Unberechtigte Forderung abwehren
Geprüft von der Redaktion

- Eine unberechtigte Forderung musst du nicht zahlen. Widersprich schriftlich und verlange einen Nachweis, worauf die Forderung beruht.
- Bei einer Abofalle im Internet gilt: Fehlte der Button "zahlungspflichtig bestellen", kam gar kein Vertrag zustande (Paragraf 312j BGB).
- Inkassokosten darfst du nur zahlen, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und du wirklich in Verzug warst.
- Einem gerichtlichen Mahnbescheid musst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen, sonst wird er vollstreckbar.
- Eine Forderung, der du widersprochen hast, darf nicht einfach an die SCHUFA gemeldet werden.
- Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende (Paragraf 195 BGB).
Wie wehrst du eine unberechtigte Forderung ab?
Eine unberechtigte Forderung wehrst du ab, indem du ihr schriftlich widersprichst und sie nicht bezahlst, denn zahlen bedeutet oft, die Forderung anzuerkennen. Der entscheidende Grundsatz lautet: Wer Geld will, muss beweisen, dass ihm etwas zusteht, nicht du musst beweisen, dass du nichts schuldest. Lass dich also nicht von Drohungen unter Druck setzen, sondern verlange in Ruhe einen Nachweis, worauf die Forderung überhaupt beruht. Bleibt der Nachweis aus oder ist die Grundlage erfunden, gibt es nichts zu zahlen.
Wichtig ist trotzdem, dass du reagierst. Schweigen ist keine gute Idee, weil eine Forderung über mehrere Stufen bis zum Gericht eskalieren kann, und ab einer bestimmten Stufe zählt jeder Tag. Solange nur Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben kommen, hast du Zeit und musst nichts überstürzen. Erst wenn Post vom Gericht eintrifft, wird es zeitkritisch. Diesen Unterschied im Kopf zu haben, nimmt schon einen großen Teil des Drucks. Gehen wir die Schritte der Reihe nach durch, vom ersten Schreiben bis zum Mahnbescheid.
Erst prüfen: Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
Bevor du dich wehrst, prüfe die Grundlage. Hast du wirklich etwas bestellt oder einen Vertrag geschlossen? Stimmen Betrag und Leistung? Häufig stecken hinter unberechtigten Forderungen drei Muster: eine nie bestellte Ware, ein untergeschobener Vertrag oder eine klassische Abofalle im Internet, bei der ein angeblich kostenloser Dienst plötzlich eine Rechnung schickt.
Gerade die Abofalle hat eine starke gesetzliche Bremse. Beim Bestellen im Internet muss die Schaltfläche, mit der du den Kauf abschließt, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, in der Regel mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen". Ein bloßes "anmelden" oder "weiter" genügt nicht. Fehlt dieser klare Button, kommt nach Paragraf 312j BGB überhaupt kein Vertrag zustande. Du schuldest dann nichts, und selbst wenn du schon gezahlt hast, kannst du das Geld noch Jahre später zurückfordern. Wie diese Button-Lösung im Onlinehandel genau greift, steht auch im Ratgeber zu Problemen beim Online-Kauf.
So widersprichst du richtig
Der Widerspruch selbst ist einfacher, als viele denken. Es kommt vor allem auf die Form und auf einen Nachweis an, dass du reagiert hast.
- Antworte schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. So kannst du später beweisen, dass und wann du widersprochen hast.
- Begründe kurz, warum du die Forderung für unberechtigt hältst, etwa weil du nie bestellt hast oder der Button fehlte.
- Fordere den Gläubiger auf, die Forderung nachzuweisen: den Vertrag, das Bestelldatum und die Berechnung der Beträge.
- Setze eine Frist und stell klar, dass du weitere Kosten wie Inkasso- oder Mahngebühren nicht anerkennst.
Du musst das Schreiben nicht selbst formulieren. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Musterbriefe und einen Inkasso-Check an, der dich mit ein paar Fragen zu einem fertigen, auf deinen Fall zugeschnittenen Widerspruch führt. Bewahre eine Kopie von allem auf, was du verschickst und erhältst. Wurde bereits per Lastschrift abgebucht, obwohl gar kein Vertrag bestand, holst du dir das Geld über deine Bank zurück, wie der Ratgeber zur Rücklastschrift und falschen Abbuchung erklärt.
Wenn ein Inkassobüro schreibt
Ein Schreiben vom Inkasso wirkt bedrohlich, ändert aber nichts an der Rechtslage: Ist die ursprüngliche Forderung unberechtigt, sind es auch die Inkassokosten. Ein Inkassobüro darf zusätzliche Gebühren nur verlangen, wenn die Hauptforderung tatsächlich besteht und du in Verzug geraten bist, also nach einer wirksamen Mahnung nicht gezahlt hast. Für eine erfundene oder bereits bestrittene Forderung schuldest du keinen Cent Inkassokosten.
Das Inkassobüro muss dir außerdem offenlegen, für wen es tätig ist, worauf die Forderung genau beruht und wie sich Zinsen und Kosten zusammensetzen. Fehlen diese Angaben, verlange sie ausdrücklich. Lass dich von Formulierungen wie "letzte Mahnung", "SCHUFA-Eintrag" oder "Gerichtsvollzieher" nicht einschüchtern. Solange eine Forderung strittig ist, darf gerade kein negativer Eintrag erfolgen, und ein Gerichtsvollzieher kommt erst nach einem gerichtlichen Titel, nicht auf Zuruf eines Inkassobüros.
Wie hoch Inkassokosten überhaupt sein dürfen
Selbst wenn eine Forderung berechtigt ist, sind die Inkassokosten gedeckelt. Ein Inkassodienstleister darf keine höhere Vergütung verlangen, als ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit berechnen dürfte. Für kleine Forderungen gibt es zusätzlich eigene Höchstsätze, damit aus einer 30-Euro-Rechnung nicht plötzlich eine dreistellige Forderung wird. Für ein erstes Mahnschreiben bei einer klaren, geringen Schuld sind nur wenige Euro angemessen. Prüfe deshalb bei jeder Inkassoforderung, ob die Nebenkosten in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Schuld stehen.
Ist die Hauptforderung berechtigt, du kannst sie aber gerade nicht in voller Höhe zahlen, ist das ein anderer Fall als eine erfundene Forderung. Dann geht es nicht ums Bestreiten, sondern um eine faire Ratenzahlung. Wie du dabei vorgehst, welche Verzugszinsen zulässig sind und welche Schulden Vorrang haben, steht im Ratgeber zur Ratenzahlung bei knapper Kasse.
Der gerichtliche Mahnbescheid: jetzt musst du handeln
Es gibt einen Punkt, an dem du auf keinen Fall untätig bleiben darfst: den gerichtlichen Mahnbescheid. Er kommt in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht und ist etwas völlig anderes als eine normale Mahnung. Ab seiner Zustellung hast du nur 14 Tage Zeit, ihm zu widersprechen. Dafür liegt dem Bescheid ein Formular bei, das du nur ankreuzen und zurückschicken musst. Ein Widerspruch stoppt das Verfahren, und der Gläubiger müsste seine Forderung dann vor Gericht beweisen.
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Verpasst du die Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der ist dann 30 Jahre lang vollstreckbar, selbst wenn die Forderung nie berechtigt war. Auch hier gibt es noch eine Rettung: Gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du innerhalb einer Notfrist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Aber verlass dich nicht darauf, sondern reagiere schon auf den Mahnbescheid. Bei einem echten Streit lohnt es sich, spätestens jetzt Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu holen. Weitere Beiträge rund um Vertrag und Recht findest du im Bereich Recht.
Typische Maschen ohne echte Forderung
Viele unberechtigte Forderungen folgen bekannten Mustern. Wer sie kennt, erkennt schnell, dass gar kein Vertrag existiert. Hier sind die häufigsten.
| Masche | Woran du sie erkennst |
|---|---|
| Getarnte Branchenbuch-Rechnung | Ein Formular, das wie eine Rechnung aussieht, aber im Kleingedruckten ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag ist. Ohne Unterschrift kein Vertrag. |
| Gewinnversprechen mit Haken | Du hast angeblich gewonnen, sollst aber zuerst eine Gebühr oder ein Abo bezahlen. Ein echter Gewinn kostet nichts. |
| Rechnung für nie bestellte Ware | Ein Paket oder eine Rechnung für etwas, das du nie geordert hast. Unbestellte Ware musst du nicht bezahlen und nicht zurückschicken. |
| Abo nach einem Gratis-Test | Ein "kostenloser" Test, der sich unbemerkt in ein teures Abo verwandelt. Prüfe, ob der zahlungspflichtige Button vorlag. |
Bei unbestellter Ware bist du besonders gut geschützt: Sie stellt kein Vertragsangebot dar, das du durch Schweigen annehmen könntest. Du musst weder zahlen noch die Sache aufbewahren oder auf eigene Kosten zurücksenden. Reagiere trotzdem einmal schriftlich, wenn eine Rechnung oder Mahnung folgt, damit klar dokumentiert ist, dass du widersprochen hast. Ein häufiger Denkfehler ist, dass Nichtstun als Zustimmung gilt. Das Gegenteil stimmt: Ein Vertrag entsteht nur, wenn du ihn aktiv schließt, nicht dadurch, dass du ein zugeschicktes Formular oder ein Paket einfach ignorierst.
Wenn hinter der Forderung doch ein Abo steckt
Manchmal stellt sich heraus, dass die Forderung nicht ganz erfunden ist, sondern auf ein echtes, aber ungewolltes Abo zurückgeht, das du irgendwann unbemerkt gestartet hast. Dann reicht der Widerspruch gegen die einzelne Rechnung nicht, denn das Abo läuft weiter und produziert neue Forderungen. In diesem Fall musst du das Abo zusätzlich kündigen. Seit 2022 geht das bei vielen Dauerverträgen deutlich schneller, oft mit nur einem Monat Frist oder, wenn der Kündigungsbutton fehlt, sogar sofort. Wie du eine wirksame Kündigung aufsetzt, steht im Ratgeber zum Kündigen laufender Verträge.
SCHUFA-Eintrag und Verjährung
Zwei Sorgen tauchen bei unberechtigten Forderungen immer auf. Die erste ist der SCHUFA-Eintrag. Eine Forderung, der du widersprochen hast, gilt als bestritten und darf nicht als negatives Merkmal gemeldet werden. Ein Eintrag ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten und fällig ist und du zuvor korrekt gemahnt und auf den drohenden Eintrag hingewiesen wurdest, oder wenn ein Gericht die Forderung bereits festgestellt hat. Dein rechtzeitiger Widerspruch schützt dich also nicht nur vor der Zahlung, sondern auch vor dem Eintrag.
Die zweite Sorge ist die Verjährung. Die meisten Forderungen aus dem Alltag, etwa aus Kauf oder Dienstleistung, verjähren nach drei Jahren (Paragraf 195 BGB). Diese Frist läuft nicht taggenau, sondern immer bis zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt damit Ende 2026. Eine verjährte Forderung musst du nicht mehr zahlen. Erhebe die Einrede der Verjährung ausdrücklich, denn von allein prüft das kein Gericht.
Zahle niemals eine kleine "Kulanzrate" auf eine strittige oder verjährte Forderung, um Ruhe zu haben. Eine Teilzahlung oder ein schriftliches Anerkenntnis kann die Verjährung neu starten und wird als Zugeständnis gewertet, dass du die Forderung akzeptierst. Bleib bei deinem Widerspruch, statt einen Kompromiss zu zahlen, den du nicht schuldest.
Unbestellte Ware: du musst gar nichts tun
Ein eigener gesetzlicher Schutz gilt für Ware, die dir zugeschickt wird, ohne dass du sie bestellt hast. Nach Paragraf 241a BGB entsteht dadurch keinerlei Anspruch gegen dich, weder auf Zahlung noch auf Rücksendung noch auf Aufbewahrung. Du musst das Paket nicht auf eigene Kosten zurückschicken und nicht monatelang lagern. Ein Vertrag käme nur zustande, wenn du die Ware aktiv annimmst und bezahlst, niemals durch bloßes Schweigen. Diese Regel schützt dich besonders gegen die Masche, mit unbestellten Lieferungen und anschließenden Mahnungen Druck aufzubauen.
Bleib trotzdem wachsam, wenn Rechnungen oder Inkassoschreiben folgen. Widersprich einmal schriftlich und knapp, verweise auf den fehlenden Vertrag und heb den Schriftwechsel auf. Lass dich auch nicht von offiziell wirkenden Briefen einschüchtern, die im Namen einer angeblichen Behörde oder mit dem Logo eines Gerichts auftreten. Ein echtes gerichtliches Schreiben kommt als förmlich zugestellter Mahnbescheid im gelben Umschlag, alles andere ist zunächst nur Post eines Unternehmens, die du in Ruhe prüfen kannst.
Häufige Fragen
Muss ich eine unberechtigte Rechnung bezahlen?
Nein, eine unberechtigte Rechnung musst du nicht bezahlen. Widersprich ihr schriftlich und verlange einen Nachweis, worauf die Forderung beruht. Der Gläubiger muss beweisen, dass ihm das Geld zusteht, nicht du musst deine Unschuld belegen.
Was passiert, wenn beim Online-Kauf der Button "zahlungspflichtig bestellen" fehlte?
Fehlte beim Online-Kauf der klar beschriftete Button "zahlungspflichtig bestellen", kam nach Paragraf 312j BGB kein Vertrag zustande. Du schuldest dann nichts, auch nicht bei einer Abofalle. Bereits gezahltes Geld kannst du sogar noch Jahre später zurückfordern.
Muss ich Inkassokosten bei einer unberechtigten Forderung zahlen?
Inkassokosten bei einer unberechtigten Forderung musst du nicht zahlen. Zusätzliche Gebühren darf ein Inkassobüro nur verlangen, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und du wirklich in Verzug warst. Bei einer erfundenen oder bestrittenen Forderung entfallen auch die Inkassokosten.
Wie lange habe ich Zeit, einem Mahnbescheid zu widersprechen?
Einem gerichtlichen Mahnbescheid kannst du innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung widersprechen. Dafür nutzt du das beiliegende Formular. Verpasst du die Frist, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, gegen den du noch einmal binnen 14 Tagen Einspruch einlegen kannst.
Darf eine bestrittene Forderung an die SCHUFA gemeldet werden?
Nein, eine bestrittene Forderung darf nicht als negatives Merkmal an die SCHUFA gemeldet werden. Ein Eintrag ist nur bei unbestrittenen, fälligen und korrekt angedrohten Forderungen oder nach einem gerichtlichen Titel zulässig. Dein rechtzeitiger Widerspruch schützt dich vor dem Eintrag.
Wann verjährt eine Forderung?
Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren (Paragraf 195 BGB). Die Frist endet immer zum Jahresende, nicht taggenau, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. Eine verjährte Forderung musst du nicht mehr zahlen, wenn du die Einrede der Verjährung erhebst.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 312j BGB (Button-Loesung im elektronischen Geschaeftsverkehr)
- Verbraucherzentrale, Eine unberechtigte Forderung abwehren (interaktive Briefvorlage)
- Verbraucherzentrale Hamburg, Abofalle im Internet: zahlen Sie nicht
- Bundesministerium der Justiz, Paragraf 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist)
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