei Wege führen aus einem Vertrag, und sie werden oft verwechselt. Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag für die Zukunft und richtet sich nach der vereinbarten Frist. Der Widerruf löst einen frisch geschlossenen Vertrag rückwirkend auf, aber nur bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften und nur innerhalb von vierzehn Tagen. Und die Anfechtung greift, wenn du beim Abschluss getäuscht wurdest, etwa durch eine erfundene Zusage. Hast du gerade erst unterschrieben, ist der Widerruf meist der schnellste Weg, denn er braucht keinen Grund. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird die Kündigung dein Werkzeug.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn dir an der Haustür oder am Telefon ein Vertrag untergeschoben wurde. Dann prüfst du zuerst, ob überhaupt ein Vertrag entstanden ist, dann ob die Widerrufsfrist noch läuft, und erst danach die Kündigung. Welche Maschen dabei üblich sind und wie du reagierst, steht im Ratgeber zur Abzocke an Haustür und Telefon.
Was du nach der Kündigung tun solltest
Mit dem Absenden der Kündigung ist es nicht getan, denn im Streit zählt der Nachweis. Verlang eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Datum, zu dem der Vertrag endet. Der Kündigungsbutton muss dir diese Bestätigung sogar automatisch liefern, und du kannst sie speichern oder ausdrucken.
Prüfe danach die letzten Abrechnungen. Manche Anbieter buchen nach dem Vertragsende weiter ab oder verlängern trotz Kündigung. Bucht ein Anbieter zu Unrecht ab, kannst du die Lastschrift über deine Bank zurückholen, wie der Ratgeber zur Rücklastschrift erklärt. Kündige laufende Lastschriftmandate für die Zukunft mit, sobald der Vertrag beendet ist.
Die Kündigungsfristen der häufigsten Verträge
Die richtige Frist hängt stark vom Vertragstyp ab. Diese Tabelle nennt die üblichen Fristen für die Verträge, die im Alltag am häufigsten Ärger machen.
| Vertrag | Übliche Kündigungsfrist |
|---|---|
| Handy und Internet nach Mindestlaufzeit | 1 Monat, jederzeit |
| Fitnessstudio nach Mindestlaufzeit | 1 Monat, jederzeit |
| Strom und Gas (Sondervertrag) | meist 1 Monat nach Erstlaufzeit |
| Mietwohnung (Mieter) | 3 Monate, Paragraf 573c BGB |
| Sachversicherung mit Jahreslaufzeit | 3 Monate zum Ablauf |
| Kfz-Versicherung | zum 30.11. für das Jahresende |
Die Angaben gelten für Verträge nach den neuen Regeln. Bei alten Verträgen und bei einer noch laufenden Mindestlaufzeit kann eine längere Bindung bestehen. Prüfe im Zweifel deinen Vertrag oder die letzte Rechnung, dort steht die vereinbarte Laufzeit.
Was in eine wirksame Kündigung gehört
Eine Kündigung muss eindeutig sein. Nenn deinen Namen, deine Kunden- oder Vertragsnummer und den Vertrag, den du beenden willst. Schreib klar, dass du kündigst, am besten "zum nächstmöglichen Zeitpunkt", damit du keine Frist verpasst, falls du dich im Datum irrst. Setz dein Datum darunter und bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Enddatum.
Verzichte auf lange Begründungen, denn eine ordentliche Kündigung braucht keinen Grund. Nur bei einer Sonderkündigung, etwa wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs, nennst du den Grund kurz. Schick die Kündigung so, dass du den Zugang belegen kannst, und notiere Datum und Uhrzeit.
Kündigung bei Umzug, Preiserhöhung und im Todesfall
Bestimmte Ereignisse geben dir ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Laufzeit. Ziehst du um und dein Telefon- oder Internetanbieter kann am neuen Wohnort nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Beim Strom- und Gasvertrag hast du beim Umzug ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, meist mit sechs Wochen Frist. Wie du bei einer Strom- oder Gaspreiserhöhung vorgehst und das Sonderkündigungsrecht nutzt, steht im Ratgeber zum Ärger mit dem Energieanbieter.
Erhöht ein Anbieter einseitig den Preis, kannst du oft innerhalb kurzer Zeit kündigen, auch mitten in der Laufzeit. Und im Todesfall können die Erben viele Verträge außerordentlich beenden, etwa Abos, Mitgliedschaften oder Telefonverträge, häufig mit einer verkürzten Frist. Der Nachweis geschieht über die Sterbeurkunde.
Wenn der Anbieter die Kündigung ignoriert
Manche Anbieter reagieren nicht oder behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben. Dann zahlt sich dein Nachweis aus. Schick eine Erinnerung mit Verweis auf deine erste Kündigung und dem gewünschten Enddatum. Bleibt die Bestätigung aus, kannst du weitere Abbuchungen über deine Bank zurückbuchen lassen, sobald der Vertrag wirksam beendet ist.
Bucht der Anbieter trotz Kündigung weiter ab, widersprich schriftlich und verweise auf deine Kündigungsbestätigung oder deinen Sendenachweis. Schickt er dir stattdessen Mahnungen für einen längst gekündigten Vertrag, behandelst du diese wie jede andere strittige Forderung, wie der Ratgeber zur unberechtigten Forderung zeigt. Hilft das nicht, wende dich an die Verbraucherzentrale, die solche Fälle regelmäßig bearbeitet, oder an die zuständige Schlichtungsstelle deiner Branche.
Fristlose Kündigung im Fitnessstudio
Ein Fitnessstudio-Vertrag lässt sich vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine dauerhafte Erkrankung, die das Training unmöglich macht, zählt dazu, in der Regel belegt durch ein ärztliches Attest. Auch eine Schwangerschaft kann ein solcher Grund sein. Ein bloßer Umzug reicht dagegen oft nicht, wenn am neuen Ort ebenfalls trainiert werden könnte.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein wichtiger Grund die sofortige Kündigung erlaubt, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Reich das Attest ein und kündige schriftlich unter Angabe des Grundes. Verlangt das Studio trotzdem weiter Beiträge, gilt derselbe Weg wie oben: widersprechen und notfalls die Lastschrift zurückholen. Weitere Beiträge rund um laufende Kosten und Verträge findest du im Bereich Geld.
Ein Anbieter darf für die Kündigung keine strengere Form verlangen als die Textform. Klauseln, die ein Einschreiben, ein Fax oder eine eigenhändige Unterschrift fordern, sind unwirksam. Eine einfache E-Mail oder der Kündigungsbutton reichen. Verlang trotzdem immer eine Bestätigung und notiere Datum und Uhrzeit deiner Kündigung.
Vorsicht bei Rückhol-Angeboten nach der Kündigung
Kaum ist deine Kündigung raus, meldet sich bei vielen Anbietern die Rückgewinnung: ein Anruf mit einem angeblich exklusiven Rabatt, ein Brief mit einem "Bleib-Bonus" oder das Angebot, den Vertrag zu deutlich besseren Konditionen fortzusetzen. Das darf dich nicht überrumpeln. Sag am Telefon nichts spontan zu, sondern lass dir jedes Angebot schriftlich geben und prüfe es in Ruhe gegen den Markt. Ein am Telefon zugesagter neuer Vertrag ist zwar widerrufbar, aber der bequemere Weg ist, sich gar nicht erst drängen zu lassen.
Ein wichtiger Punkt: Deine wirksame Kündigung bleibt bestehen, bis du einer Fortsetzung ausdrücklich zustimmst. Der Anbieter darf den Vertrag nicht einfach eigenmächtig weiterlaufen lassen, nur weil er dir ein Angebot geschickt hat. Reagierst du auf ein Rückhol-Angebot nicht, endet der Vertrag zum gekündigten Termin. Willst du bleiben, achte darauf, dass die neuen Konditionen und die neue Laufzeit schriftlich bestätigt sind, damit du nicht ungewollt wieder in einer langen Bindung landest. Wer ganz wechseln will, kümmert sich rechtzeitig um den neuen Anbieter, damit die Versorgung nahtlos übergeht.
Häufige Fragen
Kann ich einen Handyvertrag nach zwei Jahren monatlich kündigen?
Ja, einen Handyvertrag, den du seit dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, kannst du nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich mit einem Monat Frist kündigen. Er darf sich nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern. Bei älteren Verträgen kann noch die alte Regelung mit längerer Bindung gelten, prüfe dazu dein Abschlussdatum.
Muss ich meine Kündigung per Einschreiben schicken?
Nein, ein Einschreiben ist nicht nötig. Für die Kündigung eines Verbrauchervertrags genügt die Textform, also eine E-Mail oder der Kündigungsbutton. Ein Anbieter darf keine strengere Form verlangen. Ein Einschreiben kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du den Zugang sicher beweisen willst, Pflicht ist es aber nicht.
Was passiert, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Fehlt bei einem online abschließbaren Dauervertrag der vorgeschriebene Kündigungsbutton, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen. Der Anbieter verliert dann den Schutz seiner Laufzeit. Das regelt Paragraf 312k BGB und gibt dir bei einer erschwerten Kündigung einen starken Hebel.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Bei einer einseitigen Preiserhöhung hast du in vielen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter muss dich über die Erhöhung informieren, und du kannst dann meist innerhalb einer kurzen Frist kündigen, auch während der Laufzeit. Prüfe die Ankündigung genau, denn dort steht in der Regel, bis wann du reagieren musst.
Ist die Kündigung dasselbe wie der Widerruf?
Nein, Kündigung und Widerruf sind zwei verschiedene Dinge. Der Widerruf beendet einen frisch geschlossenen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen, gilt aber nur bei Online- und Haustürgeschäften und braucht keinen Grund. Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag für die Zukunft und richtet sich nach der vereinbarten Frist. Wer gerade erst abgeschlossen hat, nutzt den Widerruf, wer aussteigen will, die Kündigung.
Der Anbieter zieht trotz Kündigung weiter Geld ein, was tun?
Bucht ein Anbieter nach dem Vertragsende weiter ab, kannst du die Lastschrift über deine Bank zurückbuchen lassen. Bei einer autorisierten Lastschrift hast du dafür acht Wochen Zeit. Widersprich zugleich schriftlich beim Anbieter und verweise auf deine Kündigungsbestätigung. Bleibt er dabei, hilft die Verbraucherzentrale, die solche Fälle regelmäßig prüft.
Quellen
- Verbraucherzentrale, Gesetz für fairere Verträge verbraucherzentrale.de
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 312k Kündigungsbutton gesetze-im-internet.de
- Stiftung Warentest, Kündigungsbutton und faire Verträge test.de
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 314 Kündigung aus wichtigem Grund gesetze-im-internet.de
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