Rechnung nicht zahlen können: Ratenzahlung
Geprüft von der Redaktion

- Wenn du eine Rechnung nicht zahlen kannst, melde dich früh beim Gläubiger und biete eine realistische Ratenzahlung an. Schweigen macht alles teurer.
- Auf eine Ratenzahlung hast du keinen Anspruch, aber sie liegt meist im Interesse beider Seiten. Vereinbare sie schriftlich.
- Als Verbraucher schuldest du keine 40-Euro-Mahnpauschale. Zulässig sind nur echte Kosten wie Porto und Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Paragraf 288 BGB).
- Bei knappem Geld gilt eine klare Reihenfolge: Miete, Energie, Kranken- und Pflegeversicherung zuerst.
- Wird dein Konto gepfändet, schützt ein P-Konto einen monatlichen Grundbetrag von rund 1.590 Euro.
- Die Schuldnerberatung hilft kostenlos, den Überblick zu behalten und mit Gläubigern zu verhandeln.
Rechnung nicht zahlen können: was jetzt zählt
Wenn du eine Rechnung nicht bezahlen kannst, ist der wichtigste Schritt, den Gläubiger von dir aus anzusprechen, bevor Mahnungen kommen. Erkläre kurz, dass du zahlen willst, aber gerade nicht die volle Summe auf einmal aufbringen kannst, und schlag eine konkrete Ratenzahlung vor. Die meisten Gläubiger gehen darauf ein, denn eine vereinbarte Rate ist für sie besser als ein teures Inkasso- oder Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Wer dagegen abwartet und hofft, dass sich das Problem von selbst löst, zahlt am Ende drauf: durch Verzugszinsen, Mahnkosten und im schlimmsten Fall eine Pfändung.
Der Ton macht viel aus. Ein sachliches, freundliches Schreiben mit einem machbaren Vorschlag wirkt Wunder, weil dein Gegenüber sieht, dass du dich kümmerst. Gehen wir durch, wie du das aufsetzt, was erlaubt ist und wie du dich schützt, wenn es enger wird.
Zuerst: den Gläubiger anschreiben
Ein guter Ratenvorschlag ist ehrlich und realistisch. Lieber eine kleinere Rate, die du sicher hältst, als eine große, die du nach zwei Monaten reißt. So gehst du vor.
- Melde dich schriftlich und so früh wie möglich, am besten noch vor der ersten Mahnung.
- Nenne einen konkreten monatlichen Betrag und einen Starttermin. Rechne vorher aus, was nach Miete und Lebenshaltung übrig bleibt.
- Frag, ob bei sofortiger Zahlung eines Teils ein Vergleich möglich ist. Manche Gläubiger verzichten auf einen Teil, um schnell an Geld zu kommen.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung, bevor du die erste Rate überweist.
Kannst du eine Rechnung nur später, aber dann komplett zahlen, bitte um eine Stundung, also einen Aufschub der Fälligkeit. Das ist oft einfacher zu verhandeln als viele kleine Raten. Rechne vor dem Vorschlag ehrlich durch, wie viel monatlich wirklich übrig bleibt, wenn Miete, Energie, Versicherungen und Lebenshaltung bezahlt sind. Ein Betrag, den du gerade so noch stemmst, ist besser als eine Zusage, die schon nach der zweiten Rate platzt und dein Vertrauen beim Gläubiger zerstört. Wer eine vereinbarte Rate zuverlässig hält, hat bei einer späteren Anpassung deutlich bessere Karten.
Was eine gute Ratenzahlungsvereinbarung enthält
Eine Ratenvereinbarung sollte immer schriftlich sein, sonst hast du keinen Beweis, was besprochen wurde. Sie nennt Gläubiger und Schuldner, die Gesamtsumme, die Höhe der Raten, die Termine und was am Ende erledigt ist. Achte darauf, dass eine Ratenzahlung Zusatzkosten verursachen kann. Diese müssen ausdrücklich vereinbart und der Höhe nach genannt werden, sie dürfen nicht heimlich auflaufen.
Besonders bei Ratenvereinbarungen von Inkassobüros ist Vorsicht geboten. Sie enthalten oft Klauseln, die dir schaden und mit der eigentlichen Ratenzahlung nichts zu tun haben: ein Schuldanerkenntnis über die volle strittige Summe, der Verzicht auf die Einrede der Verjährung oder hohe zusätzliche Gebühren. Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst, und erkenne keine Forderung an, die du für unberechtigt hältst. Im Zweifel lass die Vereinbarung vorher von einer Schuldnerberatung prüfen.
Verzug, Zinsen und Mahnkosten: was erlaubt ist
In Verzug gerätst du nicht schon mit dem Fälligkeitstag, sondern erst durch eine Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn diese dich ausdrücklich darauf hingewiesen hat (Paragraf 286 BGB). Erst ab dem Verzug darf der Gläubiger Zinsen und Kosten verlangen. Für dich als Verbraucher betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Paragraf 288 BGB), aktuell also gut 6 Prozent im Jahr.
Bei den Mahnkosten wird oft übertrieben. Die pauschale Schadensersatzsumme von 40 Euro gilt nur zwischen Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern. Dir dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden, also im Wesentlichen das Porto. Eine "Mahngebühr" von 10 oder 15 Euro für einen einzelnen Brief ist überzogen. Und die allererste Mahnung ist meist gar kein erstattungsfähiger Schaden, weil der Verzug ja erst mit ihr eintritt. Prüfe solche Posten also genau, bevor du sie mitbezahlst. Hältst du eine Forderung insgesamt für unberechtigt, wehrst du dich anders, als wenn du nur nicht zahlen kannst. Wie du das eine vom anderen trennst, zeigt der Ratgeber zur unberechtigten Forderung.
Welche Schulden du zuerst bedienst
Wenn das Geld für alles nicht reicht, ist die Reihenfolge entscheidend. Nicht jede Schuld ist gleich dringend. Bediene zuerst das, was deine Existenz sichert, denn dort sind die Folgen eines Zahlungsausfalls am härtesten.
[Grafik: spektrum]
Ganz vorn stehen Miete und Energie, denn ein Verlust der Wohnung oder eine Stromsperre trifft dich am schwersten. Direkt danach kommen die Kranken- und Pflegeversicherung sowie laufende Unterhaltszahlungen. Erst danach folgen Konsumschulden wie ein Ratenkauf oder eine Kreditkartenrechnung. Das bedeutet nicht, dass du diese ignorierst, aber bei knapper Kasse haben die existenzsichernden Kosten Vorrang. Drohen bei Miete oder Energie schon ernste Folgen, wende dich zusätzlich früh an das Jobcenter oder das Sozialamt, denn solche Rückstände können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Droht konkret eine Stromsperre, hilft der Ratgeber zum Ärger mit dem Energieanbieter, denn dort steht, dass der Versorger dir vor der Sperre eine Ratenzahlung anbieten muss.
Feste Kosten senken, bevor du Raten stemmst
Bevor du dich mit Raten abmühst, lohnt ein Blick auf die laufenden Kosten, die sich beenden lassen. Ein nicht genutztes Fitnessstudio, ein zu teurer Handytarif oder ein doppeltes Streaming-Abo binden Monat für Monat Geld, das du dringender brauchst. Seit 2022 kommst du aus vielen Dauerverträgen deutlich schneller heraus, oft mit nur einem Monat Frist. Welche Fristen gelten und wie eine wirksame Kündigung aussieht, steht im Ratgeber zum Kündigen laufender Verträge.
Prüfe außerdem deine Kontoauszüge auf Abbuchungen, die du gar nicht mehr zuordnen kannst. Hinter einem kryptischen Firmennamen steckt manchmal ein längst vergessenes Abo. Eine falsche oder unerlaubte Lastschrift kannst du über deine Bank zurückholen, wie der Ratgeber zur Rücklastschrift zeigt. Häufen sich mehrere Kredite, hilft die Schuldnerberatung oder der Ratgeber zu Ratenkauf und Finanzierung, um die Zinslast zu senken.
Ein Vergleich kann günstiger sein als viele Raten
Manchmal ist der beste Weg nicht die Rate, sondern der Vergleich. Dabei bietest du an, einen Teil der Forderung sofort zu zahlen, wenn der Gläubiger auf den Rest verzichtet. Für ihn ist das oft attraktiv, weil er schnell und sicher Geld sieht, statt jahrelang kleinen Raten hinterherzulaufen. Ein Vergleich lohnt sich vor allem, wenn du auf einen Schlag eine gewisse Summe aufbringen kannst, etwa durch Hilfe aus der Familie oder eine Steuerrückzahlung.
Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Bei einer offenen Forderung von 3.000 Euro könnte ein Angebot lauten: 1.800 Euro sofort, und damit ist die Sache erledigt. Ob der Gläubiger zustimmt, hängt davon ab, wie er deine Zahlungsfähigkeit einschätzt. Lass dir einen angenommenen Vergleich immer schriftlich und mit dem Zusatz bestätigen, dass die Restforderung damit erlassen ist. Zahle erst, wenn diese Bestätigung vorliegt. Und auch hier gilt: Erkenne keine Forderung an, die du für unberechtigt hältst, nur um einen Vergleich zu bekommen.
Wenn aus der Mahnung ein Mahnbescheid wird
Zwischen einer normalen Mahnung und einem gerichtlichen Mahnbescheid liegt ein wichtiger Unterschied. Solange nur Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben kommen, hast du Zeit zum Verhandeln. Trifft aber ein gerichtlicher Mahnbescheid in einem gelben Umschlag ein, wird es zeitkritisch: Ab der Zustellung hast du nur 14 Tage, ihm zu widersprechen, sonst kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Ein Widerspruch ist einfach, das Formular liegt bei. Wehrst du dich gegen die Forderung selbst, weil du sie für falsch hältst, gehört der Widerspruch dazu.
Behalte auch die Verjährung im Blick. Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Ist aber ein Titel gegen dich ergangen, etwa durch einen Vollstreckungsbescheid, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Zahle deshalb niemals eine kleine "Kulanzrate" auf eine strittige oder verjährte Forderung, denn eine Teilzahlung kann die Verjährung neu starten. Die Details zum Mahnbescheid, zur Verjährung und zum SCHUFA-Eintrag stehen im Ratgeber zur unberechtigten Forderung.
Wenn das Geld gepfändet wird: das P-Konto
Kommt es doch zu einer Pfändung, ist dein Girokonto zunächst blockiert, und du kommst an dein Geld nicht mehr heran. Davor schützt dich das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Jede Person kann von ihrer Bank verlangen, das eigene Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln, und das jederzeit. Auf einem P-Konto bleibt ein monatlicher Grundbetrag von rund 1.590 Euro automatisch geschützt und steht dir für Miete, Essen und laufende Kosten zur Verfügung, auch wenn eine Pfändung läuft.
Ein paar Regeln solltest du kennen. Jeder darf nur ein einziges P-Konto führen. Der geschützte Betrag lässt sich erhöhen, etwa für Kinder oder Unterhaltspflichten, dafür brauchst du eine Bescheinigung, die dir unter anderem die Schuldnerberatung ausstellt. Und nicht genutzter Freibetrag verfällt nicht sofort, sondern bleibt bis zu drei Monate erhalten. Wandle dein Konto rechtzeitig um, am besten schon wenn sich eine Pfändung nur andeutet, nicht erst wenn sie da ist.
Hol dir Hilfe: die Schuldnerberatung
Du musst da nicht allein durch. Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen, etwa bei Caritas, Diakonie oder der Verbraucherzentrale, helfen kostenlos. Sie verschaffen dir einen Überblick über alle Forderungen, verhandeln mit Gläubigern, prüfen zweifelhafte Rechnungen und richten bei Bedarf einen Zahlungsplan ein. Je früher du dorthin gehst, desto größer ist der Spielraum, eine Lösung ohne Gericht zu finden. Der Gang zur Beratung ist kein Zeichen von Versagen, sondern der schnellste Weg zurück zu ruhigem Schlaf. Weitere Beiträge rund um Geld, Konto und Schulden findest du im Bereich Geld.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Ratenzahlung, wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung hast du nicht. Der Gläubiger muss einer Ratenzahlung zustimmen. In der Praxis lassen sich die meisten darauf ein, weil eine vereinbarte Rate für sie günstiger ist als ein Inkasso- oder Gerichtsverfahren. Biete eine realistische Rate schriftlich an.
Wie hoch dürfen Mahngebühren für Verbraucher sein?
Mahngebühren dürfen für Verbraucher nur die tatsächlich entstandenen Kosten abdecken, im Wesentlichen das Porto. Die 40-Euro-Pauschale gilt nur zwischen Unternehmen. Eine Mahngebühr von 10 oder 15 Euro für einen Brief ist überzogen, und die erste Mahnung ist meist gar nicht erstattungsfähig.
Wie viel Geld ist auf einem P-Konto geschützt?
Auf einem P-Konto ist ein monatlicher Grundbetrag von rund 1.590 Euro automatisch vor Pfändung geschützt. Für Kinder, Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen lässt sich der Betrag mit einer Bescheinigung erhöhen. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos.
Welche Schulden sollte ich zuerst bezahlen?
Zuerst bezahlst du die existenzsichernden Kosten: Miete, Strom und Heizung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Danach kommen laufende Unterhaltszahlungen. Konsumschulden wie ein Ratenkauf sind nachrangig, weil die Folgen dort weniger existenzbedrohend sind.
Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen fallen erst ab dem Verzug an, also nach einer Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn diese darauf hinweist (Paragraf 286 BGB). Für Verbraucher betragen sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Paragraf 288 BGB).
Was kostet eine Schuldnerberatung?
Eine Schuldnerberatung bei gemeinnützigen Stellen wie Caritas, Diakonie oder der Verbraucherzentrale ist kostenlos. Sie hilft dir, alle Forderungen zu ordnen, mit Gläubigern zu verhandeln und einen Zahlungsplan aufzustellen. Je früher du hingehst, desto größer ist dein Handlungsspielraum.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 288 BGB (Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden)
- Verbraucherzentrale, Ratenvereinbarung beim Inkasso: nicht alles akzeptieren
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 899 ZPO (Pfaendungsschutzkonto)
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 286 BGB (Verzug des Schuldners)
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